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Streitgespräch zum Thema Mieten in Berlin. Mit Jan Stöß, Landesvorsitzender der SPD Berlin und Rouzbeh Taheri, Sprecher Berliner Initiative für einen neuen sozialen Wohnungsbau.
© Mike Wolff

Streitgespräch zum Mieten-Volksentscheid: „Machen Sie doch einfach ein besseres Gesetz!“

Mehr bezahlbare Sozialwohnungen wollen beide – über den Weg dahin haben SPD-Chef Stöß und Volksentscheid-Sprecher Taheri konträre Ansichten.

Herr Stöß, haben Sie schon das Volksbegehren der Initiative Mietenvolksentscheid unterschrieben. Sie sind doch auch für bezahlbare Mieten?

Stöß: Es ist richtig: Wir sind für bezahlbare Mieten,  das ist das Kernanliegen der SPD in Berlin. Wir haben deshalb auch gar nichts dagegen, dass  in der Stadt lebendig darüber diskutiert wird. Aber die Vorschläge der Initiative führen eben nicht zu bezahlbaren Mieten für alle, sondern nur zu Vergünstigungen für 4 bis 6 Prozent der Haushalte. Und das für sehr, sehr viel Geld.

Taheri: Das sehen wir anders. Wobei ich gern zugebe, dass wir nur einen Teil der Probleme in Berlin in diesem Volksbegehren anfassen konnten. Wir sind aber davon überzeugt, schon mit dieser Initiative einen Richtungswechsel in der sozialen Wohnraumpolitik Berlins einleiten zu können.

Stöß: Der Gesetzentwurf enthält Regeln, die sehr viel Geld kosten, das am Ende aber nur bei sehr Wenigen ankommt, und dann auch noch bei den Falschen. Ein Beispiel: Die von Ihnen geforderte Subvention der Kostenmiete bei den rund 28.000 Sozialwohnungen, die nicht mehr gefördert werden, kann von den Vermietern ausgenutzt werden. Viele werden die aktuelle Miete, die oft bei etwa sechs Euro liegt, bis zur Kostenmiete von rund zehn Euro erhöhen, um dann die Subventionen zu kassieren. Damit begünstigt man nur private Immobilienspekulanten.

Taheri: Dies werden wir mit einer Korrektur unseres Gesetzentwurfes ausschließen. Diese Änderung liegt bereits zur Prüfung in der Senatsinnenverwaltung. Das Problem der nicht mehr geförderten Sozialwohnungen liegt übrigens seit Jahren auf dem Tisch des Senats, ohne dass etwas geschehen ist. Die Vermieter bekommen ihr Geld nicht mehr wie früher vom Senat, sondern von ihren Mietern, die zu den ärmsten in der Stadt gehören. Unser Gesetz bietet dafür immerhin eine Notlösung.

Stöß: Also Sie sagen, eine Notlösung. Ist in diesem Punkt  der Gesetzentwurf also handwerklich schlecht gemacht?

Taheri: Nein, es gibt nur einen Präzisierungsbedarf und den haben wir in die Wege geleitet.

Stöß: Das ist aus unserer Sicht keine Kleinigkeit, es geht da um 367 Millionen Euro, von denen etwa 300 Millionen Euro nicht bei den Mietern landen, sondern als geschenk  in die Taschen der Vermieter wandern.

Taheri: Wunderbar. Damit kostet unser Gesetz nach der von uns gewünschten Korrektur schon 300 Millionen Euro weniger.

Wie sähe denn ihre Lösung für das Problem der Sozialwohnungen aus, Herr Stöß?

