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Jetzt dicht. Der Club „Matrix“ hat sonst jede Nacht geöffnet.
©  dpa/Paul Zinken

Einschränkungen durch Coronavirus: Senat will Hilfsfonds für Berliner Wirtschaft aufstocken

Auch Clubs, Restaurants und Hotels sollen jetzt Unterstützung bekommen. Von den Einschränkungen durch das Coronavirus sind 90.000 Mitarbeiter betroffen.

Der Berliner Senat weitet seine Rettungshilfen aus. Wegen der Coronavirus-Krise und nach der Anordnung, sämtliche Vergnügungsstätten mit Publikumsverkehr zu schließen, sollen nun auch Restaurants und Clubs Geld beantragen können.

Zunächst hatte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) einen Liquiditätsfonds vor allem für Hotels und Herbergen in Aussicht gestellt. Jetzt soll der Fonds neben dem produzierenden Gewerbe zugänglich sein für Tourismus, Hotellerie, Gaststätten und Einzelhandel sowie jetzt auch für Clubs und Restaurants.

Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Sonntag mit. Der Fonds der Investitionsbank Berlin (IBB) solle Anfang dieser Woche in einem ersten Schritt auf 100 Millionen Euro aufgestockt werden. „Berlin ist ein Zentrum der Kreativwirtschaft und soll das auch bleiben, wenn die medizinischen Auflagen nicht mehr nötig sein werden“, hieß es.

„Wir sind auch mit der Clubwirtschaft in engem Kontakt. Natürlich trifft der Veranstaltungsstopp diese unmittelbar. Auch hier sagen wir deutlich: Wir lassen Euch nicht alleine“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne).

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) forderte zur Eile auf bei der Zahlung der Hilfsgelder. „Die Branche braucht jetzt sofortige Liquiditätshilfen, unbürokratisch und schnell“, sagte der Landesgeschäftsführer Thomas Lengfelder.

Die Branche beschäftigt 90.000 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter in Berlin, 250.000 Menschen würden davon leben. „Wir haben im vergangenen Jahr mehr als 13 Milliarde Euro Umsatz erzielt und rund 2,5 Milliarden Euro Steuern bezahlt“, sagte Lengfelder.

Einschränkung „kommt einem Berufsverbot gleich“

Die Verordnung des Senats vom Sonnabend „kommt für einen großen Teil unserer Branche einem Berufsverbot gleich“, sagte der Verbandsgeschäftsführer. „Vor dem Saisonstart sind die Lager voll, die Kassen leer.“ Die Wirte wollten zwar die Mitarbeiter halten, sei seien allerdings kaum Rücklagen vorhanden.

Wegen der bevorstehenden Zahlungen für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern und Löhne. Es seien massive Hilfen nötig. Das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Kurzarbeitergeld sei nur ein kleiner erster Schritt. Zugleich kritisierte Lengfelder das Vorgehen des Senats. Es sei besonders ärgerlich, dass der Verband im Vorfeld nicht informiert wurde. „Wir hatten keine Chance, unsere Branche darauf vorzubereiten“.

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Die derzeitige Situation stelle viele Unternehmen vor Herausforderungen, hieß es am Sonntag aus der Wirtschaftsverwaltung. Der Senat wolle verhindern, dass durch die Coronavirus-Krise Unternehmen in die Insolvenz geraten und Arbeitsplätze verloren gehen.

Kurzfristig seien Liquiditätshilfen, Bürgschaften und Hilfen für Kurzarbeit vonnöten. Bei der Liquiditätssicherung gehe es auch darum, zeitweise Lieferengpässe und Nachfrageschwankungen zu überbrücken. Entsprechende Instrumente würden aktuell sowohl auf Landes- als auch Bundesebene ausgeweitet, flexibilisiert und aufgestockt.

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So würden die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld deutlich vereinfacht. Für Unternehmen sollen den Angaben zufolge Steuerstundungen erleichtert, Steuervorauszahlungen angepasst und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden.

Einige Berliner Unternehmer stellen sich bereits auf die behördlichen Schließung ein. Lieferdienste bieten etwa an, elektronisch bezahlte Mahlzeiten den Kunden vor die Tür zu stellen, und verlangen keine Extra-Gebühr. Auch Bäckereien und Restaurants ändern ihren Verkauf und bieten Kunden, die sich zuhause isolieren müssen oder zu den Risikogruppen gehören, ebenfalls kostenlose Lieferungen an.

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