zum Hauptinhalt
Bund und Senat wollen Mieter in Berlin in der Corona-Pandemie schützen.
© Kitty Kleist-Heinrich

Keine Räumungen in der Pandemie: So will der Bund Mieter schützen

Wer wegen der Corona-Krise keine Miete mehr zahlen kann, muss nicht um seine Wohnung fürchten. Ein Bundesgesetz legt Sonderregeln bis September fest.

In knapp zwei Wochen ist die Miete fällig, aber viele Berliner wissen aber nicht, wie sie diese zahlen sollen. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt hatte bereits vergangene Woche einen Schutz vor Kündigungen für säumige Mieter gefordert. 

Am kommenden Montag will der Bund nun ein Gesetz verabschieden, dass Mieter und Vermieter gleichermaßen einen Aufschub gewährt für die Dauer der Corona-Epidemie. Am Sonnabend einigten sich CDU und SPD haben sich auf das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“. 

[Behalten Sie den Überblick: Corona in Ihrem Kiez. In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über die Krise und die Auswirkungen auf Ihren Bezirk. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]

Demnach können Mieter ab 1. April bis 20. September ihre Zahlungen aussetzen, ohne Kündigungen durch den Vermieter befürchten zu müssen. Erlassen werden den Mietern die Miete nicht: „Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen“, heißt es in dem Gesetz.

Auch die Vermieter bekommen mehr Schutz

Vermieter sind oft selbst verschuldet, bekommen sie keine Mieteinnahmen mehr, droht ihnen die Pleite. Um das zu verhindern, hat die große Koalition in demselben Gesetz eine „Stundungsregelung“ für Darlehensverträge von Immobilieneigentümern eingeführt. 

Auch hier gilt ein „gesetzlicher Kündigungsschutz“, so dass die Kreditinstitute die Verträge mit ihren Schuldnern nicht auflösen dürfen, weil ihre Schuldner die Kreditraten nicht zahlen.

Regelung könnte bis Mitte 2021 verlängert werden

Offenbar geht die Bundesregierung nicht mit Sicherheit davon aus, dass die Corona-Epidemie bis September überwunden wird. Die Lockerung des Kündigungsschutzes für Mieter und Vermieter kann „bis höchstens 31. Juli 2021 verlängert“ werden, heißt es in dem Gesetzesentwurf, „um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern“ falls „das soziale Leben und die Erwerbstätigkeit einer Vielzahl von Menschen durch die COVID-19-Pandemie weiterhin in erheblichem Maße beeinträchtig bleibt“.

Der Mietrechtsexperte der CDU Jan-Marco Luczak sagte: „Es ist richtig, dass wird den Kündigungsschutz für Mieter hochfahren, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und ihre Miete nicht mehr zahlen können“. 

Es müsse allerdings sicher gestellt werden, dass „wirklich nur solche Mietzahlungen folgenlos ausgesetzt werden dürfen, die pandemiebedingt sind“. Auch sollten sich Mieter um staatliche Unterstützung wie Wohngeld bemühen. Letztlich sei „hier primär der Sozialstaat und nicht der private Kleinvermieter in der Pflicht“.

Zur Startseite