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Mit einem Bluttest kann die DNA des Kindes untersucht werden.
© dpa/Tobias Kleinschmidt

Down-Syndrom: Bundestag soll über Trisomie-Bluttests debattieren

Sollen die Krankenkassen werdenden Müttern Tests bezahlen, mit denen das Kind auf Down-Syndrom untersucht werden kann? Politiker fordern eine kritische Debatte.

Zahlreiche Parlamentarier haben eine Bundestagsdebatte über Bluttests für Schwangere auf ein mögliches Down-Syndrom des Kindes gefordert. „Die gesellschaftlichen Auswirkungen und ethischen Fragen, die sich durch die Anwendung der Tests ergeben, würden bislang von keiner Instanz geprüft und bewertet, heißt es in einem am Freitag in Berlin vorgestellten gemeinsamen Papier von Abgeordneten der CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen. Hintergrund des Vorstoßes ist auch ein laufendes Verfahren, in welchen Fällen solche Tests künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden könnten.

Rudolf Henke (CDU) sagte: „Die vom Grundgesetz als unantastbar gewährleistete Würde des Menschen kann und darf auch durch Krankheit, Behinderung oder den Bedarf an Pflege und Fürsorge nicht verloren gehen.“ Deshalb dürfe auch das Lebensrecht nicht von genetischen Eigenschaften abhängen.

Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, die unter anderem untersuchen, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen würde. Lange hatte sich zuvor während der Schwangerschaft nur mit einer riskanteren Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen, ob das Kind eines seiner Chromosomen drei- statt zweifach besitzt. Die Tests führen in vielen Fällen zu einer Abtreibung.

Testergebnis oft falsch

Auch die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Debatte. „Es geht um die Frage: Wollen wir, dass bei allen schwangeren Frauen ein Bluttest auf Down-Syndrom des Kindes gemacht wird?“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. „Soll der Test als Reihenuntersuchung auf Kosten der Krankenkassen eingeführt werden?“ Menschen mit Down-Syndrom kämen mit ihrer Perspektive auf ihr Leben und diese Tests bisher nicht zu Wort, kritisieren die Abgeordneten.

„Eine standardmäßige Anwendung der Tests würde noch zu weiteren Problemen führen“, sagte Schmidt weiter. „Denn ein positives Testergebnis ist bei bis zu 18 Prozent der Frauen falsch. Es wird also in fast jedem fünften Fall Trisomie diagnostiziert, obwohl keine vorhanden ist.“

Bei einem Down-Syndrom haben die Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere Menschen. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Chromosomen drei- statt zweifach vorhanden

„Der Test sollte allenfalls in Risikofällen durchgeführt werden“, sagte Schmidt. „Dazu bedarf es aber einer umfassenden Beratung und Aufklärung der Paare durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, so wie es das Gendiagnostik-Gesetz bereits vorschreibt.“ Zu dieser Beratung gehöre dann auch eine umfassende Beratung über das Leben mit Down-Syndrom.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, man müsse akzeptieren, dass Eltern Klarheit über den Gesundheitszustand ihre Kindes haben wollten. „Auch wenn es gesellschaftlich nicht mehr erwünscht ist, zu sagen, man wolle kein behindertes Kind: Im tiefsten Innern wünschen sich doch alle Eltern gesunden Nachwuchs. Und ein Gentest hat im Unterschied zu den herkömmlichen Untersuchungsmethoden keine Nebenwirkungen.“ Er betonte zugleich, das gesellschaftliche Klima im Umgang mit Behinderung sei deutlich besser geworden. „Bei dieser gewandelten Einstellung muss und kann man ansetzen, damit die pränatale Selektion nicht zu einer gesellschaftlichen Norm wird.“ Es gehe unter anderem um die Frage, wie Behinderte noch besser gefördert und integriert werden können. „Empörungsdebatten gegen Gentests helfen niemandem, auch Menschen mit Behinderung nicht.“ (dpa, KNA)

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