Erst kommt das Inkassobüro: Rundfunkbeitrag: Neue Regelung für Zwangsvollstreckung
Öffentliche Sender wollen "milderes Mittel" für säumige Zahler, die Ministerpräsidenten wollen stabilen Monatsbeitrag von 17,50 Euro.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollen das Verfahren ändern, mit dem sie nicht gezahlte Rundfunkbeiträge eintreiben. Künftig könne ein Inkassobüro schon eingeschaltet werden, bevor es zu einer Zwangsvollstreckung komme, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher dem epd. Eicher bezeichnete es als „Unsinn“, bereits für Beträge von 30 Euro eine Zwangsvollstreckung anzukündigen und mit einem Haftbefehl zu drohen, wie der Rundfunkstaatsvertrag es bisher vorsah.
Nach Angaben des "Spiegel" hat sich die Zahl der Zwangsvollstreckungen im vergangenen Jahr fast verdoppelt. Rund 1,4 Millionen Menschen waren 2015 davon betroffen. Im Jahr 2014 seien es knapp 701.000 gewesen.
Wenn der Beitrag nach mehreren Mahnungen nicht gezahlt wurde, bekamen säumige Zahler bislang direkt einen Brief, in dem mit einer Zwangsvollstreckung gedroht wurde. Die neue Regelung bezeichnete Eicher als ein „milderes Mittel“. Durch die privaten Inkassobüros solle versucht werden, die Zahlungsprobleme der Beitragspflichtigen zu klären, bevor kostenintensive Zwangsmaßnahmen eingeleitet würden. Wie genau die Inkassobüros eingesetzt werden sollen, ist nach Eichers Aussage noch nicht klar.
Rundfunkbeitrag bleibt bei monatlich 17,50 Euro
Was klar ist: Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio wird zum Beginn der nächsten Gebührenperiode 2017 nicht um 30 Cent im Monat gesenkt. Die Ministerpräsidenten der Länder entschieden am Freitag bei ihrem Treffen in Rostock einstimmig, dass es bei 17,50 Euro im Monat bleibt. Sie sprachen sich nach offiziellen Angaben dafür aus, eine Rücklage zu bilden, damit der Beitrag in fünf Jahren zum Start der Beitragsperiode ab 2021 nicht deutlich steigen muss. Davor hatte die Expertenkommission KEF gewarnt. Die Experten waren es aber auch, die eine Senkung um 30 Cent pro Monat vorschlagen hatten. Nur Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hatten sich für eine erneute Beitragssenkung nach 2015 ausgesprochen.
Der scheidende Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (CDU) wertete die Beibehaltung des Beitrags positiv: „Bis 2020 wollen wir eine stabile Beitragshöhe für die Rundfunkgebühren haben. Und darüber hinaus auch“, sagte der sächsische Regierungschef. „Deshalb müssen die Rundfunkanstalten jetzt Konzepte entwickeln, wie sie mit den bestehenden finanziellen Einnahmen zukünftig auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag gewährleisten können.“ Die Länderchefs hätten deutlich gemacht, dass es keine zusätzlichen Programme geben soll.
FDP fordert Schlankheitskur
Die Ministerpräsidenten stellten auch die Weichen für Reformen. Der öffentlich-rechtliche Auftrag in digitalen Zeiten und die Struktur der Sender sollen überprüft werden. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner forderte: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht dringend eine Schlankheitskur. Denn er ist zu groß, zu intransparent und zu teuer.“ Er warf den Regierungschefs vor, sich vor einer grundlegenden Reform zu drücken.
In Rostock ging es auch um die Verteilung der Beiträge. Bisher bekommt die ARD 72,05 Prozent des Beitrags, das ZDF 25,18 Prozent und das Deutschlandradio 2,77 Prozent. Die KEF empfahl in ihrem jüngsten Bericht für die ARD 71,71 Prozent, für das ZDF 25,38 Prozent und für das Deutschlandradio 2,91 Prozent. Für diese Variante hatte sich schon vor der Konferenz eine Mehrheit abgezeichnet. (mit epd/dpa)