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Legitime Gebühr oder unzulässige Steuer, darüber hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.
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Update

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebühr ist rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen die Rundfunkgebühr zurückgewiesen. Auch wer kein Fernseher und Radio besitzt, muss zahlen. Jetzt ist wohl das Bundesverfassungsgericht dran.

Aufatmen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, Empörung bei vielen Gebührenzahlern: Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am Freitag zurück. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die bislang einheitliche Rechtsprechung in allen Bundesländern. Zuvor hatten bereits über 30 Verwaltungsgerichte, mehrere Obergerichte und die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag überprüft und seine Rechtmäßigkeit bestätigt.

Es geht also weiter mit dem Streit über die von vielen so bezeichnete „Zwangsgebühr“. Die Diskussion darüber war in den vergangenen Jahren mit Gefühlen wie Wut und Ärger verbunden, vor allem für solche Beitragszahler, die das Modell für eine willkürliche Zwangsabgabe halten und sich ungerecht behandelt fühlen. Weil sie jeden Monat 17,50 Euro zahlen müssen, auch wenn sie kein Fernsehen gucken oder ein Radio besitzen. Etliche von ihnen hatten gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Nun hat der sechste Senat des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, der Beitrag verstoße nicht gegen die Verfassung.

Einer der zentralen Punkte der Anklage: Nach dem neuen Modell wird der Beitrag pro Wohnung erhoben, egal ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Eine Klägerin betonte, sie habe kein Tablet, keinen Computer, kein Radio und seit 20 Jahren keinen Fernseher mehr. „Ich fühle mich trotzdem als mündige Bürgerin, die viele Möglichkeiten hat, sich zu informieren.“ Eine andere argumentierte: „Braucht man eine Wohnung, um Rundfunk zu empfangen? Nein, das braucht man nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.“

„In der Praxis war das der blanke Irrsinn“

Ein weiterer Kritikpunkt lautete, der Rundfunkbeitrag sei als Steuer zu betrachten, für die die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, nicht die Gesetzgebungskompetenz hätten. WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel betonte, das sei eindeutig nicht so. Steuern würden erhoben ohne Bezug zu individuellen Gegenleistungen. Den gebe es in diesem Fall aber: Die Gegenleistung seien die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Argumentation schloss sich das Gericht an.
Demnach lässt die nahezu lückenlose Ausstattung der Wohnungen mit entsprechenden Empfangsgeräten die Annahme zu, dass in den allermeisten davon öffentlich-rechtlicher Rundfunk genutzt werden kann und auch genutzt wird. „Früher war klar, wenn jemand ein Gerät hat, ist davon auszugehen, dass er es auch nutzt“, entgegnete ein Klägeranwalt. Aber nicht bei jeder Wohnung sei davon auszugehen, dass dort Rundfunk empfangen werde. Auch in diesem Punkt widerspricht das Gericht der Sicht der Kläger.
Eines haben die Verhandlungen um den Beitrag deutlich gezeigt: Wie die Alternativen zum derzeitigen Modell aussehen könnten, ist unklar. Eine Pro-Kopf-Abgabe regte ein Anwalt an, eine Steuer zur Finanzierung des Rundfunks ein anderer. Steuerfinanzierung und Staatsfernsehen stünden allerdings in einem gewissen Zusammenhang, entgegnete einer der Richter – und Staatsfernsehen solle der öffentlich-rechtliche Rundfunk schließlich gerade nicht sein. Mehrfach hatten die Klägeranwälte betont, die alte Rundfunkgebühr für die verfassungsrechtlich bessere Variante zu halten.

Wäre die Rückkehr zu ihr eine Option? „In der Praxis war das der blanke Irrsinn“, sagte Axel Schneider, juristischer Referent beim Bayerischen Rundfunk. „Man musste klären, wer hat welches Gerät, wo, seit wann, und ist es funktionsfähig?“ Dabei seien die Ehrlichen immer die Dummen gewesen, die anderen fanden entsprechende Ausreden. Mit dem Urteil in Leipzig ist das letzte Wort sowieso nicht gesprochen. „Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher, innerhalb der ARD federführend beim Thema Beitragsrecht. Die Kläger haben die Möglichkeit, sich an die Richter in Karlsruhe zu wenden. Es spricht vieles dafür, dass sie das auch tun werden.

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