Rundfunkbeitrag wird nicht gesenkt: Es bleibt bei 17,50 Euro
Die Länder wollen Akzeptanz des Rundfunkbeitrages steigern. Und die Verweigerin in Brandenburg muss nicht in Haft.
Der Gebührenverweigerin aus Brandenburg wird die Nachricht des auch über 2016 hinaus stabilen Rundfunkbeitrages herzlich egal sein; sie zahlt jetzt nicht für ARD, ZDF und Deutschlandradio, und sie will auch künftig nicht bezahlen. Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten am Donnerstag und Freitag zeichnet sich nämlich unter den Ländern keine Mehrheit dafür ab, 2017 den Beitrag von 17,50 Euro im Monat auf 17,20 Euro zu reduzieren. Einige Länder wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich in den vergangenen Monaten für eine Entlastung eingesetzt.
Rheinland-Pfalz will Rücklage plus Anstrengung der Sender
Rheinland-Pfalz, das die Medienpolitik koordiniert, ist zuversichtlich, einen Kompromiss zu finden, damit der Beitrag zwar erst mal gleich bleibt, zugleich eine drastische Steigerung in einigen Jahren vermieden wird. „Hinsichtlich der künftigen Beitragshöhe – wir reden über eine mögliche Senkung von 30 Cent – scheint die Mehrheit eher eine Rücklage gekoppelt mit einer Selbstverpflichtung der Anstalten anzustreben“, sagte die rheinland-pfälzische Bevollmächtigte für Medien, Heike Raab (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. Die Maßgabe sei dabei, dass die Ziele einer Arbeitsgruppe der Länder für Reformen umgesetzt würden. Die Expertenkommission KEF hatte vorgeschlagen, den Beitrag wegen eines Einnahmenüberschusses von über einer halben Milliarde Euro ab nächstem Jahr um 30 Cent zu senken. Sie warnte aber zugleich davor, dass der Beitrag ab 2021 wegen wachsender Aufwendungen steigen könnte; steigen wird er auf jeden Fall, nur die Höhe hängt davon ab, ob es 2017 zu einer Senkung kommt oder nicht. Die Länder haben in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, damit die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihren Auftrag in der digitalen Medienwelt weiter erfüllen und zugleich sparsam arbeiten können. „Der Auftrag muss angepasst werden“, sagte Raab. „Darüber hinaus geht es darum, die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung und somit auch die Beitragshöhe fest im Blick zu haben.“
Landgericht Potsdam hebt Haftbefehl für Verweigerin auf
Ob das mit der Akzeptanz die Brandenburger Verweigerin erreichen wird? Ihr eigenes Ziel hat sie ja schon erreicht. Sie muss nicht in Haft. Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau ausstehende Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg im August die Erzwingungshaft an. Strafgefangene müssen übrigens keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.