Berlin-Lichtenrade: Tag der Klage: Ausbau der Dresdner Bahn heute vor Gericht
Es geht um den oberirdischen Ausbau der Dresdner Bahn durch Lichtenrade. Das Projekt gehört zu den längsten Verfahren, die es in Deutschland bisher gegeben hat.
Jetzt wird es spannend. Am Mittwoch und wahrscheinlich auch noch am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen gegen den oberirdischen Ausbau der Dresdner Bahn durch Lichtenrade, auf der auch der Airport-Express zum BER fahren soll. Mit einem sofortigen Urteil wird nicht gerechnet. Die Anwohner hatten seit Jahren einen Tunnel für die Fern- und Regionalbahn gefordert.
Das Projekt gehört mit rund 20 Jahren zu den längsten Verfahren, die es in Deutschland bisher gegeben hat. Mehrfach wurden die Pläne geändert und nach Angaben der Bahn neuen Vorschriften angepasst, was das Prozedere wiederum verlängert hat.
Und hier will einer der Klägeranwälte in Leipzig einhaken. Die lange Verfahrensdauer verstoße gegen EU-Recht, sagte Armin Frühauf am Montagabend auf einer Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative Lichtenrade – Dresdner Bahn im Ulrich-von-Hutten-Gymnasium in Lichtenrade. Ob die fünf Richter seinem Argument folgen werden, bezweifelt der Anwalt aber selbst.
Sein Hauptargument baue er deshalb anders auf, sagte Frühauf den weit mehr als hundert Interessierten. Der oberirdische Bau, der im Betrieb zu Lärm und Erschütterungen führe, verstoße gegen des Grundgesetz, das die körperliche Unversehrtheit jeder Person garantiere. Die Planer hielten sich bei ihren Berechnungen zwar an die gesetzlichen Vorgaben, doch diese seien „unrealistisch“, weil sie beim Lärm einen auf den Tag bezogenen Mittelwert ermittelten, der nichts helfe, wenn ein einzelner Zug vorbei donnere. Zudem arbeite der Plan noch mit dem so genannten Schienenbonus, der der Bahn zubillige, mehr Lärm machen zu dürfen als der Auto- oder Flugverkehr. Dieser Bonus ist inzwischen aufgehoben worden, gilt aber in begonnenen Verfahren weiter, was Frühauf nicht akzeptieren will.
Einen Tunnel konnten die Kläger nicht durchsetzen
Erfolg haben die Kläger – die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm sowie drei Privatpersonen mit Grundstücken in Trassennähe – nur, wenn sie Fehler im Planfeststellungsbeschluss nachweisen können, den das Eisenbahn–Bundesamt Ende 2015 erlassen hat. Einen Tunnelbau können sie nicht durchsetzen.
Größere Chancen vor Gericht hätte es gegeben, wenn auch das Land geklagt hätte, bedauerte Frühauf. Im Anhörungsverfahren habe der Anwalt des Landes noch hervorragend gegen den oberirdischen Bau argumentiert, danach habe der Senat aber nichts mehr unternommen, obwohl er sich stets für den Tunnel ausgesprochen habe. „Nichts als Lippenbekenntnisse“ seien dies gewesen, sagte der Tempelhofer CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak am Dienstag.
Die Kosten für die Röhre habe sie nie exakt ermittelt, warf Frühauf der Bahn vor. Schätzungen liegen bei rund 300 Millionen Euro.