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In spätestens zehn Jahren soll kein Mensch in Berlin mehr im Freien leben müssen.
© Robert Klages

„Housing First!“": So könnte Berlin Obdachlosigkeit bis 2030 beenden

Die Stadt braucht einen Masterplan gegen die Wohnungslosigkeit. Wichtig sind günstige Mieten und mehr Hilfsangebote. Ein Gastbeitrag.

Elke Breitenbach (Linke) ist seit 2016 Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales. Alexander Fischer (Linke) ist seit 2016 Staatssekretär für Arbeit und Soziales.

Das Jahr 2030 spielt für die sozialpolitische Agenda-Bildung eine zentrale Rolle – und damit auch für die Wohnungslosenpolitik. Die 2015 verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen verpflichten die Regierungen dazu, Armut und damit auch Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beenden. Die 2017 verkündete Europäische Säule sozialer Rechte hat das Recht auf Wohnung beziehungsweise Unterkunft parafiert.

Und schließlich hat auch das Europaparlament im November 2020 eine Resolution verabschiedet, die die Beendigung der Obdachlosigkeit bis 2030 als Ziel ausruft, die Mitgliedsstaaten zum entschiedenen Vorgehen gegen die Obdachlosigkeit auffordert und abgestimmte nationale Strategien zur Erreichung dieses Ziels einfordert.

Die beginnenden 20er Jahre werden das Jahrzehnt, in dem die Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit dauerhaft Teil der politischen Tagesordnung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene bleiben wird.

Für Berlin, die Stadt, die aus nachvollziehbaren Gründen oft als „Hauptstadt der Obdachlosigkeit“ bezeichnet wird, markiert diese Agenda eine besondere sozialpolitische Herausforderung, die nur durch eine gemeinsame Anstrengung von Stadtpolitik und Stadtgesellschaft zu meistern ist.

Berlin nimmt Obdachlose ernst

Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit begleiten die Berliner Stadtgeschichte seit der Industrialisierung. Seit dieser Zeit war und ist Berlin immer wieder Fluchtpunkt von Migration, auch und gerade von prekärer Migration, die wiederum oft genug in prekäre Wohnverhältnisse oder in Obdachlosigkeit mündete und mündet. Die im öffentlichen Raum sichtbare Obdachlosigkeit ist in Berlin ein Dauerphänomen.

Senatorin Elke Breitenbach (Linke) im Februar 2020 in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Senatorin Elke Breitenbach (Linke) im Februar 2020 in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
© Stefan Weger

Die Stadtgesellschaft reagiert darauf mit einer bemerkenswert breit verankerten Liberalität und alltäglichen Hilfsbereitschaft. In kaum einer anderen Stadt wird Obdachlosigkeit wohl so oft öffentlich diskutiert, und nirgendwo sind Medien und Bevölkerung wohl so bereit, in den Debatten auch die Sichtweise der Obdachlosen selbst zu thematisieren.

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Weniger bekannt ist die gesamte Dimension der Wohnungs- und Obdachlosigkeit, die weit mehr umfasst als jene Menschen, die sichtbar als Obdachlose Straßen und Plätze bevölkern. Während der ersten stadtweiten Zählung von Obdachlosen wurden Ende Januar 2020 rund 2000 Menschen angetroffen (wobei einkalkuliert werden muss, dass sich viele Obdachlose der „Nacht der Solidarität“ bewusst entzogen haben).

Die weitaus meisten wohnungslosen Menschen in Berlin sind allerdings nicht akut von Obdachlosigkeit betroffen. Sie leben nicht auf der Straße, sondern in verschieden Formen von Gemeinschaftsunterkünften und betreuten Wohnformen, wo sie auf Basis des Ordnungs- und Sozialrechts untergebracht sind.

Staatssekretär für Arbeit und Soziales Alexander Fischer im September 2019.
Staatssekretär für Arbeit und Soziales Alexander Fischer im September 2019.
© Stefan Weger

Wenn man alle Formen der Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), dem Achten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII, SGB IX, SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zusammennimmt, dann steht am Ende der beunruhigende Befund, dass in Berlin über 50.000 wohnungslose Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und betreuten Wohnformen untergebracht sind.

Hinzu kommen noch die Wohnungslosen, die keinen eigenen Mietvertrag haben und vorübergehend bei Verwandten, Freund*innen oder bei mehr oder weniger Bekannten unterkommen. Viele wohnungslose Frauen, aber auch Jugendliche erhoffen sich hierdurch einen Schutz vor Übergriffen, landen aber oftmals in prekären Lebensverhältnissen, in denen sie Ausbeutung und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind.

