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Neben dem Bett, in dem Anja D. starb, lagen Abschiedsbriefe an Mutter, Sohn und Freundin.
© eugenesergeev - stock.adobe.com

Sterbehilfe-Prozess in Berlin: Anja D. starb nicht allein

„Danke dir. Alles geschluckt“, schreibt eine 44-Jährige ihrem Arzt, nachdem sie mehr als 90 Schlaftabletten geschluckt hat. Er fährt hin und dokumentiert ihr Sterben. Hätte er sie retten müssen? Ein Prozess mit Signalwirkung.

Schmerzen. Unerträgliche Schmerzen. Im Bauch, in den Gliedern, überall. Morgens, wenn sie aufwacht. Mittags, wenn sie isst. Abends, wenn sie das Licht ausmacht. Dann wälzt sie sich in ihrem Bett, spürt den Druck im Bauch, da wo der Dickdarm liegt. Schlafen ist unmöglich. Dazu die Gedanken: Warum hat es sie getroffen? Was kann sie überhaupt noch tun? Und: Will sie so weiterleben?

Das Leben von Anja D: ein Leben, das am 21. Mai 1968 beginnt, in dem sie Arzthelferin wird, einen Sohn auf die Welt bringt, unter chronischem Reizdarmsyndrom, einer heftigen Krankheit leidet. Ein Leben, das am 18. Februar 2013, da ist sie 44, endet. Sie selbst hat ihm ein Ende gesetzt. Mit Schlaftabletten, zwischen 90 und 150 Stück, exakt kann es die Gerichtsmedizinerin nicht mehr benennen. Auf jeden Fall sei es eine sehr hohe Dosis gewesen. Hoch genug, erst ohnmächtig zu werden, dann ins Koma zu fallen, und nach drei Tagen zu sterben. Ein Suizid. Einer von rund 10 000 in Deutschland pro Jahr. Eigentlich wäre die Geschichte hier zu Ende.

Aktive Sterbehilfe ist verboten

Eigentlich. Denn Anja D. starb nicht allein. Sie hatte Hilfe. Darum steht jetzt in Berlin Christoph T. vor Gericht – ihr Arzt. Es ist ein Prozess, von dem die Anwälte des Angeklagten sagen, dass sie eine Grundsatzentscheidung erwarten, ein Urteil mit Signalwirkung. Und dass sie zur Not bis zum Bundesgerichtshof gehen würden. Dahinter steht eine Debatte, die in Deutschland seit Jahren sehr emotional geführt wird: Darf einem schwerkranken Menschen, der sterben möchte, dabei geholfen werden? Hat Anja D.s Hausarzt ihr dabei helfen dürfen?

Die Inanspruchnahme von Sterbehilfe ist ein Menschenrecht. Der Gesetzgeber hat den Rahmen dafür zu schaffen; das ist überfällig. Wir nehmen bei allem, was wir nicht selbst vermögen, professionelle Hilfe in Anspruch, aber ausgerechnet beim Sterben soll das verboten sein?

schreibt NutzerIn wilhelm

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Aktiv bedeutet, dass jemand dem Sterbenskranken auf dessen Verlangen ein tödliches Mittel verabreicht. Passive Sterbehilfe hingegen ist erlaubt. Hier wird auf lebensverlängernde Maßnahmen, beispielsweise Beatmung verzichtet, wenn das dem Wunsch des Patienten entspricht. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist dafür, dass beides möglich sein soll.

Erlaubt ist auch die Beihilfe zum Suizid: Angehörige stellen das tödliche Mittel zur Verfügung, verabreichen es selber aber nicht. Das neue Sterbehilfegesetz vom Dezember 2015 verbietet diese Art der Beihilfe, wenn sie geschäftsmäßig, also zum Gelderwerb, betrieben wird.

Er kennt seine Patientin 13 Jahre

Ärzte nehmen in alldem eine Sonderstellung ein. Theoretisch könnten sie – bei einem vertrauensvollen Patienten-Arzt-Verhältnis, nach einer Einzelfallentscheidung, ihrem Gewissen folgend und abhängig von der Ärzteberufsordnung ihres Bundeslandes – bei einem Suizid helfen. Praktisch ist dieser ärztlich assistierte Suizid eine einzige juristische, moralische und ethische Grauzone.

