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Polizisten bei einem Einsatz in der Rigaer Straße.
© Paul Zinken/dpa

„Ausführungen der Polizei haben mindestens verwundert“: Staatsanwalt kritisiert Slowiks Erklärung zur Rigaer Straße 94

Die Berliner Polizei erklärt, warum sie Straftäter nicht bis in „linke Szeneobjekte“ verfolgt. Und löst damit Kritik am Umgang mit der Rigaer Straße 94 aus.

Selten reagiert die Polizei Berlin mit solch langen Mitteilungen wie dieser. Es geht darum, wie die Behörde mit dem teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain umgeht. Immerhin ein Hotspot der gewaltbereiten linksextremistischen Szene.

Einsatzkräfte werden dort immer wieder angegriffen, Anwohner eingeschüchtert. Weil das Problem trotz wechselnder Regierungskonstellationen ungelöst ist, bleibt die Frage: Geht die Polizei zu nachsichtig mit Gewalttätern aus der Rigaer Straße um? Hat sich deshalb also ein rechtsfreier Raum für Linksextremisten entwickelt?

Die Polizei sieht Erklärungsbedarf zu „Realität, Taktik und Recht“ wegen einer Weisung von Polizeipräsidentin Barbara Slowik vom Juni 2019 zum „Entscheidungsvorbehalt der Behördenleitung zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte“.

Als der Vermerk vor einem Jahr publik wurde, gab es Kritik von der Gewerkschaft der Polizei: Die Anweisung sei unerträglich, ein Freifahrtschein für Linksextreme, sie würde die Kriminalitätsbekämpfung gefährden. Die Meldewege dauerten im Ernstfall viel zu lange.

Nun aber wurde vom Hausverwalter und Eigentümeranwalt der Rigaer 94 Strafanzeige gegen Slowik, Innensenator Andreas Geisel (SPD) und „unbekannt“ erstattet. Der Vorwurf: Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik. 
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik. 
© Wolfgang Kumm/dpa

Der Hausverwalter hatte im Juni bei einer Durchsuchung in der Rigaer zu Ermittlungen wegen eines Gewaltdeliktes und Sozialbetrugs ein Stahltor entfernt. In einer Wohnung fand er eine mutmaßliche Falltür, die möglicherweise Menschen schwer verletzen oder sogar töten könnte. Einige Tage später wollte er wieder hinein, doch ein neues Stahltor war errichtet worden.

In der Rigaer Straße 94 wollten die Beamten nicht helfen

Die Polizei lehnte sein Schutzersuchen trotz erwartbarer Attacken ab. Als Hausverwalter und Anwalt das Haus betreten wollten, wurden sie von rund zehn Personen angegriffen – mit Eisenstange, Pfefferspray und Tritten.

Die Angegriffenen riefen Polizisten um Hilfe, die vorab Bescheid wussten, in der Nähe warteten und kaum eine Minute später da waren. Die Angreifer zogen sich ins Haus zurück. Die Polizisten verfolgten sie nicht in das Gebäude – wegen der Weisungslage.

Eine mutmaßliche Falltür in der Rigaer Straße 94.
Eine mutmaßliche Falltür in der Rigaer Straße 94.
© privat

In der Strafanzeige gegen Slowik und Geisel heißt es: Der Einsatzleiter habe erklärt, dass sie die Täter nicht ins Haus verfolgt hätten, weil sie wegen der internen Weisung die Zustimmung der Behördenleitung benötigen würden.

Die Polizei dagegen erklärte: Weil das Stahltor bereits geschlossen gewesen sei, hätten die Beamten die Angreifer nicht ins Haus verfolgen können. Zudem seien sie mit einem Feuerlöscher besprüht worden. Die sogenannte Verfolgung auf frischer Tat hätte deswegen abgebrochen werden müssen.

