Interview mit dem Generalbundesanwalt: "Wir haben aus dem Fall Amri unsere Lehren gezogen"
Generalbundesanwalt Peter Frank spricht über politisch motivierte Gewalt, islamistischen Terror und die Personallage der Justiz.
Herr Frank, ist der Hamburger Messerstecher Ahmad A. ein Terrorist?
Der Hamburger Attentäter hat einen Menschen erstochen, und er hat versucht, weitere umzubringen. Beamte des Landeskriminalamts Hamburg haben ihn vernommen. Nach dem, was wir daraus wissen, hat sich der Attentäter selbst radikalisiert und aus einem radikal-islamistischen Motiv heraus gehandelt. Damit hat er sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gewendet. Wenn Sie das als Terrorismus bezeichnet, dann ist Ahmad A. ein Terrorist.
Hat er Verbindungen zur Terrormiliz IS oder einer anderen terroristischen Organisation?
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sehen wir keine Anbindung an eine terroristische Organisation. Aber wir stehen noch am Anfang und müssen auswerten, welche Kontakte er hatte.
Bei der Durchsuchung seines Zimmers in der Flüchtlingsunterkunft wurde ein selbstgemaltes Bild mit IS-Symbol gefunden…
Es lässt sich sicherlich der Schluss ziehen, dass er mit der Ideologie des IS sympathisiert hat. Aber allein aus dem Vorhandensein eines IS-Symbols in einem Spind lässt sich keine Mitgliedschaft beim IS herleiten.
Haben Sie den Verdacht, Ahmad A. könnte psychisch gestört sein?
Wir haben einen psychiatrischen Gutachter beauftragt. Er soll klären, ob eine psychische Störung vorhanden ist – und wenn ja, in welchem Ausmaß.
Was war für Sie ausschlaggebend, die Ermittlungen zu übernehmen?
Bei unserer Entscheidung spielte natürlich die Art und Weise der Tatbegehung eine Rolle. Sie entspricht genau dem, wozu der IS wiederholt aufgerufen hat. Letztlich ausschlaggebend war für uns aber die Einlassung von Ahmad A. Daraus hat sich ganz klar ein radikal-islamistischer Hintergrund ergeben.
Im Strafgesetzbuch gibt es Terrorismus nur bei einer Vereinigung mit mindestens drei Personen. Fast alle islamistischen Anschläge in Deutschland haben jedoch Einzeltäter verübt. Ist der Paragraf 129a/b noch zeitgemäß?
Der Gesetzgeber hat die terroristische Vereinigung ganz bewusst mit den Paragrafen 129a und b ins Strafrecht eingefügt, um eine Strafverfolgung schon zu ermöglichen, bevor es zu einem Anschlag gekommen ist. Schon aus der Existenz einer solchen Vereinigung ergibt sich ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Und man sieht bei den meisten Einzeltätern, dass sie versucht haben, mit dem IS oder einer anderen terroristischen Organisation in Verbindung zu kommen. Deshalb ist der strafrechtliche Begriff der terroristischen Vereinigung wichtig.
Aber einer wie Ahmad A. fällt doch durch das Raster…
Nein. Natürlich gibt es auch Einzeltäter, die auf eigene Faust handeln. Für sie hat der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch unter anderem um den Tatbestand der "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat", Paragraf 89 a, ergänzt. Dafür reicht es dann schon, wenn sich jemand in ein Terrorcamp begibt oder sich im Umgang mit Sprengstoff unterweisen lässt. Für diesen Tatbestand sind grundsätzlich die Länder zuständig. Das ist auch sinnvoll. Denn Terrorismus – das haben die letzten Jahre gezeigt – entsteht häufig aus Extremismus, der wieder häufig mit Alltagskriminalität zusammenhängt. Da sind sie Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden der Länder sehr viel näher dran. Entscheidend ist aber, dass die Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern funktioniert. Deshalb haben die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte der Länder gemeinsam mit mir auf unserer letzten Arbeitstagung beschlossen, dass bei den für Staatsschutzsachen zuständigen Generalstaatsanwaltschaften sogenannte Staatsschutzzentren eingerichtet werden sollen. So, wie es sie bereits in Berlin, München, Celle, Stuttgart und Frankfurt am Main gibt. Das sind für uns in Karlsruhe ideale Ansprechpartner. Damit besteht keine Lücke bei der Strafverfolgung.
