Abschiebungshaft: Alle Regeln sind schon da
Abzuschiebende Ausländer in den Knast? Was Bundesinnenminister Seehofer fordert, ist längst möglich. Auch sinnvoll. Ein Kommentar.
Im Jahr 2017 wurden rund 24 000 Menschen aus Deutschland abgeschoben, im Jahr 2018 sind es geringfügig weniger. Es hätten doppelt so viele sein können: Rund 14 500 Abschiebungen wurden 2018 vor dem Tag der Abschiebung storniert, und weitere 5788 scheiterten daran, dass die Person am fraglichen Tage untergetaucht war.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will nun sicherstellen, dass jene, die abgeschoben werden sollen, auch tatsächlich abgeschoben werden, und er will sie deshalb in Gewahrsam nehmen – notfalls einfach in Justizvollzugsanstalten. „Wie bitte, zusammen mit Straftätern?“, mag da mancher denken. Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) betonte sofort: „Abschiebehaft und Strafhaft sind zwei unterschiedliche Dinge.“
Und doch: Rechtlich geht das auch jetzt schon, ohne das von Seehofer angekündigte neue Gesetz. Das Aufenthaltsgesetz regelt in den Paragraphen 62 und 62a alles Nötige. Demnach wird die Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen, aber wenn es keine gibt, dann tut es auch eine „sonstige Haftanstalt“. Dann sind die Abschiebungsgefangenen getrennt von Strafgefangenen unterzubringen. Familien sind ebenfalls getrennt und mit genügend Privatsphäre unterzubringen.
In Haft kommen Gefährder, Straftäter und jene, die sich schon entzogen haben
Natürlich kann man Abschiebungen ganz generell für unmenschlich halten, dann muss man die Gesetze ändern. Was Seehofer aber will, ist eigentlich nur selbstverständlich: Der Staat soll sich nicht weiter vorführen lassen. Früher war es so, dass der Abzuschiebende einen Bescheid bekam, in dem er aufgefordert wurde, sich zum Zwecke seiner Abschiebung an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit an einer bestimmten Stelle einzufinden. Doch allzu oft erschien niemand. Wollte man ihn zu Hause abholen und kündigte das an, war niemand da. Es ist also eher als logische Folge anzusehen, dass dann die Regeln verschärft werden. In Abschiebungshaft kommt nur, wer schon unerlaubt eingereist ist, wer sich der Abschiebung entzogen hat, wer womöglich flüchtet und Gefährder, soweit sie nicht sofort abgeschoben werden können. Sorgen machen sollte sich Deutschland eher um die vielen anderen, die zwar hierbleiben, aber chancenlos sind, weil ihnen eine Perspektive fehlt.
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