13 Jahre lang ist Christoph T. Anja D.s Hausarzt. Zweimal im Monat kommt sie in seine Praxis. Sie berichtet von ihrem Zustand, er untersucht sie, spricht mit ihr über Linderungsmöglichkeiten. In ihrer Krankenakte liest sich das zusammengefasst so: „Heftige, oft stundenlange krampfartige Bauchschmerzen, besonders nachts, aber oft auch am Tag, ausgelöst durch die Mahlzeiten, zeitweise nach jedem Essen, Wechsel von Durchfall mit blutigen Entleerungen und Verstopfung, ständig starker Blähbauch ohne Zusammenhang mit der Nahrungszusammensetzung. Etwas gelindert wurden die Darmkrämpfe durch Selbstinjektion von Buscopan (Scopolamin), einem Krampfmittel.“

Immer wieder erzählt Anja D. ihm, dass sie so nicht weiterleben will. Zuletzt habe sie davon gesprochen, sich vor die S-Bahn zu legen, sagt er. Christoph T. ist es dann, der ihr schließlich die rezeptpflichtigen Schlaftabletten verschreibt und nach ihr sieht, während sie stirbt. Er erklärt: „Die Patientin war in allergrößter Not, chronisch krank, therapieresistent und entschlossen zu sterben. Sie hätte einen gewaltsamen Tod für sich entschieden, wenn ich die Hilfe abgelehnt hätte. In solch einer Situation einen Patienten alleine zu lassen, halte ich moralisch und ethisch für unvertretbar.“ Doch er gibt auch zu: „Als Arzt ist es eine hohe Hürde und ein innerer Kampf, das zu entscheiden.“

Er bekommt den Hausschlüssel

Weil er sich entschieden hat, wie er sich entschieden hat, sitzt Christoph T. seit dem 15. Januar 2018 auf einer Anklagebank des Berliner Landgerichts. Das Urteil wird am 6. Februar erwartet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „Tötung auf Verlangen durch Unterlassen“.

Genau hier beginnt die Grauzone. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass Christoph T. seine Patientin hätte retten müssen. Außerdem vermutet sie hinter der Tabletteneinnahme einen eigentlichen, versteckten Hilferuf der Frau. Die drei Richter des Kammergerichts gehen in ihrem Verdacht weiter und glauben, ein aktives, positives Zutun des Arztes erkannt zu haben. Das wäre ein reines „Töten auf Verlangen“ und würde mit drei Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft.

„Danke dir. Alles geschluckt.“ Diese SMS schickt Anja D. am 16. Februar 2013 um 12 Uhr 32 an Christoph T. Das ist ihre Vereinbarung: Er kriegt den Hausschlüssel. Sie meldet sich, wenn sie es tatsächlich getan hat. Gegen 14 Uhr macht er sich das erste Mal auf den Weg zu ihr. Anja wohnt direkt am S-Bahnhof Sundgauer Straße in Zehlendorf. Es ist eine ruhige, bürgerliche Gegend. Gedrungener Altbau, vier Stockwerke hoch, gestutzte Hecken, umzäunte Mülltonnen. Christoph T. geht die Treppen hoch, schließt die Tür auf, betritt den Flur, biegt in ihr Schlafzimmer, steht schließlich neben ihrem Bett und schaut auf ihren reglosen Körper.

60 Stunden dauert der Tod

Anja D., 176 Zentimeter groß, 68 Kilo schwer, liegt da wie schlafend. Nur ihr Brustkorb hebt und senkt sich leicht. Ihr Hausarzt untersucht sie, fühlt ihren Puls, trägt seine Ergebnisse in ihre Krankenakte ein: erst ohnmächtig, später komatös, dann präfinal, schließlich tot. 60 Stunden, so lange dauert es. Insgesamt neun Mal fährt Christoph T. in Anja D.s Wohnung. Auf dem Nachttisch neben ihrem Bett liegen die Packungen mit den Schlaftabletten, außerdem drei Abschiedsbriefe: an ihre Mutter, ihren Sohn und ihre beste Freundin.

Hätte T. ihr nur die Tabletten verschrieben und sie ansonsten allein gelassen, wäre er nicht angeklagt. Es sind diese kurzen Besuche, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Genau in den Momenten, in denen er sie bewusstlos vorfand, hätte er Rettungsmaßnahmen einleiten müssen. Je früher, desto größer wären ihre Überlebenschancen gewesen. T. widerspricht. Ihr Wille, ihre Verfügung, sterben zu wollen, hätte ihm sogar verboten, sie nach der Tabletteneinnahme zu retten. Am 19. Februar um 4 Uhr 30 ist es soweit. Christoph T. stellt den Totenschein aus. Todesart: Natürlicher Tod. Todesursache: Herz-und Nierenversagen infolge von Tablettenintoxikation.