Sie haben im Juli die Ermittlungen gegen die in Mossul festgenommene sächsische Jugendliche Linda W. und weitere deutsche Frauen übernommen. Wie ist der aktuelle Stand?
Die Bundesanwaltschaft hat gegen vier Frauen, die aus Sachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stammen, Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat". Wir haben ein Rechtshilfeersuchen an die irakische Regierung gerichtet. Wir möchten die Frauen im Irak vernehmen.
Wie sind die Aussichten?
Das wird derzeit auf diplomatischer Ebene geklärt. Ich bin zuversichtlich, dass es einen Fortschritt geben könnte.
War Linda W. nach den bisherigen Erkenntnissen ein Mitglied der Religionspolizei des IS?
Wir haben Hinweise, dass sie bei der sogenannten Religionspolizei des IS gewesen sein soll. In welcher Weise sie sich aber konkret beim IS beteiligt hat, was sie dort genau gemacht hat, das müssen jetzt unsere Ermittlungen zeigen. Hierzu haben wir noch keine gesicherten Erkenntnisse.
Den bislang schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland hat der Tunesier Anis Amri in Berlin verübt. Vier Tage später wurde er in Mailand von der Polizei erschossen. Welche Ermittlungen sind bei der Bundesanwaltschaft noch anhängig?
Wir wissen, dass Amri seit November 2016 mit einem im Ausland aufhältigen Mitglied des IS kommunizierte. Zu ihm hatte Amri auch während der Tatausführung Kontakt. Wir wollen wissen, um wen es sich dabei handelt. Daneben verfolgen wir aber auch noch weitere Ermittlungsstränge. Unter anderem wissen wir nach wie vor nicht, wie sich Amri die Schusswaffe beschafft hat, mit der er den polnischen Lkw-Fahrer Lukasz Urban getötet hat.
Amris Umtriebe vor dem Anschlag waren mehrmals Thema im GTAZ, dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von 40 Behörden in Berlin. Die Bundesanwaltschaft sitzt mit am Tisch. Wie gefährlich erschienen Ihnen Amri?
Uns ist Amri bei unseren Ermittlungen gegen den salafistischen Prediger "Abu Walaa" aufgefallen. Wir hatten damals allerdings keine konkreten Belege dafür, dass Amri Unterstützer oder Mitglied einer Terrororganisation ist. Wir haben ihn dennoch in unserem Verfahren gegen Abu Walaa als sogenannten Nachrichtenmittler mit Telefonüberwachungsmaßnahmen überzogen. Danach wussten wir, dass er grundsätzlich gewaltbereit ist. Aber für ein Verfahren bei uns reichte das nicht. Wir haben deshalb unsere Erkenntnisse an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weitergegeben.
Was lief aus Sicht der Bundesanwaltschaft im Fall Amri falsch?
Es ist immer einfach, im Nachhinein von Fehlern und Versäumnissen zu sprechen. Für mich ist das Entscheidende, dass wir die richtigen Lehren aus dem Fall Amri ziehen. Das, denke ich, haben wir für den Bereich der Justiz getan. Amri war wegen Betrugsstraftaten aufgefallen und er war im Drogenmilieu "unterwegs". Da stellen wir uns natürlich die Frage, wie wir die Länderjustiz unterstützen können, dass so jemand – wenn auch nur zunächst wegen Alltagskriminalität – zumindest zeitweise in Haft genommen werden kann. Das habe ich gemeinsam mit den Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälten der Länder erörtert, und ich denke, wir haben eine gute Lösung gefunden. Gemeinsam mit den Staatsschutzzentren in den Ländern wird die Bundesanwaltschaft künftig Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Top-Gefährder koordinieren. Ziel ist es, die Ermittlungen gegen solche Straftäter künftig besser zu bündeln und – wenn notwendig – bei einer Landesstaatsanwaltschaft in einem Sammelverfahren zusammenzufassen.
Welche Strategie des IS gegen die Bundesrepublik lässt sich anhand der Strafverfahren gegen die IS-Terroristen und Unterstützer erkennen?