Stöß: Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel hat dazu Vorschläge gemacht. Etwa die Mietbelastung in Sozialwohnungen auf maximal 30 Prozent des jeweiligen Einkommens der Mieter zu begrenzen. So wird das im Bündnis für soziale Mieten bei den landeseigenen Wohnungen jetzt schon gehandhabt. Ich glaube, dass es sinnvoller ist, diejenigen zu unterstützen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind, statt Geld mit der Gießkanne bei den Immobilienspekulanten zu verteilen. Es gibt im Gesetzentwurf übrigens noch ein zweites Problem: Das ist die Ankaufspflicht für Sozialwohnungen. Das Land Berlin müsste zu einem fiktiven überhöhten Wert von Privaten ankaufen, der nicht einmal durch den Verkehrswert gedeckelt ist.

Taheri: Der Meinung sind wir auch: kein Ankauf über dem Verkehrswert. Diese Präzisierung unseres Gesetzes werden wir auch vornehmen.

Stöß: Auch an dieser Stelle hat Ihr Gesetz also Lücken?

Taheri: Nein. Es wird präzisiert, um Missverständnissen vorzubeugen.

Sie haben die erste Stufe des Begehrens abgeschlossen. Ist es überhaupt noch möglich, den Gesetzentwurf zu verändern?

Taheri: Solange es nicht die wesentlichen Inhalte betrifft, kann man Präzisierungen und Veränderungen vornehmen. Das ist im Abstimmungsgesetz so geregelt. Wir haben ja auch nichts dagegen, unser Gesetz zu verbessern. Nur die Grundlagen müssen erhalten bleiben: Eine Demokratisierung der Wohnungsbaugesellschaften und ein Programm für bezahlbaren Wohnraum.

Der dickste Brocken im Gesetz ist ein Wohnraumförderfonds. Überfordern Sie damit nicht den Landeshaushalt, Herr Taheri?. Wo wollen Sie im Gegenzug einsparen?

Taheri: Auch die Ausgaben für die Staatsoper oder den Flughafen überfordern den Landeshaushalt. Außerdem sind die Kostenberechnungen des Senats falsch. Da wurden Ausgaben doppelt veranschlagt.

Stöß: Ich finde es interessant, dass sie jetzt Ihren Gesetzentwurf in wichtigen Punkten noch einmal ändern. Nur leider nicht den Vorschlag, die Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Denn das führt dazu, dass die Unternehmen erst einmal über Jahre mit sich selbst beschäftigt sein werden. Da wäre es doch besser, eine Privatisierungsbremse in die Landesverfassung zu schreiben, um die Gesellschaften in jedem Fall in öffentlicher Hand zu behalten.

Taheri: Wenn die SPD eine solche Bremse einführen möchte, werden wir das unterstützen. Das ändert nichts daran, dass die Umwandlung der Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten des öffentlichen Rechts ein Kernpunkt unseres Gesetzes ist. Dass die Unternehmen deshalb nur noch mit sich selbst beschäftigt sein werden, glaube ich nicht. Die neuen Strukturen betreffen doch nur die Führungsebene und werden nach und nach eingeführt.

Stöß: Wir haben es in den letzten Jahren geschafft, bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften umzusteuern. Sie sind jetzt gut aufgestellt, bauen wieder Wohnungen und sanieren die bestände. Angesichts der wachsenden Stadt wollen wir das nicht gefährden, es kommt darauf an, dass zügig neuer bezahlbarer Wohnraum entsteht. Neubau kommt mir bei Ihrem Gesetzentwurf deutlich zu kurz.

Taheri: Bezahlbar ist ein gutes Stichwort. Neue Eigentumswohnungen und Mietwohnungen für 13 Euro pro Quadratmeter bringen uns nicht weiter. Und wir müssen erst einmal den Bestand schützen. Jährlich fallen 4000 Sozialwohnungen aus der Sozialbindung raus. Wenn andererseits jedes Jahr nur der Neubau von 1000 Wohnungen gefördert wird, ist es eine einfache Rechenaufgabe, dass der bezahlbare Neubau die Lücke nicht schließen kann.

Stöß: Zum Beispiel beim Tempelhofer Feld haben wir ja den Versuch gemacht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ihre Initiative freut sich nun ausgerechnet über die Nähe zum Tempelhof-Volksentscheid, der Neubau verhinderte.

