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Das Neutralitätsgesetz an Schulen steht auf der Kippe, nachdem das Gericht einer klagenden Muslima Recht gab.
© Jörg Carstensen/dpa

Urteil zu Kopftuch-Verbot in Berlin: Senat uneins über Lehrerinnen mit Kopftuch

Der Gerichtserfolg einer klagenden Lehrerin verschärft im Senat den Konflikt um das Neutralitätsgesetz. Schulen in Sorge.

Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin zum Kopftuchverbot an den Berliner Schulen bahnt sich ein Koalitionsstreit um die Frage an, ob das Neutralitätsgesetz des Landes Berlin korrigiert werden muss. Während sich Politiker der Linken und Grünen bereits für eine Gesetzesänderung aussprachen, sprach sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Freitag strikt dagegen aus. Dem Vernehmen nach wird sich in der nächsten Woche der Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen mit dem Thema befassen.

Das Gericht habe kein Urteil gegen das Neutralitätsgesetz gefällt, sondern einen Diskriminierungsfall behandelt, sagte Geisel. "Wenn es das Gesetz nicht gäbe, müsste es sofort geschrieben und verabschiedet werden." Die strikte Trennung von Staat und Religion sei ein ganz wesentliches Element unserer Gesellschaft. Das gelte umso mehr für das Zusammenleben in einer so vielfältigen Stadt wie Berlin. SPD-Fraktionschef Raed Saleh, der sich in der Vergangenheit sehr kritisch mit dem Kopftuchverbot auseinandergesetzt hatte, wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Die Berliner SPD hatte Ende 2015 in einer Mitgliederbefragung mit klarer Mehrheit für die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes plädiert.

Behrendt sieht das Neutralitätsgesetz in Gefahr

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) widersprach dem Amtskollegen Geisel. Die Entscheidung des Landgerichts sei "der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes", sagte er. Es sei "so nicht zu halten". Es werde jetzt in der Koalition beraten, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen seien. Die Vize-Landeschefin der Linken, Sandra Brunner, unterstützte am Freitag diese Position.

Aus Sicht der Richter sei die Lehramtsanwärterin wegen ihres Kopftuchs benachteiligt worden, indem sie nicht in den Grundschuldienst eingestellt wurde. Dies sollte "Anlass für die Koalition sein, das Neutralitätsgesetz und die Einstellungspraxis bei Lehrern auf den Prüfstand zu stellen". Rot-Rot-Grün habe sich im Koalitionsvertrag auch auf den Kampf gegen Diskriminierung verpflichtet.

Der Umgang mit dem Neutralitätsgesetz war in den Koalitionsverhandlungen allerdings ausgeklammert worden.

An den Schulen gibt es immer wieder Konflikte um das Kopftuch und auch jetzt wieder viele besorgte Stimmen: "Das wird Auseinandersetzungen mit Eltern geben", befürchtet eine Grundschulrektorin aus Mitte. "Für unsere Mädchen ist das nicht integrationsfördernd, wenn sie von Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichtet werden", lautet die Vermutung einer Schulleiterin aus Kreuzberg.

An den Schulen gibt es Vorbehalte gegenüber Lehrerinnen mit Kopftuch

Auch in Neukölln gibt es entsprechende Vorbehalte. "Gerade kleine Kinder wollen ihren Lehrerinnen nacheifern", hat Rita Schlegel beobachtet, die seit vielen Jahren die Hermann-Sander-Grundschule leitet. Sie würde es "bedauern, wenn das Neutralitätsgesetz fällt". Schlegel beobachtet an ihrer Schule, dass schon kleine Mädchen lange Kleider tragen: "Das Rennen auf dem Schulhof ist dann schwierig", bedauert sie. Es gebe sogar schon in der ersten Klasse ein Mädchen, das ein Kopftuch trage. Generell findet Schlegel, dass es den Lehrerinnen zuzumuten sei, sich an eine "Kleiderordnung" zu halten – "genauso wie Bademeister oder Bankangestellte".

Die Sache mit dem Kopftuch sei eine "super heikle Frage", findet auch Birgit Knopf, die die Neuköllner Boddin-Schule leitet. Es sei darüber schon viel im Kollegium diskutiert worden. Für manche sei das Kopftuch ein Zeichen der Selbstbestimmung, für andere aber ein Zeichen der Unterdrückung. Sie sei "unsicher, wie das Kopftuch wirkt", sagt Knopf.

"Solange ich mir das aussuchen kann, nehme ich keine Lehrerin mit Kopftuch"

"Solange ich mir das aussuchen kann, nehme ich keine Lehrerin mit Kopftuch", betonte eine andere Neuköllner Schulleiterin. "Viele Mädchen wollen eigentlich kein Kopftuch, geraten aber unter zusätzlichen Druck, wenn nicht nur der Vater die Verhüllung verlangt, sondern wenn auch noch eine Vertrauensperson wie die Klassenlehrerin, mit der sie den halben Tag zu tun hat, ein Kopftuch trägt", erwartet die Rektorin. Zudem sei es ungleich schwieriger, "mit Kopftuch bzw. Burkini schwimmen zu lernen".

Die beiden großen Kirchen begrüßten das Kopftuch-Urteil. Der Generalvikar des Erzbistums Berlin, Manfred Kollig, und der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche, Jörg Antoine, werteten die Entscheidung am Freitag als Aufforderung zu mehr religiöser Toleranz des Staates, berichtete die Katholische Nachrichtenagentur.

Die Kirchen begrüßen das Urteil

Kollig nannte die Entscheidung "ein gutes Zeichen, dass staatliche Neutralität und persönliche Überzeugung sich nicht ausschließen". Das bestätigten auch Erfahrungen in den katholischen Schulen oder im Religionsunterricht.

Der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza sprach sich am Freitag für eine Reform des Berliner Neutralitätsgesetzes aus, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen. Andernfalls laufe der Senat Gefahr, "das bei nächster Gelegenheit das Gesetz aufgehoben wird", sagte Pestalozza dem Evangelischen Pressedienst. Für den Gesetzgeber hieße dies, die "Enthaltsamkeit religiöser Symbole" im Bereich Polizei, Strafvollzug oder richterlicher Gewalt nicht völlig aufzugeben, aber ausdrücklich in das Gesetz hineinzuschreiben, "dass es für den Schulbereich nicht gilt".

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