Ich glaube nicht, dass der IS eine spezielle Strategie gegen Deutschland hat. Seine Strategie richtet sich gegen die gesamte westliche Welt. Er schleust gezielt Terrorgruppen ein, um hier Anschläge mit einer großen Wirkung zu begehen, wie beispielsweise im November 2015 in Paris. Gleichzeitig fordert er bei uns lebende Muslime, seien es Einheimische oder Flüchtlinge, dazu auf, Anschläge zu verüben. Notfalls auch mit Alltagsgegenständen, denken Sie nur an den Hieb- und Stichwaffenangriff auf Fahrgäste einer Regionalbahn bei Würzburg, den Messerangriff der Schülerin Safia S. auf einen Bundespolizisten in Hannover oder den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin. Letztlich will der IS unsere westliche Kultur gegen die muslimische Welt ausspielen. Um das zu erreichen, wird er immer genau da Anschläge begehen, wo es für ihn gerade am Günstigsten ist.
Die Bundesrepublik wurde 2016 von islamistischem Terror so hart getroffen wie nie zuvor. Welcher Belastung ist Ihre Behörde ausgesetzt?
Da muss man nur einen Blick auf unsere Verfahrenszahlen werfen. 2013 gingen in der Abteilung Terrorismus knapp 70 Verfahren neu ein. Letztes Jahr hatten wir schon knapp 240 Neueingänge, davon rund 85 Prozent aus dem Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus. Für 2017 rechne ich mit 800 bis 900 neuen Ermittlungsverfahren. Derzeit sind es schon über 600. Wir haben zwar in den letzten Jahren zahlreiche Urteile erwirkt und damit für bestimmte Fallkonstellationen Standards gesetzt, weshalb wir allein in diesem Jahr gut 200 Verfahren wegen minderer Bedeutung in die Länder abgeben konnten. Aber es mangelt uns trotz allem nicht an Arbeit.
Sie haben die Länder auch Anfang des Jahres dringend um Personal gebeten und bekommen nun weitere Staatsanwälte. Sind die Personalnöte der Bundesanwaltschaft jetzt vorbei?
Um den Grund meines Briefes zu verstehen, müssen Sie wissen, dass "nur" rund 60 Prozent der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fest bei der Bundesanwaltschaft arbeitet. Die restlichen 40 Prozent sind Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern, die für drei Jahre an meine Behörde abgeordnet sind. Dieses System hat sich bewährt und wir sollten es unbedingt beibehalten. Denn auch die Länder ziehen daraus ihren Nutzen. Sie erhalten Staatsanwälte zurück, die sich während ihrer Zeit bei uns eine gehörige Portion an Spezialwissen im Bereich des Staatsschutzes erworben haben. Das ist gerade in diesen Zeiten wichtig. Bei der Abordnung von neuen Kolleginnen und Kollegen war es zu einem Engpass gekommen, der sich auf meinen Brief hin aber aufgelöst hat. Diese Unterstützung aus den Ländern allein wird uns aber nicht reichen, was Sie ja bereits aus unseren Verfahrenszahlen ablesen können. Hinzu kommt, dass seitens der Polizeibehörden das Gefährdermanagement eine immer größere Rolle spielt, um Anschläge zu verhindern. Allein das Bundeskriminalamt geht inzwischen von etwa 700 Gefährdern aus, darunter auch einige Rechts- und Linksextremisten. Die hierbei seitens der Justiz zu leistenden Maßnahmen wird die Bundesanwaltschaft koordinieren. Das ist personalintensiv. Hierüber bin ich mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Gespräch.
Wären bei der Strafverfolgung im Komplex islamistischer Terror rechtliche Änderungen nötig, um die Effektivität zu steigern?
Gemeinsam mit den Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälten der Länder habe ich im November 2016 auf die erheblichen Defizite bei der Telekommunikationsüberwachung hingewiesen. Anders als früher telefonieren Tatverdächtige nicht mehr, sondern kommunizieren verschlüsselt über Mails, Messengerdienste oder Skype. Die Bundesregierung hat unsere Probleme erkannt und ein Gesetz auf den Weg gebracht, damit die Strafverfolgungsbehörden wieder auf der Höhe der Zeit sind. Der Bundestag hat das Gesetz kürzlich beschlossen.
Seit dem G-20-Gipfel ist linksextreme Militanz wieder ein großes Thema. Ermittelt Ihre Behörde zu den schweren Ausschreitungen in Hamburg?
