Konzession an Berlin Energie: Vattenfall klagt gegen die Vergabe des Stromnetzes durch den Senat
Der schwedische Staatskonzern Vattenfall kämpft gegen die geplante Verstaatlichung des Berliner Stromnetzes. Mit Aussicht auf Erfolg.
Der Betrieb des Berliner Stromnetzes ist ein profitables Geschäft, gut 100 Millionen Euro überweist die Stromnetz Berlin GmbH jedes Jahr an ihren Mutterkonzern, die schwedische Vattenfall AB. Das Land Berlin wiederum bekommt per annum rund 150 Millionen Euro von der Stromnetz GmbH, die dafür den öffentlichen Raum nutzen darf.
In der Regel wird die erforderlichen Konzession für einen Zeitraum von 20 Jahren erteilt. Bereits 2014 war die Konzession für das Stromnetz ausgelaufen, doch da die Vergabeverfahren kompliziert und einige Bieter interessiert sind am Netz, gab es erst im vergangenen März eine Entscheidung. Die beim Finanzsenator angesiedelte Vergabestelle konnte wählen zwischen dem Altkonzessionär Vattenfall und der landeseigenen Berlin Energie: Die 2012 gegründete Berlin Energie bekam 14.590 Punkte und der Platzhirsch Vattenfall 13.530 Punkte.
War der Senat neutral?
Das war fast schon ein Kantersieg für das junge Unternehmen. Vattenfall legte erstmal mit einer einstweiligen Verfügung Rechtsmittel ein. Bis zum Ende des Rechtswegs betreibt Vattenfall das Netz weiter. Am Donnerstag trafen sich die Parteien vor dem Landgericht Berlin. Vattenfall will dem Land untersagen lassen, die Konzession gewissermaßen an sich selbst zu vergeben, und rekurriert dabei auf das Neutralitätsgebot. Es muss „eine strikte organisatorische Trennung geben zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter“, hatte das Berliner Kammergericht im Fall des Gasnetzes geurteilt.
Rechtsstreit auch beim Gasnetz
Dieses Netz war 2014 nicht mehr der Gasag, sondern Berlin Energie zugeschlagen worden. Sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht kritisierten die Entscheidung und stellten dabei die Bieterfähigkeit von Berlin Energie in Frage. Ebenfalls wurde moniert, dass Berlin Energie ebenso beim Finanzsenator angesiedelt war wie die Vergabestelle. Der Senat hat daraus gelernt und die Berlin Energie inzwischen der Wirtschaftsverwaltung zugeschlagen.
Probleme programmiert
Mit der Neutralität hielt sich das Gericht am Donnerstag nicht lange auf. Als das Verfahren in die entscheidende Phase getreten sei, habe es die nötige organisatorische Trennung gegeben, meinte der Richter. „Wir haben das Gefühl, das Land Berlin hat sich angestrengt“, um eine faire Auswahlentscheidung zu gewährleisten. Der Rechtsvertreter von Vattenfall, Christian von Hammerstein aus der Kanzlei von Peter Raue, warf daraufhin dem Vorsitzenden vor, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Thema Rekommunalisierung zu ignorieren. Worauf der Richter auf die „bescheuerten“ Vorgaben des Gesetzgebers hinwies, der Kommunen ausdrücklich das Recht einräumt, Konzessionen zum Betrieb von Energienetzen an sich selbst zu vergeben. „Das Geschäft kann nur stinken“, meinte der Richter. Zumal in Berlin mit „einem riesigen Verwaltungskörper“ seien Probleme programmiert.
Zweifel an Berlin Energie
Am Ende gehe es auch in diesem Fall darum, wer das beste Angebot abgegeben habe, beschied der Richter und wollte sich nicht länger mit der Neutralitätsfrage befassen. Eine der wichtigsten Angriffslinien von Vattenfall war damit ins Leere gelaufen. Das galt dann auch für die Aktieneinsicht respektive das Transparenzgebot, das nach Vortrag der Vattenfall-Anwälte auch verletzt worden sei. Kann sein, meinte der Richter, habe aber keine Auswirkungen auf das Verfahren. „Man kommt ja vom Hundertsten ins Tausendstel und kann über sehr viel Sachen lange nachdenken“, seufzte der Vorsitzende der Kammer und wandte sich den „härteren Themen“ zu. Konkret der Bieter- oder Leistungsfähigkeit der Berlin Energie. Und jetzt drehte sich der Wind.
Was machen 1300 Mitarbeiter?
Das Berliner Stromnetz ist mit gut 35 000 Kilometer Länge mit Abstand das größte Verteilnetz in Deutschland. Eigentümer des Netzes und der gut zwei Millionen dazu gehörenden Stromzähler ist Vattenfall. Rund 1300 Mitarbeiter der Stromnetz GmbH versorgen 2,3 Millionen Kunden in Berlin mit Strom. Können das die zwei Dutzend Mitarbeiter der landeseigenen Berlin Energie auch? Natürlich nicht. Es war auch immer klar, dass die Netz-Mitarbeiter von dem neuen Netz-Betreiber übernommen werden. Aber was ist, wenn die nicht in einem staatlichen Unternehmen arbeiten wollen, obwohl sich an ihren Arbeitsverträgen, Einkommen und Arbeitszeiten nichts verändert?
Land Berlin ein attraktiver Arbeitger?
„Oberste Prämisse: Wir versuchen alle zu übernehmen“, sagte die Rechtsanwältin des Senats. Das wird aber nicht klappen, glaubt jedenfalls der Richter. Ob denn das Land Berlin ein unattraktiver Arbeitgeber sei, fragte die Rechtsvertreterin des Landes. Ja, antwortete der Richter. „Ich kann Ihnen ein paar Gründe nennen.“ Kurzum: Das Gericht glaubt offenbar nicht an einen reibungslosen Netzbetrieb im Falle des Übergangs vom erfahrenen Alt-Konzessionär Vattenfall zu einem Newcomer. „Da sind wir auseinander“, sagte der Richter. „,Wer auf dem Netz hockt, kann praktisch kaum noch runtergeschüttelt werden’ - dieser Ansatz funktioniert nicht“, meinte er mit Blick auf die Argumentation der Senatsseite und unterstellte gleichzeitig den Mitarbeitern der Netzgesellschaft eine ausgeprägte Arbeitsplatzmobilität.
Streit um Investitionskosten
Vattenfall hat rund 70 Punkte gerügt an der Vergabeentscheidung, dazu gehören auch Investitionsplanung und Kosteneffizienz, weil es an dieser Stelle die meisten Punkte im Verfahren gab. So habe das Land beziehungsweise Berlin Energie viele Punkte gemacht mit der Angabe, für 3,2 Milliarden Euro das Netz während der Laufzeit der Konzession „verjüngen“, also erneuern zu wollen. Das jedoch sei eine Milchmädchenrechnung, sagte von Hammerstein, korrekt seien mehr als sechs Milliarden Euro. Doch wenn die Kosten derart steigen, funktioniere die ganze Kalkulation nicht mehr, meinte der Vattenfall-Vertreter in Richtung Richter. „Ich weiß nicht, wie Sie entscheiden“, so der Vattenfall-Anwalt. „Wir auch nicht“, antwortete der Richter. Vermutlich im November solle ein Entscheidung fallen. Dann kommt die nächste Instanz.