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Wer profitiert von der Mieten-Einigung?
© picture alliance / dpa

Senat beugt Volksentscheid vor: Wer von der Mieten-Einigung profitiert

Senat und Initiatoren des Mietenvolksentscheids haben sich nahezu geeinigt. Wer aber profitiert, wenn das gemeinsame Gesetz verabschiedet wird?

Reden hilft – der Senat und die Aktivisten des Mietenvolksentscheids stehen vor einer Einigung auf ein gemeinsam getragenes Gesetz. Das soll Mietern helfen, die unter der Wohnungsnot leiden. Aber wer profitiert konkret von den geplanten Änderungen, falls das Gesetz kommt?

Mieter von Sozialwohnungen profitieren

Mehr als 30 Prozent seines Nettoeinkommens soll kein Mieter einer Sozialwohnung bezahlen für das Wohnen. Darüber hinaus gehende Beträge subventioniert der Senat. Doch Vorsicht: Diese Kappung bezieht sich auf die „Nettokaltmiete“, diese enthält keine Betriebskosten. „Dabei gibt es gerade im Sozialen Wohnungsbau oft hohe Nebenkosten, beispielsweise für den Aufzug“, sagt der Chef des Berliner Mietervereins Reiner Wild.

Er spricht deshalb von einer Subvention „fiktiver Wohnkosten“. Außerdem fordert Wild eine „gestaffelte Kappungsgrenze“. Die Einkommensgrenze beträgt 16800 Euro im Jahr (Zwei Personen: 25200Euro). Wild zufolge sei es nicht gerecht, wenn alle WBS-Inhaber eine Förderung in derselben Höhe erhalten.

Geringverdiener im Vorteil

Wer wenig verdient, hat künftig größere Chancen, eine Wohnung zu finden – jedenfalls unter den knapp 300000 landeseigenen Wohnungen. Denn künftig soll mehr als jede zweite (55 Prozent) frei werdende landeseigene Wohnung an Haushalte mit geringen Einkünften gehen, die einen Wohnberechtigungsschein besitzen.

Bisher sah die Vereinbarung von Senat und landeseigenen Unternehmen die Vergabe jeder zweiten Wohnung innerhalb des S-Bahn-Ringes und knapp jeder Dritten (30 Prozent) außerhalb an Geringverdiener vor. Neu ist außerdem, dass jede fünfte Wohnung davon an Obdachlose, Flüchtlinge oder andere besonders stark von der Wohnungsnot Betroffenen gehen soll.

Wohnungssuchende haben mehr Chancen

Profitieren werden auch Wohnungssuchende. Und zwar auch solche mit knappem Budget, denn der Senat will wesentlich mehr Neubauten fördern als bisher. 3000 Wohneinheiten könnten so mittelfristig zu günstigen Mieten auf den Markt kommen, 192 Millionen Euro lässt sich das Land das kosten.

Mieter landeseigener Wohnungen reden mit

Von dem Kompromiss zwischen Senat und Mietenvolksentscheid profitieren auch die Mieter von landeseigenen Gesellschaften. Deren Möglichkeiten sich an Entscheidungen etwa zur Sanierung ihrer Wohnungen zu beteiligen, werden erweitert. So genannt Mieterräte sollen gegründet werden. Unklar ist noch, wie deren Rechte aussehen werden.

Diskutiert wird ein Mitsprache-Recht bei Investitionen, etwa zur Verbesserung des Wohnwertes im Hause. Hintergrund: Mieter sollen nicht mehr in finanzielle Notlage geraten und ihre Wohnung verlieren bei Investitionen. „Zwangsräumungen“ soll durch eine „soziale Abfederung“ der Betroffenen vorgebeugt werden.

Keine Luxussanierung mehr bei landeseigenen Wohnungen

Die landeseigenen Gesellschaften sollen nur noch neun statt bisher elf Prozent der Kosten einer Modernisierung auf die Mieter umlegen dürfen. Die Mieter profitieren, weil sich der Wohnwert ihrer Immobilie trotzdem verbessert.

Gesetzeskraft beseitigt Unwägbarkeit

Zwar gelten manche der Regelungen in abgeschwächter Form schon heute im „Bündnis für bezahlbare Mieten“, das der Senat mit den städtischen Gesellschaften geschlossen hat. Doch die Kraft des Gesetzes hat Vorteile für die Mieter und dürfte manche Streitigkeiten künftig vorbeugen.

Oft gab es etwa Auseinandersetzungen über Sozialklausel und Härtefällen, bei denen eine Räumung ausgeschlossen ist. Laut Mieterverein war es allerdings oft nicht einfach, diese Rechte durchzusetzen. Oft stimmten Mieter mit wenig Einkommen umstrittenen Mieterhöhungen zu, um keine Klage zu riskieren bei Ablauf der Frist. Mit Einführung des Gesetzes sei das nicht mehr notwendig, so der Mieterverein.

Ein Fonds für alle

Neu ist der Plan, die Rückzahlungen von Darlehen und Förderungen aus vergangenen Jahrzehnten durch die Eigentümer früherer Sozialer Wohnungsbauten in einen Sonderfonds fließen zu lassen. Daraus soll dann der Neubau, der Erwerb sowie die Modernisierung und Instandhaltung von Wohnungsbeständen gefördert werden. Vor allem von der Förderung von Modernisierungen würden Mietern profitieren, weil der Vermieter diese Beträge nicht durch eine Anhebung der Miete hereinholen müsste. Und die Bewertung der Pläne durch die Experten? Einzelne privilegierte Mieter, die eine öffentliche Wohnung ergattern, profitieren – und das auf Kosten aller Steuerzahler, so die Kritik von Dieter Blümmel, Chef von Haus und Grund Berlin. Von einem „tragfähigem Ergebnis“ spricht Maren Kern vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungstunternehmen. Positiv äußert sich auch der Berliner Mieterverein.

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