Wir haben uns einzelne Straftaten angesehen, haben aber derzeit nichts, was in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fällt. Wir sehen keine terroristischen Vereinigungsstrukturen und auch keine Einzelstraftat, die von einem solchen Gewicht ist, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich ziehen müsste. Wir haben allerdings die Ermittlungen wegen der Ende Juni verübten Brandanschläge auf Kabelschächte der Bahn übernommen. Diese konzertierten Angriffe führten zu massiven Störungen im Bahnverkehr. Wir gehen davon aus, dass dafür eine größere Gruppe verantwortlich ist und ermitteln deshalb unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
In welchem Ausmaß ist die Bundesanwaltschaft derzeit mit terroristischen Aktivitäten von Linksextremisten befasst?
Wir schauen uns viele Einzelfälle an. Nahezu wöchentlich gibt es Anschläge, die sich dem linksextremistischen Bereich zurechnen lassen. Diese Taten, unter anderem Anschläge auf Fahrzeuge der Polizei, bewegen sich aber auf einem Niveau, das noch nicht zum Einschreiten der Bundesanwaltschaft Anlass gibt. Aktuell ermitteln wir nur in rund zehn Fällen.
Sehen Sie eine Chance, bei den nicht aufgeklärten Morden der RAF noch Täter ermitteln zu können?
Die Hoffnung darf man nie aufgeben. Derzeit ermitteln wir gegen vier namentlich bekannte mutmaßliche RAF-Mitglieder: Daniela Klette, Ernst-Volker Staub, Burkhardt Garweg und Friederike Krabbe. Wenn wir es schaffen sollten, eines von ihnen zu fassen, hätten wir möglicherweise neue Ansatzpunkte. Aber man muss da auch realistisch bleiben. Sollten auch sie schweigen wie die Mitglieder der zweiten Generation der RAF, also Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und andere, ist wenig zu erwarten.
Warum gelingt es nicht, die aktuell als Bankräuber aktiven RAF-Leute Klette, Staub und Garweg zu fassen?
Ich glaube, dass sie enorm konspirativ vorgehen, sich wenig in der Öffentlichkeit zeigen und kaum Spuren hinterlassen. Aber ein Ermittler gibt nicht auf.
Flüchtlinge und deren Unterkünfte sind weiterhin rassistischen Angriffen ausgesetzt. Wie groß ist die Gefahr, dass sich daraus rechtsextremer Terror nach dem Muster des NSU entwickelt?
Die "Gruppe Freital", deren Mitglieder sich vor dem Oberlandesgericht Dresden unter anderem auch wegen Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte verantworten müssen, bewerten wir als terroristische Vereinigung. Ansonsten haben wir bei den Angriffen auf Flüchtlingsheime und Unterkünfte von Asylbewerbern keine terroristischen Strukturen feststellen können.
Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München ist mit dem Beginn der Plädoyers die Endphase erreicht. Welche Lehren ziehen Sie aus dem Jahrhundertverfahren, das auch Ihre Behörde in besonderem Maße fordert?
Eines muss klar sein: Eine terroristische Vereinigung wie den "NSU" darf es nicht wieder geben. Die Sicherheitsbehörden müssen verhindern, dass solche Strukturen jemals wieder entstehen. Dafür ist es aus meiner Sicht entscheidend, den Phänomenbereich Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus ganzheitlich, das heißt unter allen möglichen Aspekten und Blickwinkeln, zu betrachten. Dazu gehört es beispielsweise, rechte Musikgruppen und Kameradschaften genau im Blick zu behalten. Bereits seit 2015 haben wir deshalb sogenannte Regionalkonferenzen Rechts ins Leben gerufen. Dort tauschen wir uns mit den Staatsanwaltschaften, den Polizeibehörden und den Verfassungsschutzämtern der Länder aus. Teilweise nehmen auch Vertreter ausländischer Behörden, beispielsweise aus Österreich oder Tschechien, an den Konferenzen teil. Die Regionalkonferenzen haben – auch nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz – zu einer merklichen Verbesserung des Informationsaustausches zwischen dem Bund und den Ländern geführt. Dieses Konzept haben wir 2017 noch weiter ausgebaut. Insbesondere werden zukünftig Regionalbeauftragte der Bundesanwaltschaft für eine noch engere Vernetzung mit den Kollegen vor Ort Sorge tragen.
