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Katrin Suder, ehemalige Staatssekretärin im Verteidigungsministerium.
© Kay Nietfeld/dpa

Zeugin Suder in Leyens Berateraffäre: Die Erinnerungslücken einer ehemaligen Staatssekretärin

In der Berateraffäre um Ex-Verteidigungsministerin von der Leyen sagt Suder im Ausschuss aus. Zur Aufklärung trägt die Ex-McKinsey-Beraterin nicht bei.

Die Mail in den Akten ist an Eindeutigkeit schwer zu übertreffen. Dass der Vorgang so behandelt wurde, wie es dann geschah, gehe auf eine „klare Forderung von Frau Suder“ zurück, schrieb eine Sachbearbeiterin aus dem Koblenzer Beschaffungsamt der Bundeswehr, dem BAAIN-BW, ja eine „unmissverständliche Anweisung“. Katrin Suder sagt, sie könne sich nicht erinnern.

Es geht es um unkorrekte Auftragsvergabe bis hin zu Vetternwirtschaft

Die Mitglieder des Verteidigungsausschusses können den Satz langsam nachbeten. Ursula von der Leyens (CDU) frühere Staatssekretärin ist für sie eine alte Bekannte. Aber so wenig im Detail bewandert wie an diesem Donnerstag als Zeugin in der Untersuchung der Berater-Affäre, ätzt ein Abgeordneter in einer Pause, sei sie damals nie gewesen.

Die 48-jährige Suder ist die vorletzte in der Reihe der Zeugen, ihre frühere Chefin ist in zwei Wochen vorgeladen. Dass Leyen heute EU-Kommissionspräsidentin ist und ihre Chef-Modernisiererin heute als Freischaffende dem Digitalrat der Bundesregierung vorsitzt, hat dem Untersuchungsausschuss viel von seiner Brisanz genommen.

Trotzdem bliebe es natürlich nicht folgenlos, wenn sich der Verdacht belegen ließe, dass die frühere McKinsey-Beraterin Suder von regelwidrigen Auftragsvergaben an externe Berater gewusst oder gar alten Spezln lukrative Aufträge zugeschanzt haben könnte.

Als der Verdacht aufkam, verweigerte sie dem Verteidigungsausschuss Rede und Antwort. Verärgert leitete der Ausschuss die Untersuchung ein. In einem persönlichen Vorwort begründet sie jetzt die Weigerung: Damals sei von Anzeigen und Strafverfahren zu lesen gewesen – sie habe sich nicht in die Lage begeben wollen, ohne Anwalt auszusagen. Jetzt durfte sie einen mitbringen, den der Vorsitzende Wolfgang Hellmich zwischendurch streng ermahnen muss, dass er mit der Mandantin nicht flüstern darf.

Dass alte Bekannte zu Aufträgen kamen, findet Suder unproblematisch

Suder kommt aber auch ohne Flüstern klar. In einer Eingangserklärung rechtfertigt sie generell den Einsatz von Beratern – vor allem im IT-Bereich habe die Bundeswehr den erforderlichen Sachverstand gar nicht gehabt: „Externe Hilfe war vielfach schlicht nötig.“ Dass dabei auch alte Bekannte zu Jobs und Aufträgen kamen, findet die Ex-Beraterin nicht problematisch.

Sie habe von Anfang an „generell“ offengelegt, dass sie Leute von früher kannte. Aber in konkrete „Auswahlentscheidungen“ für Aufträge habe sie sich „nicht eingebracht“. Wie die generelle Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten konkret aussah, bleibt unklar.

Suder ist mit zentraler Figur in der Berateraffäre befreundet

Der IT-Unternehmer Timo Noetzel, bei McKinsey früher Suders Mitarbeiter, mit ihr befreundet und mit seiner Firma Accenture äußerst erfolgreicher Auftragnehmer des Verteidigungsministeriums, hatte in seiner Vernehmung erklärt, Suder habe die Bekanntschaft bei „der Compliance“ im Haus frühzeitig angemeldet.

Wo das denn geschehen sei, hakt die FDP-Abgeordnete Agnes Strack-Zimmermann nach. Suder sagt, sie könne sich konkret nicht erinnern. Sicher ist sie sich dafür dann wieder, als es um die Frage geht, ob sie mit Noetzel und anderen bei privaten Treffen über Dienstliches gesprochen habe. Sie sei schon bei McKinsey regelrecht „darauf getrimmt“ worden, Beruf und Privates strikt zu trennen, versichert Suder.

Dass Noetzel in seinem Blog und vor Kollegen mit seinen Beziehungen nach ganz oben im Bendler-Blog herumprahlte – nein, nichts mitbekommen. Immerhin – auf die Sache mit der Mail antwortet Suder etwas ausführlicher. Die Beteiligten – damals „20 Hierarchiestufen“ unter ihr – kenne sie nicht. Aber die „Inanspruchnahme des vermeintlichen Wunsches der Hausleitung“ durch untere Stellen sei ein derart bekanntes Problem im Ministerium, dass es sogar eine eigene Weisung gebe: Auf höhere Instanzen dürfe sich nur berufen, wem das der Vorgesetzte schriftlich bestätige. Das beantwortet zwar die Frage nicht, ob die Frau Staatssekretärin im konkreten Fall etwas angewiesen hat. Aber auch daran, wie gesagt: „keine Erinnerung“.

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