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Die Nominierung der künftigen Generalstaatsanwältin Margarete Koppers durch die Auswahlkommission ist umstritten.
© Mike Wolff

Berliner Generalstaatsanwaltschaft: Zweifel an Behrendts Rolle im Fall Koppers

Inwiefern war Justizsenator Dirk Behrendt bei dem Austausch der Auswahlkommission beteiligt? Die CDU hat Fragen an den Justizsenator.

Das Gerangel bei der Auswahl des neuen Berliner Chefermittlers und die drohende Verzögerung bei der derzeit wichtigsten Personalie in der Justiz wirft weiter Fragen nach der Verantwortung von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) auf. Er soll zwar, wie berichtet, nicht selbst beteiligt gewesen sein beim Tausch der Auswahlkommission für die Leitung der größten deutschen Generalstaatsanwaltschaft. Doch die politische Führung war direkt involviert – mit Justizstaatssekretärin Martina Gerlach. In der Justiz und bei der CDU-Fraktion hält man daher Behrendts Darstellung für wenig plausibel. CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann kündigte am Sonntag einen umfangreichen Fragenkatalog an den Senator an.

Die komplette, von Behrendts Vorgänger Thomas Heilmann (CDU) hochrangig besetzte, konservativ gefärbte Auswahlkommission wurde im Januar ausgetauscht. Mehrere Bewerbungsgespräche mit beiden Favoritinnen, Berlins Vize-Polizeipräsidentin Margarete Koppers und der Brandenburger Staatsanwältin Susanne Hoffmann, platzten, weil Koppers krank war. Der letzte Termin am 19. Januar wurde kurzfristig abgesagt, ein neuer am 24. Januar angesetzt – mit einer neuen, weniger hochkarätigen Kommission. Die entschied sich zwei Tage später für Koppers, die bis 2010 Vizepräsidentin des Landgerichts war.

Hoffmann startete ihre Karriere bei der Staatsanwaltschaft Berlin, war ab 2005 Brandenburgs Vize-Generalstaatsanwältin und ist seit 2008 Abteilungsleiterin im Potsdamer Justizministerium. Sie ist dort für die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften zuständig. Sollte Behrendt dem Votum der Kommission folgen und dem Senat Koppers vorschlagen, gäbe es mehrere Angriffspunkte. Relevant sind Eignung, Leistung, im Zweifel das Vorstellungsgespräch. Eine Steilvorlage für eine Klage ist der Tausch der Kommission.

Selbst bei einem Wechsel der politischen Führung nach einer Wahl muss im laufenden Verfahren jede einzelne Umbesetzung in der Kommission sachlich begründet werden, wie Juristen sagen. Der rechtliche Aufwand für einen Kompletttausch ist enorm. Behrendts Sprecher wollte sich am Sonntag nicht näher äußern. Fragen nach den Gründen für den Kommissionstausch und danach, was der Senator wusste, blieben unbeantwortet. Ebenso, warum er alles Experten seiner Fachabteilung überließ. Sein Sprecher sagte, man werde sich im laufenden Verfahren nicht äußern. Angesichts des Zeitdrucks ist die Aussage des Senators vom Freitag bemerkenswert, er bekomme die Unterlagen zum Vorgang demnächst. Nach Tagesspiegel-Informationen hat sich die Kommission bereits vor drei Wochen entschieden. Wie dringlich die Personalie ist, dürfte Behrendt seit Übergabe der Amtsgeschäfte im Dezember bekannt sein. Egal wie: Wenn ein Neustart nötig ist, dürfte sich die Besetzung ebenso hinziehen wie im Fall einer Klage.

Margarete Koppers soll künftige Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Berlin werden. Ihre Nominierung ist umstritten.
Margarete Koppers soll künftige Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Berlin werden. Ihre Nominierung ist umstritten.
© Robert Schlesinger

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