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Kein Durchkommen. Eine Szene vom mutmaßlichen Tatort in Münster.
© imago images/Kirchner-Media

Kampf gegen Kindesmissbrauch: Härter strafen ist der billigste Vorschlag

Schärfere Gesetze erzeugen vor allem Erstaunen und neue Empörung, wenn es wieder Taten gibt. Aus dieser Spirale muss man raus. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Sexuelle Gewalt an Kindern macht fassungslos. Die Fälle erschrecken und mit jedem neuen steigt die Abscheu. Ein Vorschlag, dagegen vorzugehen, überragt alle: härtere Strafen. Leider war und ist es der sinnloseste. Er beruhigt die Gemüter. Viel mehr leistet er nicht. Straftaten an, mit und vor Kindern werden rigoros verfolgt, es gibt immer schärfere und schärfste Gesetze, in der Justiz setzt sich seit Jahren eine immer härtere Linie durch. Was das bewirkt hat? Den Empörungsgrad weiter nach oben zu treiben, wenn sich wieder eine spektakuläre Tat ereignet. In diese Kategorie gehört die nicht ganz frische Idee, alles, was mit Missbrauch oder Kinderpornografie zu tun hat, mit einem Jahr Mindeststrafe zu versehen, also laut Strafgesetzbuch als „Verbrechen“ einzustufen und nicht als „Vergehen“.

Schuldangemessenes Strafen muss möglich bleiben

Man kann das machen, müsste die kompliziert gewordenen Tatbestände dann aber so zerlegen und neu zusammensetzen, dass schuldangemessenes Strafen möglich bleibt. Fälle wie in Münster oder Lüdge sind dramatisch. Doch es kann schon strafbar sein, bei Google ein falsches Wort einzugeben und Enter zu drücken. Alltagsdelikte, leider. Der Kampf gegen Kriminalität an Kindern erfordert Personal, Profi-Fahndung und viel Präventionsarbeit.

Das alles ist teuer. Anderes ist auf Dauer zu billig.

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