zum Hauptinhalt
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD).
© dpa

Mietengesetz: Michael Müller lobt Kompromiss

Das Gesetzespaket, das vom Berliner Senat und den Organisatoren für einen Mieten-Volksentscheid ausgehandelt wurde, soll schon Anfang 2016 in Kraft treten.

Dazu gehören Mietzuschüsse für Sozialmieter, die öffentliche Förderung von Neubauten und Modernisierungen, eine Neuordnung und wirtschaftliche Stärkung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die Erweiterung des kommunalen Wohnungsbestands und neue Mitwirkungsrechte für Mieter. Ab September wird das Abgeordnetenhaus den Kompromiss beraten und voraussichtlich am 11. November beschließen.

Bis dahin will auch die Mieten-Initiative den Gesetzentwurf ausführlich diskutieren und überlegen, ob er zustimmungsfähig ist oder vielleicht noch im Detail korrigiert werden muss. Im Großen und Ganzen sind aber alle Seiten zufrieden mit dem erzielten Ergebnis. Das gilt nicht nur für die Koalitionspartner SPD und CDU, sondern auch für Grüne und Linke, den Deutschen Gewerkschaftsbund und den Berliner Mieterverein. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sprach von einem „für alle Seiten guten Kompromiss“. Es seien praktikable und rechtsfeste Regelungen gefunden worden. Das richtige Anliegen der Initiative, den Belangen der Menschen in der Mieterstadt Berlin Rechnung zu tragen, habe der Senat von Anfang an geteilt.

Die neuen wohnungs- und mietenpolitischen Errungenschaften werden in der nächsten Wahlperiode, von 2017 bis 2021, den Landeshaushalt mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro belasten. Der größte Brocken ist die geplante Wohnraumförderung mit 900 Millionen Euro. Die Eigenkapitalerhöhung für die Wohnungsbaugesellschaften schlägt mit 300 Millionen Euro zu Buche und die Subventionierung der Sozialmieten wird voraussichtlich 200 Millionen Euro kosten. Weitere 90 Millionen Euro sind im genannten Zeitraum für die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen.

Zur Startseite