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In Berlin sollen gefährliche Plätze videoüberwacht werden.
© picture alliance/dpa/Ralf Hirschberger

Berlins Innensenator beantragt Sondersitzung: Videoüberwachung an gefährlichen Plätzen

Frank Henkel hat eine Sondersitzung des Abgeordnetenhauses beantragt. Wenige Tage vor den Wahlen soll die Ausweitung der Videoüberwachung beschlossen werden.

Die umstrittene Videoüberwachung gefährlicher Plätze wird voraussichtlich noch in dieser Wahlperiode beschlossen. Innensenator Frank Henkel (CDU) habe der Senatskanzlei am Montag ein Schreiben geschickt, in dem er die Einberufung einer Sondersitzung des Abgeordnetenhauses beantrage, sagte sein Sprecher Stefan Sukale. Diese zusätzliche Parlamentssitzung ist nötig, um die Gesetzesänderung zugunsten einer verschärften Videoüberwachung noch vor der Wahl am 18. September verabschieden zu können.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) muss dem Begehren des Innensenators zustimmen. Schon am vergangenen Freitag hatte er signalisiert, sich dem Wunsch der Union nach einer solchen Sondersitzung des Landesparlaments „nicht verschließen“ zu wollen. Allerdings sei noch kein Senatsmitglied der CDU mit diesem Wunsch auf ihn zugekommen.

Piraten haben Gesetzesänderung zunächst verhindert

Jetzt also kommt die Angelegenheit in den ordentlichen Geschäftsgang. An diesem Dienstag will Senator Henkel den Senat mit seinem Antrag auf Sondersitzung befassen. Ein entsprechender Brief an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland (SPD) ist schon formuliert, er muss noch vom Regierenden Bürgermeister Müller und dem Innensenator unterschrieben und abgeschickt werden.

Die Sondersitzung des Abgeordnetenhauses wird voraussichtlich nach der letzten ordentlichen Plenarsitzung dieser Wahlperiode stattfinden, die für den 8. September terminiert ist. Also in der Woche vor den Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen. Jetzt gehen die Abgeordneten erst einmal in die Ferien.

Abgestimmtes Konzept gibt es noch nicht

Die Piraten hatten verhindert, dass die Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) für eine Videoüberwachung besonders kriminalitätsbelasteter Orte noch vor der Sommerpause im Parlament eingebracht werden kann. Denn die Geschäftsordnung des Parlaments schreibt vor, dass ein vorgelegter Gesetzentwurf nicht gleich in der nächsten Plenarsitzung beschlossen werden darf. Ausnahmen von der Regel sind erlaubt, wenn alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus damit einverstanden sind. Das waren die Piraten in diesem Fall nicht. Deshalb bedarf es einer zusätzlichen Parlamentssitzung, um die ASOG-Änderung in zweiter Lesung zu beschließen.

Ein zwischen SPD und CDU abgestimmtes Konzept für eine schärfere Videoüberwachung gibt es noch nicht. „Wir arbeiten dran“, sagt der SPD-Rechtsexperte Frank Zimmermann. Am Mittwoch wird sich der Innenausschuss damit befassen.

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