Taheri: Nein, es sollte auf dem Feld nur ein kleiner Teil durch die landeseigenen Gesellschaften gebaut werden. Und davon nur ein kleiner Teil bezahlbarer Wohnraum, stattdessen ein Großteil Gewerbe und die neue Landesbibliothek, wofür ja anscheinend immerGeld da ist. Deshalb waren viele Leute gegen diese Bebauungspläne. Damals gab es immerhin ein eigenes Konzept des Senats. Wo ist denn jetzt der Gesetzentwurf der SPD, über den man reden könnte? Bis jetzt sind das alles nur unverbindliche Äußerungen.

Stöß: Wir haben schon viel auf den Weg gebracht. Zum Beispiel das Bündnis für soziale Mieten

Taheri:…betrifft nur 2000 Haushalte bis jetzt…

Stöß: Wir haben die Zweckentfremdungvon Wohnungen verboten…

Taherimit zu wenig Personal zur Kontrolle des Gesetzes…

Stöß: Wir haben das Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten und einen Wohnungsbaufonds auf den Weg gebracht. Und dass die Kapitalausstattung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gestärkt wird, damit sie wieder Wohnungen bauen können. Der Neubau von bezahlbarem Wohnraum ist die zentrale soziale Frage in der Stadt. Das ist Kern unserer sozialdemokratischer Politik.

Was will die SPD?

Streitgespräch zum Thema Mieten in Berlin. Mit Jan Stöß, Landesvorsitzender der SPD Berlin.
Streitgespräch zum Thema Mieten in Berlin. Mit Jan Stöß, Landesvorsitzender der SPD Berlin.
© Mike Wolff

Die CDU hat vorgeschlagen, das Wohnungsbauförderprogramm des Senats von 1000 auf 3500 neue Wohnungen jährlich aufzustocken. Was will die SPD?

Stöß: Die SPD will die Zahl der geförderten Wohnungen ebenfalls kräftig aufstocken, das ist Gegenstand der  Haushaltsberatungen 2016/17. Realistischerweise kann man mindestens von einer Verdoppelung der geförderten Wohnungen ausgehen, das ist ein wichtiger Schritt vorwärts.

Das würde jährlich etwa 200 Millionen Euro kosten. Das ist kein Pappenstiel. Aber die Initiative will mehr, nämlich jedes Jahr über 300 Millionen Euro in die Wohnungsbauförderung stecken. Diese Ausgaben müssten im Berliner Haushalt an anderer Stelle eingespart werden. Wo, Herr Taheri?

Taheri: Wir wollen einen Teil der Haushaltsüberschüsse nutzen, mit denen Berlin auch in den nächsten Jahren rechnen kann. Und wir schlagen vor, die Grunderwerbsteuer von 6 auf 7,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Das bringt 200 Millionen Euro pro Jahr, hemmt die Immobilienspekulation und trifft normale Menschen kaum. Denn 85 Prozent der Berliner wohnen zur Miete. Der politische Wille für eine solche Steuererhöhung, mit der sich ein großer Teil unseres Programms finanzieren ließe, ist allerdings nicht da.

Stöß: Es ist gefährlich, aktuelle Haushaltsüberschüsse für alle weiteren Jahre zu unterstellen und über einen Förderzeitraum von 20 Jahren zu verplanen. Die Spielräume, die wir jetzt haben, sind auch den niedrigen Kreditzinsen zu verdanken. Und sie sind hart erarbeitet mit einer konsequenten Konsolidierungspolitik. Außerdem muss sich Berlin ab 2020 an die Schuldenbremse halten. Wenn der Volksentscheid durchkäme, müsste beispielsweise bei der Bildung und der öffentlichen Infrastruktur  radikal gespart werden. Das trifft dann alle, während nur 4 bis 6 Prozent der Berliner von Ihrem Programm profitieren würden.