Zwei Mitarbeiter der Berliner Stadtmission helfen einem obdachlosen Mann in den Kältebus.
Zwei Mitarbeiter der Berliner Stadtmission helfen einem obdachlosen Mann in den Kältebus.
© Paul Zinken/dpa

Die Versuche, der Wohnungs- und Obdachlosigkeit karitativ, sozialarbeiterisch, ordnungs- und sozialpolitisch zu begegnen, sind in Berlin so alt wie das Problem. Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, sieht auch ihre gebauten Zeugnisse. So wurde das heutige Klinikum Prenzlauer Berg Ende des 19. Jahrhunderts als Obdachlosenasyl errichtet, in dem zeitweise bis zu 5000 Menschen unter erbärmlichen Bedingungen ein Nachtquartier fanden.

Auch heute wird niemand behaupten können, dass in Berlin keine Anstrengungen unternommen würden, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu begegnen. Die erwähnte Unterbringung von mehreren 10.000 Menschen ist eine Daueraufgabe der Sozial- und Ordnungsbehörden, die erhebliche personelle Ressourcen und jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag bindet.

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Unterhalb des Regelsystems existiert ein zum Teil staatlich, zum Teil durch Spenden finanziertes niedrigschwelliges Hilfesystem aus Notübernachtungen, Aufenthalts-, Beratungs- und Hygieneangeboten und aufsuchenden sozialen Hilfen. Dieses Hilfesystem bringt immer wieder Innovationen hervor, wie jüngst die „Taskforce Obdachlosenhilfe“, in der ehemalige Wohnungslose als regulär Beschäftigte aufsuchende Arbeit mit Obdachlosen realisieren.

Die Pandemie zeigt: Die Ergebnisse stimmen nicht

Aber auch wenn die Anstrengungen der Stadtpolitik und der Stadtgesellschaft nicht zu leugnen sind, muss das Verhältnis zwischen aufgewendeten Ressourcen und den sichtbaren Ergebnissen doch mehr als nachdenklich stimmen.

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in den diversen Formen der Gemeinschaftsunterbringung ist bis 2019 kontinuierlich gestiegen und stagniert auf hohem Niveau. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Entwicklung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit sind heute noch gar nicht in Gänze abschätzbar.

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Was die Pandemie aber bereits wie unter einem Brennglas deutlich gemacht hat, sind die Funktionsdefizite eines Hilfesystems, das Fürsorge zu oft mit Entmündigung verwechselt und zu viele Kreislaufbewegungen innerhalb des Systems, aber zu wenig Auswege in ein selbstbestimmtes Leben weist.

Es gibt mehr als genug Gründe, die Berliner Wohnungslosenpolitik einer Generalrevision zu unterziehen, die mit einem zentralen Paradigmenwechsel beginnen muss. Wohnungslose Menschen brauchen zuallererst eine Wohnung und wenn nötig entsprechende Angebote für Beratung und Unterstützung. Die Aufgabe eines auf Empowerment und Emanzipation orientierten Sozialstaats ist es, den Weg von der Wohnungslosigkeit in einer Wohnung so kurz und schnell wie möglich zu bahnen.

„Housing First“: Berlin braucht einen Masterplan

Eine aus unserer Sicht unabweisbar notwendige Generalreform des Hilfesystems muss sich daher an zwei zentralen Ankern ausrichten: Wohnungsverlust verhindern und Wohnungslosigkeit beenden. Housing First sollte das Leitmotiv der Wohnungslosenpolitik der 20er Jahre werden. Die Beendigung der unfreiwilliger Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 ist das erreichbare Ziel.

Wir schlagen vor, dass sich Berlin zur Erreichung dieses Ziels einen Masterplan gibt, der auf einem breiten Konsens von Senat und Bezirken, Stadtgesellschaft und Stadtpolitik im gesamten demokratischen Parteienspektrum entwickelt werden muss. Sieben aus unserer Sicht wesentliche Maßnahmepakete eines solchen Masterplans skizzieren wir hier und stellen sie zur Diskussion:

1. Bezahlbares Wohnen ermöglichen

Dreh- und Angelpunkt einer langfristig angelegten Strategie gegen Wohnungslosigkeit ist die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, der zwingend wohnungs- und obdachlosen Menschen angeboten werden muss und ihnen zu Verfügung steht.

