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Bundesverwaltungsgericht zum Rundfunkbeitrag: Der Zwang nimmt mit jedem Urteil zu

Die öffentlich-rechtlichen Sender können nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Rundfunkgebühren vorerst aufatmen. Für den mündigen Bürger ist es ein weiterer schwarzer Tag. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Kurt Sagatz

Die Klagen wurden abgewiesen, der reguläre Instanzenweg ist am Ende, auch das Bundesverwaltungsgericht will in der Rundfunkgebühr keine unzulässige Steuer, sondern eine legitime Abgabe sehen.

Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD, ZDF und Deutschlandradio kann nach der Entscheidung von Freitag aufgeatmet werden – vorerst. Jedes andere Urteil hätte die Geschäftsgrundlage der Sender komplett über den Haufen geworfen. Jede weitere Diskussion, ob die Radio- und Fernsehsender in der nächsten Gebührenperiode mehr Geld bekommen oder mit den bisherigen Mitteln in Höhe von 7,5 Milliarden Euro auskommen müssen, wäre zur Makulatur geraten.

Für die Gebührenzahler hingegen macht die Entscheidung von Leipzig diesen Freitag zu einem weiteren schwarzen Tag. Nicht weil weiterhin jeder Haushalt 17,50 Euro monatlich für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zahlen muss. Dafür gibt es gute Gründe. Sondern weil den Bürgern die Entscheidungsfreiheit abgesprochen wird, auf die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu verzichten. Nur weil man auch auf Computern, Tablets, Smartphones deren Angebote abrufen kann, muss man dies nicht auch tun. Das Urteil von Leipzig stellt den Bürger erneut unter den Generalverdacht, dass er heimlich doch den „Tatort“ streamt oder die „heute-show“ aus der Mediathek lädt.

Nur das Verfassungsgericht kann noch anders entscheiden. Allerdings hatten es die Karlsruher Richter 2012 abgelehnt, eine ähnlich gelagerte Beschwerde gegen die Rundfunkgebühr für einen Internet-PC überhaupt anzunehmen. Doch die Hoffnung bleibt, dass sich das oberste deutsche Gericht doch noch die Frage stellt, ob der Zwang zur Zahlung der Gebühr mit dem Postulat des mündigen Bürgers zusammengeht.

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