Vereine und Kampfgruppen im Visier: Bundesinnenministerium holt zum Schlag gegen Rechtsextreme aus
Der Mord an Walter Lübcke ist für Horst Seehofer Anlass, Verbote rechter Organisationen zu prüfen. Darunter ist auch Combat 18.
Horst Seehofer will den staatlichen Druck auf die rechtsextreme Szene erhöhen. Er habe sein Haus gebeten, intensiv zu prüfen, welche rechtsextremen Vereine verboten werden könnten, „und wo immer es möglich ist, mir ein Verbot vorzuschlagen“, sagte der Bundesinnenminister vergangene Woche bei der Vorstellung des Jahresberichts 2018 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV).
Das Attentat des Rechtsextremisten Stephan Ernst auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will Seehofer offenbar mit einer Serie von Schlägen gegen Neonazis beantworten. Ins Visier geraten Vereine und auch Kleinparteien bundesweit. „Der Minister hat für die Prüfung keine Einschränkung vorgegeben“, sagt ein Sprecher des BMI, „der Blick ist weit“. Doch welchen rechten Organisationen droht tatsächlich ein Verbot? Eine Übersicht.
Combat 18
Seehofer erwähnte vergangene Woche in der Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses zum Fall Lübcke die Gruppierung Combat 18. Der Name bedeutet „Kampfgruppe Adolf Hitler“, die 1992 in England gegründete Organisation ist in vielen europäischen Ländern aktiv. Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten soll Kontakte zum deutschen Ableger der militanten Neonazi-Truppe unterhalten haben.
Dass Stephan Ernst im März im sächsischen Mücka gemeinsam mit Anhängern von Combat 18 an einem konspirativen Treffen von Rechtsextremisten teilnahm, wie das ARD-Magazin „Monitor“ berichtete, scheint allerdings nicht zu stimmen. Combat 18 reagierte jedoch nervös und sah sich veranlasst, die Meldung zu dementieren. Wie das geschah, dürfte allerdings die Notwendigkeit eines Verbots noch unterstreichen.
Vergangenen Mittwoch postete Combat 18 im Internet ein Video, in dem ein Neonazi, vermummt und schwarz gekleidet wie ein autonomer Straßenkämpfer, in einem Waldstück die „Klarstellung“ verliest. Was „Monitor“ berichtet, „entspricht nicht der Wahrheit“, schnarrt die verfremdete Stimme. Das Vertrauen der Bürger in Politik, Justiz und Medien sei „vollkommen zerstört“.
Und der Neonazi beschuldigt einen Journalisten des NDR, er helfe einer „linksterroristischen Plattform“, linke Propaganda zu verbreiten. Damit wird der Reporter von der rechten Szene an den Pranger gestellt und als Zielscheibe präsentiert. Der Vermummte sei zudem, sagen Kollegen des bedrohten Journalisten, ein gewalttätiger Neonazi aus der Dortmunder Szene – und Brieffreund der NSU-Terroristin Beate Zschäpe.
Mit dem Video, sagen Sicherheitskreise, habe Combat 18 zudem ein Indiz geliefert, eine vereinsartige Struktur zu sein. Bisher ging der Verfassungsschutz von einer eher losen Gruppierung aus. Im neuen Jahresbericht des Bundesamtes steht das etwa 50-köpfige Netzwerk, die Behörde warnt allerdings auf ihrer Website vor „Waffenaffinität“ und Gewaltbereitschaft der Anhänger.
Im September 2017 hatte die Polizei-Eliteeinheit GSG 9 zwölf Neonazis von Combat 18 kontrolliert, die in Tschechien an einem Schießtraining teilgenommen hatten. Die Beamten stellten Munition für Schusswaffen sicher. Die kanadische Regierung hat Combat 18 kürzlich auf die Terrorliste gesetzt.
Identitäre Bewegung Deutschland
Der Bundesinnenminister erwähnte bei der Vorstellung des BfV-Jahresberichts auffällig oft die „Identitäre Bewegung Deutschland (IBD)“ und nannte sie „geistige Brandstifter“. Auch wenn die IBD noch nicht mit Gewalt auf sich aufmerksam mache, sei sie „nicht minder gefährlich“.
Die Vereinigung mit etwa 600 Mitgliedern hetzt gegen Migranten und behauptet, das deutsche Volk solle „ausgetauscht“ werden. Ähnlich fanatisch treten die Identitären auch in Österreich, Frankreich und weiteren Ländern auf. Über das Internet verbreiten sich solche Parolen weltweit – mit fatalen Folgen.