Es ist dieser Widerspruch – der natürliche Tod und die Vergiftung –, der alles in Gang setzt. Der zweite Arzt bei der Leichenschau wird aufmerksam. Es folgen: Gerichtsmedizin, Ermittlungen der Mordkommission, eine Durchsuchung der Praxis, Verhöre des Arztes, der Familie, der Freunde. Eine erste Anklage, die vom Landgericht aber abgelehnt wird. Eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft, in deren Folge Berlins Kammergericht einen Prozess vor einer anderen Landgerichtsstrafkammer anordnete.

Ein Mann ohne Kopf. Er hat ihn nie vergessen

Neben dem Bett, in dem Anja D. starb, lagen Abschiedsbriefe an Mutter, Sohn und Freundin.
Neben dem Bett, in dem Anja D. starb, lagen Abschiedsbriefe an Mutter, Sohn und Freundin.
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Nun sitzt er da, Christoph T., 68 Jahre alt, mittlerweile Pensionär, zwischen seinen beiden Anwälten und lässt all das über sich ergehen: die Fotografen und Kamerateams, die Anklage, die Zeugenvernehmungen, den Verdacht der Schuld. Ruhig wirkt er. Konzentriert folgt er dem Verfahren. Nennt die Richterin die Seitenzahl einer Akte, schaut er nach, zeigt sie seinen Anwälten, macht sich Notizen.

Christoph T. ist einer, der seine Magnet-Klick-Brille mit Sicherheitsband trägt. Seine Antworten vor dem Gespräch mit dem Tagesspiegel lieber aufschreibt, um auch ja das richtige zu sagen. 29 Jahre lang führte er seine eigene Praxis in Steglitz. Ging auch jeden Sonntag hin, damit der Papierkram nicht liegen blieb. Christoph T. betreute bewusst nur 600 Patienten, damit er ihnen gerecht werden konnte.

Schon seine Eltern waren Ärzte gewesen und hatten ihre Praxis im Haus geführt. Als Jugendlicher absolvierte T. Erste-Hilfe-Kurse, bei den Pfadfindern war er der Sanitäter. Irgendwie war klar, dass er Arzt werden würde. Vor dem Studium machte er ein Pflegepraktikum im Behring-Krankenhaus in Berlin-Zehlendorf, nur eine Station vom S-Bahnhof Sundgauer Straße entfernt, wo Anja D. später wohnte und starb. Es passierte in den ersten Nachtschichten: T. war in der Notaufnahme eingeteilt. Ein Feuerwehrwagen fuhr die Auffahrt hoch, die Sanitäter wuchteten die Liege aus dem Wagen, darauf lag ein Mann. Tot. Ohne Kopf, den hatten sie zwischen die Beine gelegt. „Ein Schienen-Suizid“, erinnert sich Christoph T. „Das hat mich sehr schockiert. Ich hatte die Aufgabe, diesen Leichnam im Dunkeln über das Klinikgelände in die Pathologie zu fahren.“ Als seine Patientin ihn damit konfrontiert, dass sie sich auf die Schienen legen will, schon ein Loch im Maschendrahtzaun gefunden hat, kommt ihm die Erinnerung an damals hoch. An die Brutalität und Grausamkeit dieser Todesart. Er denkt auch an die Folgen für den Zugfahrer.

Hat er die Spritze gegeben? Er bestreitet das

Christoph T. arbeitete 50 bis 60 Stunden die Woche, machte viele Hausbesuche. „Ich sehe mich in der Tradition des alten Hausarztes, der seine Patienten kennt, emphatisch und einfühlsam ist“, erklärt er. „Ich sehe nicht nur die Krankheit, sondern die Gesamtpersönlichkeit.“ Laborbefunde druckt er zwei Mal aus, damit der Patient sie mit nach Hause nehmen und nachprüfen kann. Spricht er über Therapien, erklärt er alles genau, diskutiert über den richtigen Weg, lässt den Patienten eine Wahl. Christoph T. sagt, er sei seinem Gewissen und seinem Anstand gefolgt.

Im Blut von Anja D. fand die Gerichtsmedizin die Rückstände einer Substanz, welche den Brechreiz nach einer solch massiven Tabletteneinnahme unterdrückt. Eine Substanz, die gespritzt werden muss. Die Richter des Kammergerichts nehmen an, dass Christoph T. diese Spritze gesetzt hat. Dabei berufen sie sich auf ein Telefonat, das die Gerichtsmedizin im Frühjahr 2013 mit ihm geführt und in dem er dies so angegeben haben soll. Er selber bestreitet das. Beide Medikamente habe sich seine Patientin selber verabreicht. Als Arzthelferin und jemand, der es gewohnt war, sich selber zu spritzen, wäre sie dazu in der Lage gewesen.