Bis zum Jahr 2025 gilt in Berlin der Mietendeckel, der überhöhte Mieten im Bestand deckelt und senkt. Auch danach wird es Regulierungsbedarf für bezahlbare Mieten geben. Hier muss aber vorrangig der Bund handeln. Um als Akteur am Berliner Wohnungsmarkt dauerhaft prägenden Einfluss zu nehmen, muss das Land Berlin weiter den Bestand an landeseigenen Wohnungen erhöhen.

Von den rund 2 Millionen Wohnungen in Berlin gehören derzeit nur rund 16,5 Prozent den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Diesen Anteil bis 2030, vorrangig durch Neubau, aber auch durch Zukauf zu verdoppeln, ist ein ambitioniertes und finanzierbares Ziel. Es ist auch dann erreichbar, wenn das Volksbegehren zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbaugesellschaften im Jahr 2021 keinen Erfolg haben sollte.

2. Wohnungslosigkeit vermeiden

Der Wohnungsverlust ist gerade auf einem umkämpften Wohnungsmarkt wie Berlin oft der Startpunkt einer Rutschbahn ins Hilfesystem, die immer schwerer zu bremsen ist, je länger sie andauert. Für die betroffenen Menschen und Familien zeitigt diese Abfahrt exponentiell wachsende soziale und psychologische Folgen, und produziert nicht zuletzt erhebliche Kosten.

Je früher interveniert wird, desto effektiver und weniger kostenintensiv ist die Intervention. Wichtigster Ansatzpunkt einer Strategie gegen Wohnungslosigkeit ist die Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Zentraler Teil des hier skizzierten Masterplans muss deshalb eine Präventionsstrategie sein, die auf einem Zwei-Phasen-Modell aufbaut.

Phase 1 beginnt weit vor einem akut drohenden Wohnraumverlust und ist zentral darauf ausgerichtet, Anzeichen für einen drohenden Wohnraumverlust zu erkennen und zu verarbeiten. Das kann durch aufsuchende Arbeit (die in allen Berliner Bezirken deutlich ausgebaut werden muss) geschehen, durch flächendeckende Angebote der Sozial- und Schuldenberatung, durch einen engeren Informationsaustausch zwischen Ämtern, Gerichten und Jobcentern (in den Grenzen des Datenschutzes) und schließlich durch die Ausweitung der Direktübernahme der Miete durch die Leistungsträger (nur bei Zustimmung der Betroffen).

Phase 2 tritt dann ein, wenn akut Wohnraumverlust droht. Dann braucht es Instrumente und Prozesse, um eine Zwangsräumung zu verhindern. Hier braucht es zum einen um eine vorrangig vom Bund zu liefernde Verbesserung rechtlicher Spielräume im Interesse der von Zwangsräumung bedrohten Haushalte.

Aber auch das Land Berlin kann seine Spielräume besser nutzen, indem eine flächendeckende wirksame Interventionsinfrastruktur aufgebaut wird. Diese Infrastruktur stellt sicher, dass keine drohende Zwangsräumung unbemerkt bleibt, und kein Versuch versäumt wird, eine Räumung durch Mietschuldenübernahmen, Verhandlungen mit Vermieter*innen oder andere Maßnahmen zu verhindern.

Aus unserer Sicht ist aber auch die Beschlagnahme von Wohnraum kein Tabu, sofern die bundesgesetzlichen Spielräume gegeben sind. Insbesondere dann, wenn Menschen aus vulnerablen Bevölkerungsgruppen oder Familien mit Kindern von Zwangsräumungen bedroht sind.

Der Erfolg einer Präventionsstrategie bemisst sich in erster Linie an der Absenkung der Zahl erfolgter Zwangsräumungen. Derzeit werden pro Jahr rund 5000 Wohnungen in Berlin zwangsgeräumt. Diese Zahl wollen wir zunächst bis 2025 halbieren und dann weiter absenken.

3. Unterbringungssystem zur sozialen Wohnraumversorgung umbauen

Auf den Wohnungsverlust folgt in Berlin in den meisten Fällen die Unterbringung nach ASOG in einer der zahlreichen Wohnungslosenunterkünfte. So ausgedehnt der Berliner Unterbringungskosmos ist, so erstaunlich wenig reguliert ist er nach wie vor. Es gibt weder ein einheitliches System der Bedarfsfeststellung und Zuweisung, noch einheitliche Arbeitsprozesse, Qualitätsstandards und Vertragsmodelle mit Unterkunftsbetreibern.

