Angriff auf Kölner Politikerin: 14 Jahre Haft für Attentat auf Henriette Reker
Der Mann, der die Kölner Politikerin Henriette Reker vor der Oberbürgermeisterwahl angegriffen hatte, muss 14 Jahre ins Gefängnis.
Mit einer hohen Haftstrafe hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den beinahe tödlichen Messerangriff des Rechtsextremisten Frank S. auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) und vier ihrer Begleiter geahndet. Der 6. Strafsenat verurteilte den Attentäter am Freitag zu 14 Jahren Haft wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte habe „ein Signal gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung“ setzten wollen, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza in der Urteilsbegründung. „Er wollte ein Klima der Angst schaffen und die Politik beeinflussen“. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert.
Der 45-jährige S. hatte am 17. Oktober 2015 mit einem Kampfmesser der arglosen Reker an ihrem Wahlkampfstand in Köln- Braunsfeld in den Hals gestochen. Dann verletzte er drei Frauen und einen Mann, die Reker am Tag vor der Oberbürgermeisterwahl unterstützten. Reker überlebte nur knapp. Einen Tag später wurde sie, im künstlichen Koma liegend, zum Stadtoberhaupt gewählt.
Das Attentat schockte die Bundesrepublik geschockt. Es war einer der blutigen Höhepunkte in der Welle von Gewaltdelikten, die im vergangenen Jahr während des zu Zustroms von Flüchtlingen rapide anschwoll und auch heute noch anhält. Frank S., ein kahlrasierter Einzelgänger, hat sich denn auch im Prozess klar zu seinem Hassmotiv bekannt. Er unterstellte Reker eine „linksradikale Schickeria-Ideologie“ in der Flüchtlingspolitik und behauptete, die damals für Asylbewerber zuständige Dezernentin habe „Schuld auf sich geladen“. Der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf bescheinigte Frank S. eine „paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung“, sah aber keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit.
Die Opfer sind traumatisiert, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Reker wirkte im Prozess bei ihrem Zeugenauftritt souverän und beachtete den Angeklagten kaum. „Ich hatte am Anfang das Gefühl, mir sei die Kehle durchgeschnitten worden“, sagte sie mit ruhiger Stimme. „Das ist ja ein Synonym für eine Hinrichtung.“ Damit spielte sie offenbar auf die gräßlichen Bilder von den Enthauptungen an, mit denen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ im Internet Angst und Schrecken verbreitet.
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