Polizei wirft Eigentümer-Anwalt Unkenntnis vor

Die Kritik war groß, Experten bemängelten, die Strafverfolgung werde ausgehebelt. Die Polizei erklärte nun zur Kritik: „Ein heilloses Durcheinander, das Verwirrung stiftete, Unsicherheit schuf, in Teilen sogar skandalisierte und letztlich darin mündete, dass – vermutlich in Unkenntnis – eine Anzeige erstattet wurde.“

Auch die Geschichte des Entscheidungsvorbehalts wird erklärt: 2011 geriet ein Einsatz in der Rigaer außer Kontrolle, Beamte wurden verletzt. Deshalb musste seit 2012 stets die Polizeiführung gefragt werden. Weil das zuweilen zu lange dauerte, lockerte Slowik die unter Innensenator Frank Henkel (CDU) erstellte Vorgabe. Seit 2019 muss bei „Verfolgung auf frischer Tat“ ein Beamter des höheren Dienstes gefragt werden.

Rigaer Straße 94 und der Entscheidungsvorbehalt der Polizeiführung

Und überdies, so heißt es in der Erklärung, hätte beim Einsatz im Juni wegen des Stahltores erst Unterstützung geholt werden müssen, dann wären die Gewalttäter längst entkommen und damit wäre ein Durchsuchungsbeschluss nötig geworden, den kein Richter ausstellen würde. Dass bei einen Antrag zu einem Durchsuchungsbeschluss aber die Staatsanwaltschaft zuständig ist, darüber verliert die Polizei in ihrer Erklärung kein Wort.

Für Experten fängt das Problem damit an, einen höheren Beamten anrufen zu müssen: Zeit und Eilbedürftigkeit gingen verloren. Viele in der Polizei sehen durch die Mitteilung das Problem bestätigt. Ralph Knispel von der Vereinigung Berliner Staatsanwälte sagte dem Tagesspiegel: „Die rechtlichen Ausführungen haben mich mindestens verwundert.“

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Es sei nicht richtig, dass bei einer verschlossenen Tür ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden müsse, sagte Knispel. Wenn die Gefahr bestehe, dass Beweise vernichtet werden, könne die Tür gewaltsam geöffnet werden oder Beamte könnten über einen anderen Hof ins Haus gelangen.

Der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel.
Der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel.
© Ole Spata/dpa

Wie der RBB unter Berufung auf die Polizei berichtet, gibt es für rechtsextremistische oder islamistische Szeneobjekte keinen solchen Entscheidungsvorbehalt der Polizeiführung für das Betreten durch Beamte.

Besonders folgende Passage in der Polizei-Erklärung zur Strafanzeige gegen die Behördenleitung – also in eigener Sache – stieß auf: „Bei der Detailbetrachtung müsste man eigentlich rechtliche Schritte gegen die Anzeigenden erwägen.“ Eigentümer-Anwalt Markus Bernau sagt: „Das zeugt von einem fundamentalen Missverständnis der Rechtsordnung.“ Zu deren Grundfesten gehöre es, ordnungsgemäß Anzeige zu einer möglichen Straftat zu erstatten.

Berufsverband nennt Polizei-Erklärung beschämend

Der Berufsverband „Unabhängige" bezeichnete die Erklärung der Polizei als „ungewöhnlich hemdsärmelig und dünnhäutig“. Die Drohung mit einer Strafanzeige sei aus „rechtsstaatlicher Sicht beschämend“ und ein „klarer Fall von Amtsmissbrauch“.

Das alles, die Einsätze in der Rigaer und der Entscheidungsvorbehalt, wird nächste Woche auch den Innenausschuss beschäftigen. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger bezeichnete die Erklärung der Polizei als „blamabel“ und als „Zeugnis von Führungsversagen“.

Weiter sagte Dregger: „Die Polizeipräsidentin erweckt den Eindruck der Machtlosigkeit des Rechtsstaates gegenüber linker Gewalt. Je linker die Gewalttäter, desto unwahrscheinlicher ihre Strafverfolgung.“

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