Ebenso kritisch bewertet das Kammergericht, dass Christoph T. am 18. Februar 2013, als seine Patientin komatös war, aber noch lebte, mit Anjas Mutter telefonierte und ihr den Zustand der Tochter schilderte. Als diese von Krankenhaus und Rettung sprach, habe er sie mit seiner „ärztlichen Autorität“ davon abgehalten. „Die Vereitelung einer effektiven Rettungsmöglichkeit stellt sich als positives Tun dar“, wertet das Kammergericht. Schließlich zweifeln die drei Richter sogar am tatsächlichen Willen der Betroffenen, sterben zu wollen.

Männer konnte sie nicht lange halten

Ihre Mutter soll zu Protokoll gegeben haben, die Tochter habe an psychischen Erkrankungen gelitten, schon als Kind einen Todeswunsch verspürt und große Stimmungsschwankungen gehabt. In einem Polizeiverhör soll sie die Formulierung „zwischen euphorisch und zu Tode betrübt“ gewählt haben. So argumentiert, hätte Anja D. nicht frei über ihren Tod entscheiden können. Die Mutter ist inzwischen tot.

Zwei Freundinnen von Anja D. sagen vor Gericht aus. Auch ein psychologisches Gutachten wird in dem sachlich kühlen Gerichtssaal verlesen. Anja D. hatte einen strengen Vater, der großen Druck machte, am meisten wegen der Schule. Ihre Mutter versuchte das auszugleichen, stellte sich aber immer auf die Seite des Vaters. Gab es Streit, hatte die Tochter Schuld. Mit 16 dann der fatale Moment: Sie isst ein Eis und vergiftet sich an Salmonellen – der Beginn ihres chronischen Reizdarms und ihres Kampfes. Irgendwann lässt sie sich „No more Pain“ auf den Nacken tätowieren. Der Wunsch, dass die Schmerzen endlich aufhören mögen – unter Schmerzen in ihr eigenes Fleisch gestochen.

Auf der Arbeit hängt sie sich rein. Anerkennung durch Leistung. Doch die Schmerzen, die ständigen Infekte zwingen sie immer wieder zu Pausen. Für ihren Sohn gibt sie alles. Gleichzeitig igelt sie sich ein. Mit Männern ist es eher schwierig. Nach Geschlechtsverkehr habe sie Infekte und Entzündungen bekommen, erzählt eine der Freundinnen. Sie wird betrogen, Beziehungen enden schnell. Zweimal schon habe sie versucht, sich das Leben zu nehmen, sagt eine Freundin.

"In der Psycho-Ecke"

Doch Anja D. konnte auch anders. Rappelte sich auf, tanzte gern, ging ins Kino, legte Wert auf eine gepflegte Frisur, schöne Kleidung. In Urlauben versuchte sie, Ablenkung zu finden, auch wenn sie immer einen halben Koffer Medikamente dabei hatte. Wieder und wieder sucht sie nach Heilung, geht nach Indien und probiert es mit einer Ayurveda-Kur, lässt sich den Stuhlgang einer Freundin transplantieren. Liest Bücher zur Krankheit, leitet eine Selbsthilfegruppe an. In einem Zeitungsinterview wird sie so zitiert: „Wir Betroffenen wehren uns dagegen, in die ‚Psycho-Ecke’ gestellt zu werden. Die Angstgefühle, die viele an Reizdarmsyndrom-Erkrankte haben, sind oft eher Folge als Ursache der Krankheit.“

Die schlechten Phasen wurden länger und häufiger, die guten kürzer und weniger. Die Krankheit übernahm Anja D.s Leben. „Es war immer ein Aufbäumen“, sagt ihre Freundin. „Ein Glas Wein trinken ist schön, danach stundenlang die schlimmsten Bauchschmerzen haben nicht.“

Klar und entschlossen, so wirkte Anja D. auf ihre Freundinnen. Immer öfter sprach sie mit ihnen darüber, dass sie nicht mehr leben, sich das Leben nehmen wolle, mit Tabletten oder der S-Bahn. Einen versteckten Hilferuf haben die beiden nicht wahrgenommen, eher im Gegenteil. Es war für sie irgendwie logisch, dass sie ihr Leben schließlich beendete. „Sie hat doch schon alles ausprobiert. Was hätte sie denn noch machen sollen?“

Und er?

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