Der Attentäter von Christchurch, Brenton Tarrant, wählte als Titel für sein Manifest die Parole „The Great Replacement“ (Der große Austausch). Bei dem Anschlag im März starben in zwei Moscheen 51 Menschen. Vor dem Massaker hatte Tarrant den österreichischen Identitären Geld gespendet.
Die Gruppierung versucht, sich mit einer vergleichsweise modernen, internetaffinen Fassade optisch von Neonazis abzugrenzen. Geködert werden sollen vor allem junge Menschen, auch mit provokativen Aktion. Im August 2016 besetzten Identitäre in Berlin das Brandenburger Tor und entrollten Transparente. Im Frühjahr 2018 versuchten Aktivisten, darunter auch Mitglieder IBD, an der französisch-italienischen Grenze Migranten an der Weiterreise zu hindern. Die deutschen Identitären unterhalten zudem zahlreiche Verbindungen zur AfD.
Die Parteien Die Rechte und Der III. Weg
Nach dem Mord an Walter Lübcke hat Seehofer mehrmals betont, er habe sich für ein Verbot der NPD engagiert. Der Wink galt allerdings weniger der ältesten Partei des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik als den beiden Neonazi-Organisationen „Die Rechte“ (600 Mitglieder) und „Der III. Weg“ (530 Mitglieder).
Die NPD hat zwei Verbotsverfahren überstanden, außerdem wollen im Juli Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung den gemeinsamen Antrag auf den Entzug staatlicher Gelder für die Partei zum Bundesverfassungsgericht schicken. „Ein drittes Verbotsverfahren gegen die NPD ist wenig wahrscheinlich“, sagen Sicherheitskreise.
Dass das Bundesverfassungsgericht im zweiten Verfahren die NPD nur wegen ihrer geringen Bedeutung nicht verbot, ist keine Garantie für Der III. Weg und Die Rechte. Sicherheitskreise verweisen auf einen Beschluss der Karlsruher Richter von 1994. Diese wiesen den Antrag auf Verbot der rechtsextremen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) ab, weil es sich trotz der Teilnahme an Wahlen, die aber marginal war, um einen Verein handele. Die FAP wurde dann 1995 als Verein verboten. Auch Der III. Weg und Die Rechte, beide erst wenige Jahre alt, haben weniger Parteicharakter als die NPD.
Neonazis gründeten die zwei Vereinigungen vor allem als Auffangbecken für kurz zuvor verbotene Kameradschaften. Die Rechte fällt vor allem mit Drohungen gegen Nazi-Gegner auf. Betroffen ist auch hier der NDR-Journalist, den Combat 18 verbal attackiert. Die Partei trat zudem bei der Europawahl Ende Mai mit der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel als Spitzenkandidatin an. Der III. Weg gebärdet sich elitär, am 1. Mai 2019 marschierten mehrere hundert Mitglieder uniformiert und mit Fahnen und Trommeln durch das sächsische Plauen. Die Neonazis knüpften zudem eine Europa-Fahne an einen Galgen, später liefen sie mit ihren Schuhen über die Flagge.
Nordadler und Kameradschaft Aryans
Verbotskandidaten sind auch die Gruppierungen Nordadler und Kameradschaft Aryans. Gegen beide ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen Terrorverdachts. Es ist allerdings fraglich, ob Seehofer mit einem Verbot in die laufenden Verfahren grätschen würde.
Werk Kodex und N.S. Heute
Das Ministerium schaut sich auch die rechtsextremen Magazine Werk Kodex und N.S. Heute an. Beide Publikationen werden vom Verfassungsschutz als neonationalsozialistisch eingestuft. Mit der Prüfung von Verboten befassen sich im Bundesinnenministerium die Abteilungen „Öffentliche Sicherheit“ und „Staatsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht“.
Grundlage für ein Vereinsverbot ist Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes. Da heißt es, „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“
Die Bundesinnenminister haben seit 1964, der Einführung eines neuen Vereinsgesetzes, insgesamt 17 rechtsextremistische, länderübergreifend tätige Organisationen aufgelöst. Zahlreiche weitere, die nur in einem Land aktiv waren, wurden dort verboten. Das BMI will auch jetzt mit den Ländern darüber sprechen, ob sie rechtsextreme Gruppierungen auflösen, die nur regional aktiv sind.
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