Peter Altmaier im Interview: "Aleppo bedrückt uns zutiefst"
Der Kanzleramtschef zeigt sich im Interview mit dem Tagesspiegel besorgt über die Situation in Syrien. Die Abschiebungen nach Afghanistan verteidigt er.
Nach dem Fall Aleppos sind wieder sehr viele Menschen auf der Flucht. Hat die Bundesregierung schon überlegt, wie sie damit umgeht?
Wir haben heute schon die Situation, dass sich von den elf Millionen syrischen Flüchtlingen und Vertriebenen nach wie vor etwa sieben Millionen in Syrien aufhalten. Das UN-Flüchtlingswerk und das Welternährungsprogramm versuchen die sehr schwierige Versorgung dieser Binnenflüchtlinge in Zusammenarbeit mit regionalen Hilfsorganisationen sicherzustellen. Die humanitäre Situation in und um Aleppo bedrückt uns zutiefst. Es ist jetzt vordringlich, die Menschen dort mit Nahrung und medizinischer Hilfe zu versorgen und ihr Überleben zu sichern. Das ist eine Aufgabe, bei deren Bewältigung wir sehr stark auf die Vereinten Nationen und auf die Zusammenarbeit mit den Ländern um Syrien herum setzen, also insbesondere die Türkei, den Libanon und Jordanien.
Müssen Deutschland und Europa ihre Unterstützung aufstocken?
Wir haben aufgrund einer deutschen Initiative schon im letzten Jahr sichergestellt, dass erst einmal genügend Geld für die Versorgung der Menschen zur Verfügung steht. Der Bundesaußenminister wird weiter sehr aktiv an den Bemühungen um eine politische Lösung für Syrien mitwirken. Welche Folgen sich bei der humanitären Flüchtlingsversorgung jetzt konkret neu ergeben könnten, wird man erst sehen können, wenn sich die Lage nach den fürchterlichen Ereignissen etwas stabilisiert hat und wir genauere Erkenntnisse darüber haben, um wie viele Flüchtlinge es sich handelt und wo sie Zuflucht finden.
In Deutschland gerät die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan in die Kritik. Kann man Menschen in ein Land schicken, in dem deutsche Minister nur mit Schutzweste rumlaufen?
Wir haben immer deutlich gemacht, dass diejenigen, die weder nach dem Grundgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein Bleiberecht haben, dann Deutschland auch wieder verlassen müssen - im Wege der freiwilligen Rückkehr oder auch der Rückführung. Das haben wir in den letzten Monaten schon in vielen Fällen erfolgreich praktiziert, vor allem bei Angehörigen von Staaten des früheren Jugoslawiens und Albaniens. Dabei wird immer berücksichtigt, ob es in dem jeweiligen Herkunftsland Bürgerkrieg oder Gewalt gibt. Es ist auch seit vielen Jahren anerkannt, dass Rückführungen in befriedete Gebiete eines Landes möglich sind, in denen Heimkehrern keine erhöhte Gefahr droht.
Verstehen Sie Menschen, die diesem Frieden nicht trauen und sich gegen die Abschiebung wehren?
Deutschland ist ein Land, das mit diesen Fragen sehr skrupulös umgeht. Trotzdem muss und wird es Fälle geben, wo eine Rückkehr auch gegen den Willen des Betroffenen erfolgt. Wir haben übrigens festgestellt, dass in den Fällen, in denen es Rückführungen gibt, auch die Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr zunimmt.
Peter Altmaier ist Chef des Bundeskanzleramts und Koordinator der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Die Fragen stellte Robert Birnbaum.
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