Taheri: Viele unserer Forderungen kommen allen Berlinern zugute. Beispielsweise die Modernisierungsförderung, damit nach einer Modernisierung nicht die Mieten durch die decke schießen.Wir lassen uns nicht den Vorwurf machen, nur für eine Minderheit der Sozialmieter da zu sein.

In den nächsten Wochen wollen Parteien, Senat und Initiative über die Details des Volksbegehrens reden. Gibt es überhaupt eine Basis, auf der man sich über ein Gesetz für bezahlbaren Wohnraum verständigen könnte?

Taheri: Ich weiß nicht, ob Kompromisse möglich sind, da ich keinen Gegenvorschlag der SPD oder des Senats kenne.

Stöß: Es gibt Ihren Gesetzentwurf und es muss doch erlaubt sein, auf dieser Grundlage auszuloten, ob es eine Verständigung geben kann. In den Zielen einer sozialen Wohnungsbau- und Mietenpolitik unterscheiden wir uns schon mal nicht. Gelegentlich habe ich aber den Eindruck, dass hier parteipolitische Motive eine Rolle spielen, um es dem Senat mal so richtig zu zeigen. Sollte es der Initiative aber um die Sache gehen, sehe ich Spielraum für Kompromisse. Auch wenn der Gesetzentwurf der Initiative sehr kompliziert und formalistisch ist.

Nach der Suche nach einem Kompromiss hört sich das alles nicht an. Eher nach einer großen Entschlossenheit der Initiative, diesen Volksentscheid durchzuziehen.

Taheri: Wir sind nicht scharf darauf, im Januar frierend auf der Straße zu stehen, um Unterschriften für den Volksentscheid zu sammeln. Aber wir sind entschlossen, unser Projekt erfolgreich abzuschließen, weil die Politik die Probleme nicht löst. Die Koalition hätte noch ein halbes Jahr Zeit, ein eigenes Gesetz zu beschließen. Machen Sie doch einfach ein Gesetz für bezahlbare Mieten, das besser ist als unser Entwurf.

Wird es einen alternativen Gesetzentwurf der Koalition geben, Herr Stöß?

Stöß: Dafür sehe ich jetzt keine Veranlassung. Jetzt  gibt es erst einmal Gespräche mit der Initiative, ich sehe Möglichkeiten, sich zu verständigen.  Unabhängig davon muss es sich auch ein Volksbegehren gefallen lassen, von den Regierungsparteien in der Sache kritisiert zu werden.

Taheri: Natürlich sprechen wir mit Parteien, Gewerkschaften, Verbänden usw. Aber das sind Gespräche, keine Verhandlungen über einen gemeinsamen Gesetzentwurf. Und es ist wenig hilfreich, wenn einzelne Senatsmitglieder jetzt mit dem Gang vor das Verfassungsgericht drohen, um unseren Gesetzentwurf anzufechten. Eine solche Politik von Zuckerbrot und Peitsche fördert nicht gerade unsere Gesprächsbereitschaft.

Stöß: Eine Initiative, die ein Volksbegehren auf den Weg bringt, begibt sich in die Rolle des Gesetzgebers und muss es daher akzeptieren, dass ihr Gesetzentwurf verfassungsrechtlich überprüft wird. Zumal es doch hier um erhebliche Kosten geht, die auf die Steuerzahler zukommen.

Halten Sie die Vorschläge der Initiative für verfassungswidrig?

Stöß: Ich fühle mich nicht berufen, dies zu beurteilen. Aber ich halte es für sinnvoll, das Verfassungsgericht prüfen zu lassen, ob das Budgetrecht des Parlaments durch den Mieten-Volksentscheid eventuell ausgehebelt wird. Es geht hier um eine Grundsatzfrage, die geklärt werden muss.

Für die Bürger ist es verwirrend, dass Senat und Initiative die Kosten, die auf Berlin mit dem Mietengesetz zukämen, so unterschiedlich beurteilen. 3,2 Milliarden Euro sagen die einen, 1,1 Milliarden Euro die anderen. Wäre es nicht besser, dies von einer neutralen Instanz durchrechnen zu lassen, etwa vom Rechnungshof?