Im Ergebnis ist die Unterbringung nach ASOG in Berlin eine Art Lotterie. Man kann in einer spezialisierten Unterkunft mit ergänzenden sozialen und pflegerischen Angeboten landen, oder auf Jahre in einem Mehrbettzimmer in einem Hostel. Aufgrund von Dysfunktionalitäten in den Finanzbeziehungen zwischen Senat und Bezirken ist die Unterbringung nach ASOG zum Ausfallbürgen für strukturell unterfinanzierte Angebote in Regelsystemen der sozialen Sicherung (z.B. Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Leistungen in besonderen Lebenslagen) geworden. Dies und die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt sorgt dafür, dass die Unterbringung in einer der genannten Einrichtungen Jahre dauern und sogar zur biographischen Sackgasse ins Elend werden kann.

Dies zu ändern ist Ziel des Projekts „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung“, das die Berliner Sozialverwaltung seit vier Jahren federführend verfolgt. Inzwischen steht das Projekt vor dem Start der Pilotphase. Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 die gesamte Unterbringung von Wohnungslosen in Berlin in einem regulativen und administrativen Rahmen auf Basis einheitlicher Qualitätsstandards, Bedarfsermittlungs-, Zuweisungs- und Abrechnungsprozesse zusammenzufassen und die Verwaltung der Unterkünfte zu organisieren.

Zielgruppenspezifische Angebote sind ebenso vorgesehen wie ergänzende Hilfen und Beratungsangebote, die als Brücken in die Regelsysteme der sozialen Sicherung in allen Einrichtungen vorgehalten werden. Herzstück des Projekts ist eine IT-Plattform, über die künftig die Bedarfsermittlung systematisiert wird, qualitätsgesicherte und vertragsgebundene Unterkünfte erfasst, gebucht und abgerechnet werden.

Das ist aber mit Blick auf den von uns vorgeschlagenen Masterplan nur ein Zwischenschritt. Die IT-Plattform, an der unsere Verwaltung arbeitet, ist so konzipiert, dass sie nicht auf die Zuweisung von Unterkünften limitiert ist, sondern zum Nukleus eines stadtweiten sozialen Wohnraumversorgungssystems wird. Dafür brauchen wir auch regulatorische Änderungen in der AV-Wohnen, die es den sozialen Wohnhilfen erleichtern, Wohnungen statt Betten in Gemeinschaftsunterkünften zuzuweisen.

Bis zum Jahr 2030 kann und muss Housing First zum Regelansatz der Berliner Wohnungslosenhilfe werden. Die Messgröße zur Erreichung dieses Ziels ist die Zahl der in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Menschen. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts sollte sie sich mindestens halbieren.

4. Soziale Wohnhilfen reformieren

Die Defizite der sozialstaatlichen Reaktion auf eingetretene Wohnungslosigkeit sind auch auf systemische Defizite zurückzuführen. Wohnungslosigkeit wird zu wenig als eigenständige soziale Problemlage wahrgenommen und stattdessen als abgeleitetes Problem persönlicher Defizite der Betroffenen reduziert. Passend dazu sind die Hilfsangebote zu wenig aufeinander abgestimmt und führen mit fortdauernder Wohnungslosigkeit zu einer immer stärkeren Entmündigung der Betroffenen. Das erschwert den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Die sozialen Wohnhilfen sind in Berlin Teil der bezirklichen Sozialämter und nach keinem stadtweit geltenden Organisationskonzept aufgestellt. Dies wird sich durch das in den neuen Berliner Leitlinien zur Wohnungsnotfallhilfe niedergelegte Fachstellenkonzept ändern, mit dem die sozialen Wohnhilfen berlinweit schrittweise zu Fachstellen für Wohnungsnotfälle umgebaut werden.

Das Paradigma, dem diese Reform folgen muss, ist die eigenständige Erfassung und Bearbeitung von Wohnungslosigkeit als soziale Problemlage. Die primäre Aufgabe der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle wird die Prävention von Wohnraumverlust und die Versorgung mit Wohnraum nach einem Wohnungsverlust sein. Um diese zentrale Aufgabe herum gruppiert sich die Ermittlung und Befriedigung von Ansprüchen und Bedarfen in anderen Systemen der sozialen Sicherung. Diese müssen aber grundsätzlich wie in anderen Bereichen als Hilfen aus einer Hand und nach dem Grundsatz der Sozialraumorientierung erbracht werden. Bis zur Mitte des Jahrzehnts muss jeder Berliner Bezirk eine nach diesen Funktionsprinzipen arbeitende Fachstelle für Wohnungsnotfälle haben.

