Sicherheit in Berlin: Der Alex bleibt erstmal frei von Überwachungskameras
Auf Videokameras, die den Alexanderplatz überwachen, muss Senator Henkel weiterhin warten. Die neue Datenschutzbeauftragte sieht die Videoüberwachung skeptisch.
Schon mehrfach angekündigt – aber immer noch nicht verwirklicht: Die von Innensenator Frank Henkel (CDU) gewünschte Überwachung des Alexanderplatzes lässt weiter auf sich warten. Man arbeite noch an der Senatsvorlage, hieß es am Mittwoch in seiner Verwaltung. Henkel muss aber nicht nur seine Kollegen im Senat überzeugen, auch die erst vor kurzem ins Amt gekommene Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk ist skeptisch. Das Überwachen per Videotechnik schränke ein Grundrecht ein, sagte sie dem Tagesspiegel am Mittwoch vor einer Diskussion zum Thema Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die die CDU organisiert hatte.
Zuerst müssen mehr Daten den Sinn von mehr Kameras stützen
Vor dem Aufbau der Kameras müsse eine sichere Datenlage zur Kriminalität am Alexanderplatz vorliegen, um später feststellen zu können, ob sich die Lage verbessert habe, sagte Smoltczyk. Sie forderte zudem, die bereits bestehende Videoüberwachung zu evaluieren. Bei einer früheren Bewertung habe es nur wenig Datenmaterial gegeben.
Auch das Kameraaufrüsten bei der Bahn findet bei Smoltczyk keinen Gefallen. Die Bahn installiert, wie berichtet, auf zahlreichen Bahnhöfen weiter Kameras. Zudem prüft sie gemeinsam mit dem Senat. ob die Videoüberwachung auch in die alten S-Bahnen eingebaut werden kann. Die bestellten Neubaufahrzeuge werden mit Kameras an Bord geliefert. Hier sei zwar bereits eine Rechtsgrundlage vorhanden, doch müsse man den Nutzen abwägen, sagte die Datenschutzbeauftragte. Bürger dürften nicht grundsätzlich zu Verdächtigten werden.
Sorgen mehr Kameras tatsächlich für ein sicheres Gefühl?
Ferner bezweifelte Smoltczyk, ob sich kameraüberwachte Menschen tatsächlich auch sicherer fühlten. Auch dies sei noch nicht untersucht worden. Wie bei ihr eingehende Beschwerden zeigten, nehme auch der Widerstand gegen eine Überwachung zu, sagte Smoltczyk. Bedenken hat die Datenschutzbeauftragte auch an der vom Senat geplanten Verlängerung der Aufbewahrungsfrist der Bilder über 48 Stunden hinaus. Auch hier müsse erst nachgewiesen werden, dass dies erforderlich sei. Nur dann sei ein längerer Zeitraum bis zum Löschen zulässig.