Mehrere Nebenkläger und ihre Anwälte werfen im NSU-Prozess der Bundesanwaltschaft vor, sie blockiere die Aufklärung des kompletten Netzwerks der Unterstützer der Terrorzelle…
Ich kann verstehen, dass Angehörige der Ermordeten und überlebende Opfer nach wie vor Fragen haben. Auch für uns sind Fragen offen geblieben. Wir konnten zwar vieles rekonstruieren, aber leider auch nicht alles. Gerade deshalb war für uns die Erhebung der Anklage kein Schlussstrich. Vielmehr haben wir mit der Erhebung der Anklage ein Ermittlungsverfahren gegen "unbekannt" eingeleitet. In diesem Verfahren gehen wir unter anderem allen Hinweisen auf mögliche weitere bislang unbekannt gebliebene Mitglieder oder Unterstützer des NSU nach. Wir als Staatsanwälte müssen immer genau beweisen, wer an welcher Straftat auf welche Art und Weise ganz konkret beteiligt war. Das meinen wir bei Beate Zschäpe und den weiteren vier Angeklagten zu können. Hätten wir das bei weiteren Beschuldigten gekonnt, hätten wir sie in die Anklage einbezogen.
Es gibt ja noch weitere Verfahren…
Wir haben noch neun weitere Beschuldigte, ja, aber bei ihnen hat die Beweislage bislang nicht für eine Anklage ausgereicht. Diese Ermittlungsverfahren laufen noch.
Ist denn bei den weiteren neun Beschuldigten zu erwarten, dass es in absehbarer Zeit zu weiteren Anklagen kommt?
Das lässt sich noch nicht abschließend sagen. Wir warten erstmal das Urteil in München ab.
Nebenkläger sagen auch, die Bundesanwaltschaft decke V-Leute des Verfassungsschutzes und dubiose Machenschaften…
Wir haben keine Erkenntnisse dafür, dass Mitarbeiter von Behörden strafrechtlich, in welcher Form auch immer, ob als Gehilfen oder Anstifter, an den Taten des NSU beteiligt waren. Hätten wir dafür einen begründeten Verdacht, gingen wir dem nach. Wie es das Gesetz vorsieht. Mir steht kein Urteil zu, ob der Verfassungsschutz gleichwohl einiges hätte besser machen können oder gar müssen. Das zu klären, ist Sache der Untersuchungsausschüsse.
Der Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. soll Anschläge geplant und eine Todesliste angelegt haben, auf der auch Bundesjustizminister Heiko Maas und Ex-Bundespräsident Joachim Gauck stehen. Rechtsextremer Terror?
Wir ermitteln gegen Franco A. und weitere vier Verdächtige wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Für den Tatvorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung reicht die Beweislage derzeit nicht aus.
Ein rechtsextremer Anschlag beschäftigt die Bundesanwaltschaft seit Jahrzehnten: Die Bombenexplosion auf dem Münchner Oktoberfest im September 1980. 13 Menschen starben, darunter der Attentäter Gundolf Köhler, mehr als 200 wurden verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat Ende 2014 die Ermittlungen wieder aufgenommen. Welche neuen Erkenntnisse haben Sie zum Täter und möglichen Hintermännern?
Die Wiederaufnahme der Ermittlungen erfolgte vor allem wegen der Aussage einer bis dahin unbekannten Zeugin. Sie gab an, am Tag nach der Tat in einer Unterkunft für Aussiedler im Spind eines Rechtsextremisten mehrere Flugblätter mit einem Nachruf auf Gundolf Köhler gesehen zu haben. Die Aussage hat sich nicht verifizieren lassen. Das gilt auch für die Angaben einer Krankenschwester in Hannover, die kurz nach dem Anschlag einen jungen Mann versorgt hatte, der wegen einer Amputation am Unterarm in Behandlung war. Ein Zusammenhang mit dem Handfragment, das am Tatort auf dem Oktoberfest gefunden worden war, hat sich bei den Ermittlungen nicht ergeben. Wir gehen weiterhin davon aus, dass dieses Fragment von dem verstorbenen Attentäter Gundolf Köhler stammt. Damit enden unsere Ermittlungen aber noch nicht. Vielmehr wird der gesamte Verfahrenskomplex noch einem überprüft. Derzeit werden Zeugen vernommen. Außerdem ist die Sichtung und Auswertung der bei Ministerien und Sicherheitsbehörden angeforderten Akten noch nicht abgeschlossen.
Worauf läuft es denn hinaus? War Köhler ein Einzeltäter oder hatte er Komplizen?