Taheri: Wunderbar!

Stöß: Ich nehme an, dass das Verfassungsgericht bei einer Überprüfung auch die Kosten unter die Lupe nehmen würde.

Taheri: Der Senat kann vor dem Verfassungsgericht nur scheitern. Eine solche Klage hätte auch nur das Ziel, den Volksentscheid um ein Jahr hinauszuzögern, um die Abstimmung aus dem Berliner Wahlkampf 2016 herauszuhalten. Dieser Trick wird nicht funktionieren, wir werden im Wahlkampf überall präsent sein, selbst wenn wir im nächsten Jahr keine Unterschriften sammeln können.

Stöß: Ich verwahre mich dagegen, eine verfassungsrechtliche Überprüfung als Trick zu diffamieren. Wenn Sie sich auf der sicheren Seite wähnen, müssen Sie auch keine Befürchtungen haben.

Erfolgsaussichten beim Volksentscheid

Rouzbeh Taheri, Sprecher Berliner Initiative für einen neuen sozialen Wohnungsbau.
Rouzbeh Taheri, Sprecher Berliner Initiative für einen neuen sozialen Wohnungsbau.
© Mike Wolff

Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten des Volksentscheids ein?

Stöß: Wir sind noch in einer frühen Phase, warten wir doch erst einmal die laufenden Gespräche zwischen Senat und Initiative ab.

Taheri: Wir wurden überschwemmt mit Unterschriften, so etwas hat es in Berlin in der ersten Stufe einer Volksabstimmung noch nicht gegeben. Und je härter uns der Senat angreift, desto mehr Menschen wollen unterschreiben. Ich bin sicher, dass wir auch das Volksbegehren, für das wir 170.000 Unterschriften brauchen, erfolgreich bestreiten. Die Bürger sind enttäuscht von der Politik, die auf die Probleme steigender Mieten und fehlender Wohnungen sehr langsam und zaghaft reagiert.

Stöß: Ihre Initiative läuft Gefahr, die Menschen zu enttäuschen. Sie versprechen bezahlbare Mieten für alle, aber dieses große Versprechen ist durch den Gesetzentwurf ganz und gar nicht gedeckt.

Taheri: Für uns ist dieser Volksentscheid nur ein erster Schritt, mit dem sich natürlich nicht alle Probleme der Stadt lösen lassen. Wir bleiben dran.

Was haben Sie noch vor?

Taheri: Die erfolgreiche Abstimmung 2016 werden wir feiern und dann weitere Initiativen zur Sozial- und Mietenpolitik planen, sollte die Politik sich nicht bewegen. Ganz egal, wer im Senat sitzt.

Stöß: Vor der Verantwortung, dass Ihr Gesetzentwurf und weitere Forderungen den Landeshaushalt in eine gefährliche Notlage bringen, werden Sie sich in keinem Fall drücken können.

Taheri: Ermöglichen Sie Volksabstimmungen zu Steuern und Abgaben, dann zeigen wir der Regierung auch, wie der Haushalt saniert werden kann.

Stöß: Sie wissen genauso gut wie ich, dass Berlin seine Steuereinnahmen kaum gestalten kann. Das ist weitgehend Sache des Bundes, dazu müssten Sie zuerst noch das Grundgesetz ändern.

Taheri: Diese Möglichkeit gibt es leider nicht, und auf der Bundesebene gibt es überhaupt noch keine direkte Demokratie.

Stöß: Für Volksabstimmungen auf Bundesebene setzt sich meine Partei seit vielen Jahren ein. Und die Berliner SPD ist seit den neunziger Jahren Vorreiter, wenn es um die Einführung und den Ausbau der direkten Demokratie geht.

Taheri: Die Geister, die Sie riefen, werden Sie jetzt auch nicht mehr los!

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