Womöglich auch das Bundesverfassungsgericht: Neuer Rundfunkbeitrag wird Gerichte beschäftigen
Am 1. Januar ist die neue Haushaltsgebühr in Kraft getreten, die die bisherige GEZ-Gebühr ersetzt. Experten rechnen damit, dass bald die ersten Klagen gegen die Zahlungsaufforderungen eingehen.
Der Widerstand gegen den neuen Rundfunkbeitrag wird wohl die Gerichte beschäftigen. Verwaltungsgerichte rechnen vom Frühjahr an mit ersten Klagen gegen Zahlungsaufforderungen, berichtet das Magazin „Focus“. Der Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts, Andreas Labiris, sagte den Angaben zufolge, er halte es für „durchaus wahrscheinlich“, dass die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag „verfassungskonform“ sei, von den Verwaltungsgerichten nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht weitergereicht werde.
Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig – in der Regel 17,98 Euro im Monat. Nach Informationen des Magazins lassen derzeit einige Handelsketten prüfen, ob eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag Aussicht auf Erfolg habe. Unternehmen mit vielen Filialen müssten deutlich mehr zahlen als vor der Gebührenumstellung. (dpa)