Wohl auch Testpflicht für Ungeimpfte geplant: Ende der Corona-Lohnerstattung könnte schon am 11. Oktober kommen
Wer ungeimpft ist und in Quarantäne muss, muss bald wohl finanzielle Einbußen hinnehmen. Im Streit um Entgeltersatz naht eine bundeseinheitliche Lösung.
In der Corona-Krise wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern an diesem Mittwoch über ein einheitliches Vorgehen beim finanziellen Ausgleich für angeordnete Quarantäne beraten.
Im Gespräch ist ein Ende der Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen angeordneter Quarantäne für Ungeimpfte spätestens ab 11. Oktober. Das geht aus einem Entwurf für die Beratungen hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
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Demnach soll es bei den Beratungen auch um eine Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbstständige in bestimmten Branchen gehen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ist der Entwurf noch nicht final zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
In ersten Ländern sollen Nicht-Geimpfte bald schon keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle mehr haben. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies bereits vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte grundsätzlich Sympathie für eine solche Linie erkennen lassen und erläutert, die Handhabung liege aber bei den Ländern.
Konkret geht es um Ausgleich für Verdienstausfälle durch den Staat bei Quarantäne, etwa wenn man Kontaktperson von Infizierten war. Unabhängig davon haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall, also wenn man sich mit Corona infiziert hat.
Ab 11. Oktober sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern auch Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos zu haben sein. Wer sich impfen lassen könnte, soll ab dann dafür bezahlen müssen.
Lauterbach äußert Bedenken
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek zeigte sich zuversichtlich mit Blick auf eine bundeseinheitliche Lösung. „Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung“, sagte der CSU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Holetschek ist auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz. Klar sei aber auch: „Wer selbst erkrankt - was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich ist - der bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch“, machte der CSU-Politiker klar.
Die Gesundheitsexperten von SPD und Grünen, Karl Lauterbach und Janosch Dahmen, äußerten jedoch die Sorge, dass sich ungeimpfte Angestellte aus Sorge vor Quarantäne nicht mehr testen lassen. Dann könne eine „verdeckte Pandemie“ entstehen, sagte Dahmen der „Rheinischen Post“. „Die neue Regelung ist nicht zu Ende gedacht“, sagte Lauterbach der Zeitung.
Skeptisch äußerte sich auch Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Argumente und niederschwellige Angebote sind besser als Daumenschrauben“, sagte Brysch der dpa mit Blick auf die Impfkampagne.
Auch Diskussion über Testpflicht für bestimmte Branchen
Ein zweiter Beschlussentwurf für die Beratungen am Mittwoch sieht nach „Handelsblatt“-Angaben eine Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbstständige in bestimmten Branchen vor.
Aufgrund der Diskrepanz „zwischen einer rechtsverbindlichen 3G-Nachweispflicht im Publikumsverkehr einerseits und einer bloßen Angebotspflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber andererseits wird ein dringender Handlungsbedarf gesehen“, heißt es demnach in dem Entwurf. „Daher sollte eine Pflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Testangebot der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anzunehmen, bundeseinheitlich geregelt werden“, zitiert die Zeitung aus dem Beschlussentwurf.
Dies gelte vor allem wegen der Mobilität von Beschäftigten sowie ihren Kundinnen und Kunden. Auch eine Testpflicht für Selbstständige mit vergleichbaren Außenkontakten müsse geregelt werden.
Die Regel solle angesichts der Infektionslage dort eingeführt werden, wo Beschäftigte mit „externen Personen in direkten Kontakt kommen“, berichtet das Blatt weiter über das Papier. (dpa)