Stärkung von Agri-PV-Anlagen: Habeck startet Solar-Offensive auf dem Acker
Der Klimaschutzminister will Flächen sowohl landwirtschaftlich als auch energetisch nutzen. Gefördert werden soll der Baustein des „Osterpakets“ auch via EEG.
Mit deutlich mehr Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Darauf einigten sich das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium, das Umweltministerium sowie das Agrarministerium.
Demnach sollen Photovoltaik-Anlagen auf diesen Flächen sowie auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden künftig im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden. Die Einigung sieht laut eines der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Eckpunktepapiers auch Naturschutzkriterien vor.
Die Solar-Offensive auf dem Acker soll einfließen in das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geplante „Osterpaket“: Bis Ostern soll das Kabinett umfassende Maßnahmen beschließen, um das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne zu erhöhen.
Habeck erklärte, der Vorschlag der Ministerien könne einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik (PV) leisten. Auf landwirtschaftlichen Flächen könnten bis zu 200 Gigawatt zusätzliche Photovoltaik-Leistung installiert werden.
„Das ist eine enorme Steigerung, heute haben wir knapp 60 Gigawatt. Das bringt den Klimaschutz voran und behält gleichzeitig die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Auge“, so Habeck.
Förderung über EEG
Bei dem nun geplanten Paket geht es um sogenannte Agri-PV-Anlagen. Diese sollen auf allen Ackerflächen laut Eckpunktepapier grundsätzlich zulässig sein und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden.
Die Anlagen sollen sowohl eine landwirtschaftliche als auch eine energetische Nutzung derselben Fläche ermöglichen - Solarzellen bilden dabei ein Dach über dem Anbau von Nutzpflanzen, zusätzliche Flächen werden nicht verbraucht.
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Die Förderung mit Mitteln der EU-Agrarfinanzierung soll laut Papier weiterhin möglich sein, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 Prozent durch die Stromerzeugung beeinträchtigt sei.
Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden sollen aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgeschlossen werden.
„Wiedervernässung“ als Kernkriterium für Förderung
Als neue Flächenkategorie im EEG sollen laut Ministerien landwirtschaftlich genutzte Moorböden aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung sei eine „Wiedervernässung“ dieser bisher entwässerten Moorböden. Den Kommunen soll ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben.
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Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erklärte, eine entscheidende Aufgabe in dieser Legislaturperiode sei, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und mit dem Natur- und Artenschutz zusammenzubringen.
„Den erforderlichen Ausbau der Freiflächen- und Agri-PV wollen wir naturverträglich gestalten: durch Kopplung an Naturschutzkriterien, die gleichzeitige Wiedervernässung von Mooren und eine Erweiterung der Flächenkulisse in benachteiligten Gebieten“, sagte Lemke.
Die drei Ministerien hätten sich vorgenommen, einen „optimalen Ausgleich“ zwischen den Anforderungen der Landwirtschaft und der Energieproduktion sowie dem Schutz der Natur zu gewährleisten, so Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne).
„Agri-Photovoltaik ermöglicht es unseren Landwirtinnen und Landwirten, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten und landwirtschaftliche Nutzflächen trotzdem weiter bewirtschaften zu können“, erklärte Özdemir.
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP angekündigt, Agri-PV-Anlagen zu stärken. Generell strebt die Ampel einen starken Ausbau der Wind- sowie Solarenergie an. Bei geeigneten Dachflächen auf gewerblichen Neubauten sollen Solaranlagen verpflichtend werden, im privaten Neubau zur Regel. (dpa)