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Einspruch. Vattenfall möchte das Berliner Energienetz weiterbetreiben.
© Mike Wolff

Streit um Berliner Stromnetz: Vattenfall klagt gegen Wegenutzungsrecht für Landesbetrieb

Der Konzern will dem Senat untersagen lassen, das Wegenutzungsrecht für Stromnetz an Berlin Energie zu vergeben. Im Oktober verhandelt das Landgericht.

In der zähen Auseinandersetzung um die Berliner Energienetze gibt es mal wieder einen Termin vor Gericht. Für den 17. Oktober hat das Landgericht Berlin eine mündliche Verhandlung über den Vattenfall-Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angesetzt. Vattenfall will dem Land Berlin untersagen lassen, das Wegenutzungsrecht für das Stromversorgungsnetz an den landeseigenen Betrieb „Berlin Energie“ zu geben.

Die Vergabestelle in der Senatsverwaltung für Finanzen hatte sich bei der Vergabe der Konzession gegen den Altkonzessionär Vattenfall und für „Berlin Energie“ entschieden. Vattenfall wehrt sich dagegen mit juristischen Mitteln und hat nun den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.

Zu dem Termin im Oktober teilt das Landgericht mit, man habe „unter Beachtung der Eilbedürftigkeit sichergestellt, dass durch diese Terminierung das komplexe Verfahren einerseits ausreichend vorbereitet, aber auch die Rechte der Verfahrensbeteiligten in der Zwischenzeit gewahrt werden“. Vor Ende des Rechtsstreits wird die Konzession zum Betrieb des Stromnetzes also nicht an „Berlin Energie“ vergeben, und der Altkonzessionär Vattenfall betreibt das Netz vorerst weiter.

Gerichte zweifelten an der Bieterfähigkeit der „Berlin Energie“

Das ist auch die Situation beim Gas. 2014 bekam der erst 2012 gegründete Landesbetrieb „Berlin Energie“ den Zuschlag der Senatsverwaltung für Finanzen, damals noch unter dem Senator Ulrich Nußbaum. Die unterlegene Gasag klagte mit Erfolg dagegen. Im vergangenen April bestätigte das Kammergericht eine vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts: Die Gerichte zweifelten ursprünglich an der Bieterfähigkeit der „Berlin Energie“ und rügten Verfahrensfehler.

In der schriftlichen Urteilsbegründung geht das Gericht dabei auch auf mögliche Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot im Verfahren ein: „Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebotes (...) eine strikte organisatorische Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter“. Das sei zu Beginn des Gas-Verfahrens nicht gewährleistet gewesen.

Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof leitete demnach das Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession und war gleichzeitig weisungsbefugt gegenüber der Geschäftsleitung des Landesbetriebs „Berlin Energie“. Dieser Umstand begründe erheblichen Zweifel „an der Neutralität der verfahrensleitenden Stelle“, urteilt das Kammergericht.

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