5. Barrieren in die Regelsysteme abbauen – Brücken in ein selbstbestimmtes Leben aufbauen

Die Wahrnehmung von Wohnungslosigkeit als eigenständige Problemlage darf nicht dazu führen, dass andere Ansprüche und Bedarfe in den Regelsystemen der sozialen Sicherung negiert oder ignoriert werden. Die Wohnungslosenhilfe ist zu wenig auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der verschiedenen Menschen in einer multiethnischen und vielfältigen Gesellschaft ausgerichtet.

Die Hilfeerbringung aus einer Hand in den Fachstellen Wohnungsnotfallhilfe wird nur dann funktionieren, wenn die systematischen Barrieren in diese Regelsysteme, zuvorderst der Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 67 SGB XII, der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe abgebaut werden.

Dazu braucht es in Berlin drei Elemente: Erstens flächendeckende diverse Beratungs- und Betreuungsangebote, auch in den Unterbringungseinrichtungen. Zweitens: niedrigschwellige Zugänge in die Hilfesysteme, die dem System der Budgetierung und Kosten- und Leistungsrechnung entzogen sind. Und drittens eine Flexibilisierung der Leistungstypen, insbesondere im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Die Hilfen müssen auch denjenigen zu Verfügung stehen, die keinen Anspruch auf Leistungen haben. Ein besonderer Stellenwert kommt in diesem Zusammenhang der sozialpolitischen Ausgestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu. Viele EU-Bürger*innen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, landen aus unterschiedlichen Gründen in der Obdachlosigkeit, und wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen haben, dann gibt es kaum nachhaltige Unterstützungsmöglichkeiten. Hier müssen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Lösungen entwickelt werden.

6. Aufsuchende Hilfen und Notfallhilfen nach dem Empowerment-Ansatz stärken

In Berlin existiert ein vergleichsweite breites Netz an niedrigschwelligen Notfallhilfen, das aus der Kältehilfe, ganzjährigen Notübernachtungseinrichtungen, medizinischen und hygienischen Versorgungsangeboten, Tagesstätten, Suppenküchen sowie aufsuchenden Hilfeangeboten besteht. All diese Hilfen sind wichtig und wertvoll für eine Stadt, die gelernt hat, als liberale Metropole mit Obdachlosigkeit zu leben.

Aber auch diese Systeme müssen sich ändern, wenn wir obdachlose Menschen als gleichberechtigte Bürger*innen dieser Stadtgesellschaft ernst nehmen. All diese Angebote müssen auf ihre Potenziale für eine Selbstermächtigung dieser Menschen überprüft und dahingehend qualifiziert werden.

Die im Rahmen des Modellprojekts eingestellten „Obdachlosenlots*innen“ sind ein modellhafter Ansatz, mit dem ehemals obdachlose Menschen ermächtigt werden, ihren eigenen Weg aus der Wohnungslosigkeit zu gehen, und mit regulär bezahlter Arbeit die aufsuchenden Hilfen für akut betroffene obdachlose Menschen zu verbessern.

7. Unterbringungsträger zu sozialen Wohnungsträgern weiterentwickeln

Das Berliner Hilfesystem für Wohnungslose fußt auf einer breiten Landschaft von in verschiedenen Rechtsformen organisierten Trägern, die im Auftrag und in Finanzbeziehungen mit dem Land Berlin und den Bezirken die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von wohnungslosen und akut obdachlosen Menschen absichern.

Ein Masterplan zur Beendigung der Wohnungslosigkeit kann nur gelingen, wenn er auch eine Perspektive für diesen zentralen Teil des Hilfesystems gemeinsam mit diesen Akteur*innen in einem Dialogprozesse entwickelt. Wir wollen, dass die Investitionen ins Unterbringungssystem künftig in den Bau und die Bewirtschaftung bezahlbarer Wohnungen umgeleitet werden. Diese sollen für die Zuweisung von Wohnraum an obdachlose Menschen im Rahmen einer flächendeckenden Umsetzung des Housing-First-Ansatzes zur Verfügung stehen.

Für diesen Transformationsprozess braucht es die richtigen Anreize, aber eben auch Finanzierungsmodelle und politische Vorgaben.

