Freital-Prozess: Das Urteil ist ein Signal über Sachsen hinaus
Das Urteil gegen die Mitglieder der „Gruppe Freital“ ist gesprochen: Rechtsextreme Straftaten bleiben nicht ungesühnt. Ein Kommentar.
Sie wollten mit Sprengstoffanschlägen Flüchtlinge und Linke vertreiben, nun hat der Rechtsstaat den Terror hart geahndet. Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen die rechtsextremen Mitglieder der „Gruppe Freital“ ist ein Signal über Sachsen hinaus. Auch wenn sich eine rassistische Bande vom Wohlwollen eines Teils der Bevölkerung gedeckt fühlt, bleiben gravierende Straftaten nicht ungesühnt. Das ist gerade in Sachsen ein notwendiges Signal. Im Freistaat ist der Hass auf Flüchtlinge besonders laut und die Reaktionen örtlicher Behörden und Politiker oft beschämend lau. Das Urteil zeigt, dass der Rechtsstaat den Vollstreckern der Volkswut doch entschieden entgegentritt. Das ist auch der Bundesanwaltschaft zu verdanken.
Lieber einmal zu viel hinschauen
Die Anklagebehörde in Karlsruhe geht seit dem NSU-Schock mit noch mehr Energie an braune Militanz heran. Der Fall Freital ist nur ein Beispiel. Die Bundesanwaltschaft hat auch die rechtsextreme Gruppierung „Oldschool Society“ vor Gericht gebracht. Der Rassistentrupp wollte 2015 in Sachsen Moscheen und Flüchtlingsheime angreifen, er wurde gerade rechtzeitig gestoppt. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Anführer zu empfindlichen Haftstrafen. Auch bei anderen Verfahren schaltet sich die Bundesanwaltschaft ein, selbst wenn der Verdacht auf rechten Terror nicht immer der stärkste ist. Aber die Devise lautet, lieber einmal zu viel hingeschaut als einmal zu wenig.
Diese Lehre haben neben der Bundesanwaltschaft auch das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz gezogen. Auf Bundesebene ist die Wachsamkeit gegenüber rechtsextremer Militanz gewachsen. In einigen Ländern hingegen, siehe Sachsen, könnte der Elan stärker sein. Und in Rheinland-Pfalz platzte im Mai 2017 der Prozess gegen 17 militante Neonazis nach fünf Jahren wegen Überlänge. Eine Blamage, die der Szene Auftrieb gab.
Immerhin tauschen seit 2012 die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern im „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ Informationen aus. Die Vernetzung ist eine Reaktion auf das Scheitern des Staates bei der Mordserie des NSU. Auch das Urteil im Freital-Prozess ist eine „Frucht“ der besser organisierten Bekämpfung rechter Gewalt.
Risiko nur punktuell gedämpft
Dennoch bleibt die Terrorgefahr hoch. Die Urteile gegen die Freital-Gruppe und die Oldschool Society haben das Risiko nur punktuell gedämpft. Auch der NSU-Prozess wird trotz der zu erwartenden hohen Strafen für Beate Zschäpe und Mitangeklagte die Terrorgefahr nicht nachhaltig mindern. Der Grund ist unschwer zu erkennen, zum Beispiel in Freital. Die Milieus der rassistischen Wutbürger sind einfach zu groß. Und nicht nur im Osten. Das Spektrum reicht von Pegida über radikalisierte AfD-Anhänger bis hin zu NPD und Neonazis.
Die Mischszene produziert laufend neue Hasstiraden, in den sozialen Netzwerken oder auch handfest auf der Straße. Politik und Zivilgesellschaft müssten dem Rassismus stärker entgegentreten. Doch dazu fehlt offenkundig die Kraft. Weitere Anschläge auf Flüchtlinge, auf Linke und andere Feindbilder sind wohl nur eine Frage der Zeit.