Wie lange die Ermittlungen noch andauern werden, kann ich derzeit noch nicht abschätzen. Es wird bestimmt noch ein gutes Jahr dauern. Aber eines möchte ich bei dieser Gelegenheit nochmals klarstellen: Die Ermittlungen sind 1982 deshalb eingestellt worden, weil sich der damals gehegte Verdacht, an dem Attentat seien neben Gundolf Köhler weitere Personen beteiligt gewesen, nicht hinreichend erhärten ließ. Und nicht deshalb, weil die Ermittlung bewiesen haben, dass Gundolf Köhler alleine handelte. Das ist ein Unterschied. Wir gehen jetzt erneut der Frage nach, ob es Erkenntnisse dafür gibt, dass weitere Personen an dem Attentat beteiligt waren.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli verkündet, die Bundesregierung müsse Auskunft über den damaligen Einsatz von V-Leuten geben. Wir wirkt sich der Beschluss auf Ihre Ermittlungen zum Anschlag auf das Oktoberfest aus?
In dem Beschluss geht es darum, inwieweit die Bundesregierung gegenüber dem Parlament Auskunft erteilen muss.
Kaum wahrgenommen werden in der Öffentlichkeit die Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Mitglieder der kurdischen Terrororganisation PKK und gegen militante türkische Linksextremisten. Wie gefährlich sind diese Leute?
Die PKK und türkische Linksterroristen, wie beispielsweise die DHKP-C, sind terroristische Vereinigungen und werden von uns verfolgt. Sie haben jedoch in Deutschland seit Jahren keine Anschläge mehr begangen. In der Bundesrepublik sammeln sie derzeit "lediglich" Gelder und rekrutieren neue Mitglieder.
Welches Ausmaß hat die türkische Spionage in Deutschland?
Wir führen in diesem Zusammenhang derzeit rund zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Wir gehen dem Verdacht nach, dass mutmaßliche Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung hier in Deutschland im Auftrag der türkischen Regierung ausspioniert wurden.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt auch im Fall des massiven Angriffs russischer Hacker auf den Bundestag im Frühjahr 2015. Die von den deutschen Sicherheitsbehörden als APT 28 bezeichnete Gruppierung erbeutete Daten in einem Volumen von 16 Gigabyte. Wie weit sind Sie mit Ihren Untersuchungen gekommen?
Die Ermittlungen wegen nachrichtendienstlicher Agententätigkeit sind noch nicht abgeschlossen. Die Erkenntnisse, die Polizei und Verfassungsschutz uns mitgeteilt haben, deuten darauf hin, dass die Angreifer aus dem russischen Raum kommen.
Kommt die Bundesanwaltschaft an Tatverdächtige heran?
Bislang nicht. Schon die Zuordnung einer Angriffskampagne zu einem Geheimdienst – in Abgrenzung zu privat agierenden Hackergruppen - ist schwierig. Nur wenn der Angriff aber von einem ausländischen Nachrichtendienst gesteuert wird, handelt es sich um Cyberspionage.
Ist Deutschland der Bedrohung durch Cyberattacken gewachsen?
Cyberspionage hat in den letzten Jahren stark zugenommen und wird auch in Zukunft noch stärker. Die Strafverfolgung in diesem Bereich ist alles andere als einfach. Regelmäßig kommen solche Cyberangriffe aus dem Ausland. Bei diesen Attacken werden zahlreiche Server zwischengeschaltet, und das über verschiedene Länder. Daher ist es schon schwierig herauszufinden, welches Land letztlich hinter einem solchen Angriff steckt. Mit den Mitteln des Strafrechts kommen wir hier nur begrenzt weiter. Mitunter gelingt es uns, einen Server im Ausland zu identifizieren und darauf hinzuwirken, dass er stillgelegt wird. Aber ob es uns darüber hinaus auch gelingt, in einem unserer zahlreichen Fälle Anklage zu erheben, bleibt abzuwarten. Das Entscheidende ist aus meiner Sicht eine funktionierende Abwehr solcher Angriffe.
Die Bundesanwaltschaft ist mit vielen Fanatikern konfrontiert. Werden Sie, Herr Frank, und Ihre Kolleginnen und Kollegen, bedroht?
Wir achten immer darauf, ob sich bei einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter meiner Behörde heraus eine Bedrohungssituation ergibt. Bei mehreren Kolleginnen und Kollegen hat die Polizei besondere Schutzmaßnahmen ergriffen.
Das gilt auch für Sie?
Ja.