Der Berliner Masterplan zur Überwindung unfreiwilliger Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 muss als gemeinsames Vorhaben der Stadtpolitik und der Stadtgesellschaft implementiert und umgesetzt werden.

Für eine effektive Umsetzung des Masterplans sollten in der Senatsverwaltung für Soziales und in allen Bezirken Beauftragte für Wohnungslosenhilfe ernannt werden, die die Anstrengungen ressortübergreifend bündeln und koordinieren.

Sind diese Vorschläge bezahlbar?

Ist diese Aufzählung von Maßnahmepaketen vollständig? Nein, es gibt noch viel mehr zu tun. Eine Verstetigung der „Nacht der Solidarität“ etwa, in der jährlich der Versuch gemacht wird, durch eine Zählung der akut obdachlosen Menschen die Wohnungsnotfallstatistik zu ergänzen, halten wir für eine Selbstverständlichkeit.

Ist das, was wir vorschlagen, bezahlbar? Und ob. Unfreiwillige Wohnungs- und Obdachlosigkeit gehören aus fiskalischer Sicht zu den teuersten Notlagen, mit denen ein Sozialstaat konfrontiert ist. Die tagessatzbasierte Unterbringung von Familien löst Kosten aus, die selbst die Miete im hochpreisigen Segment weit übersteigen. In sozialgesetzlich definierten Bedarfsfällen sind sie aus öffentlichen Mitteln (meist als Kosten der Unterkunft nach dem II. oder XII. Sozialgesetzbuch) zu schultern.

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Die Unterbringung in einer der gesamtstädtischen Notübernachtungen für Obdachlose kostet pro Nacht weit über 70 Euro. Selbst im niedrigschwelligsten Hilfesystem, das Berlin vorhält – die Kältehilfe, die nicht viel mehr bietet als ein Bett und ein Frühstück – fallen reale Kosten von inzwischen mehr als 20 Euro pro Nacht an.

Weitere Millionenbeträge werden für aufsuchende Sozialarbeit, medizinische Hilfen und Hygieneangebote sowie für das eigentliche Regelsystem der Wohnungslosenhilfe, die Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem XII. Sozialgesetzbuch ausgegeben. Nirgendwo gezählt und monetarisiert wird das tausendfache ehrenamtliche Engagement, ohne die das Berliner Hilfesystem traditionell nicht denkbar ist.

Berlin kann mehr

Alles in allem gibt das Land Berlin in jedem Jahr allein für die Bewältigung der akuten Wohnungs- und Obdachlosigkeit weit über 300 Millionen Euro aus. Der Blick auf die Ergebnisse in den Wohnungslosenunterkünften, Notübernachtungen, in den Büros von ebenso engagierten wie frustrierten Hilfeträgern, in den Amtsstuben, und nicht zuletzt auf den Straßen und Plätzen rechtfertigt die Frage, ob dieses Geld immer gut und zielgerichtet eingesetzt ist.

Berlin kann mehr, wenn die Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf der Basis gemeinsamer Ziele und einer abgestimmten Strategie der Stadtpolitik und der Stadtgesellschaft koordiniert wird. Erste Schritte in diese Richtung wurden in dieser Legislatur mit den neuen Leitlinien der Wohnungslosenpolitik und vor allem mit der jährlich tagenden Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe gegangen.

Obdachlose Menschen liegen unter einer Brücke am Bahnhof Zoo.
Obdachlose Menschen liegen unter einer Brücke am Bahnhof Zoo.
© Paul Zinken / dpa

Ein derart ambitioniertes Ziel wie die Beendigung der Wohnungslosigkeit in einem Jahrzehnt kann nur dann erreicht werden, wenn ein politischer Konsens hergestellt wird, der das gesamte demokratische Parteienspektrum, die wesentlichen Akteur*innen der Stadtgesellschaft und die Betroffenen und ihre Initiativen selbst umfasst.

Die Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe ist der richtige Ort, um über die Konkretisierung des hier vorgeschlagenen Masterplans zu beraten. Am Ende sollte ein Pakt zur Beendigung der Wohnungslosigkeit bis 2030 stehen, den Senat und Bezirke, die demokratischen Parteien, und die Verbände des Hilfesystems und der Wohnungslosen miteinander eingehen.

Berlin kann von der „Hauptstadt der Obdachlosigkeit“ zum europaweiten Vorreiter bei der Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden. Wenn wir es schaffen, dann können es alle schaffen. Der erste Schritt ist an uns.

Elke Breitenbach, Alexander Fischer

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