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Frauen mit Kopftüchern sitzen im Berliner Arbeitsgericht.
© Jörg Carstensen/dpa
Update

Urteil zu Kopftuch-Verbot in Berlin: Gericht spricht muslimischer Lehrerin Entschädigung zu

Die Bildungsverwaltung durfte eine Bewerbung mit Kopftuch nicht ablehnen, so das Gericht. Nach der Niederlage des Senats wachsen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes.

Eine Perücke hätte alles gerettet. „Wenn die Klägerin sich dazu entschließen könnte, eine Perücke zu tragen, wäre der Rechtsstreit auf der Stelle beendet und die Klägerin könnte an allen Schulen des Landes Berlin, die eine Stelle in ihrer Tarifgruppe zu besetzen haben, eingestellt werden“, sagte ein Vertreter der Bildungsverwaltung am Donnerstag im Saal 334 des Landesarbeitsgerichts. Strenggläubige Jüdinnen würden ihr Haar auch auf diese Art bedecken.

Die Klägerin selbst war krank und nicht erschienen, ihr Gesicht angesichts dieses Vorschlags hätte man sicher gerne gesehen. Über ihre Anwältin Maryam Haschemi Yekani ließ sie ausrichten, das Tragen einer Perücke komme für sie nicht infrage, vom Kopftuch gehe keine Gefahr aus und es gehe ihr um die Möglichkeit, in Berlin als reguläre Grundschullehrerin zu arbeiten.

Zuvor waren die Parteien vorsichtig auf einen Vergleich zugesteuert, der vonseiten des Landes aber nur „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt des Widerrufs“ in Betracht gezogen wurde. Auch hier lehnte die Klägerin ab – und gewann letztlich, denn das Gericht stellte fest, dass sie bei der Jobsuche benachteiligt worden war und dass dies nicht gerechtfertigt sei. Deshalb muss das Land ihr nun 8680 Euro Entschädigung zahlen, was zwei Monatsgehältern entspricht. Ob es dies tun oder stattdessen Revision einlegen wird, dazu wollte sich Behördensprecherin Beate Stoffers nach der Verhandlung noch nicht äußern. Man werde zunächst die Urteilsbegründung abwarten, sagte Stoffers. Bei der Festsetzung der Entschädigung wurde berücksichtigt, dass der Klägerin ein Vertrag angeboten worden war. Sonst hätte sie womöglich mehr bekommen.

Verhandlung zeigt Dilemma des Neutralitätsgesetzes

Die Verhandlung zeigte im Grunde das Dilemma des Berliner Neutralitätsgesetzes. Es schreibt in Paragraf zwei vor, dass Lehrkräfte innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen Symbole und keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Diese Norm widerspricht jedoch dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Sie ist im Lichte der letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig anzusehen; zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses, das im Auftrag der SPD erstellt und dann von dieser zunächst mangels genehmen Ergebnisses unter Verschluss gehalten wurde.

Dass das Gericht sich trotzdem zu einem Urteil entschloss und nicht zur Wiedervorlage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ist dem Paragrafen drei des Gesetzes zu verdanken, der für die Schulverwaltung die Möglichkeit vorsieht, Ausnahmen zu machen. Daher reiche eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes, so Richterin Renate Schaude.

Politische Diskussion um das Gesetz entbrennt neu

Es ist zu erwarten, dass die politische Diskussion um das Gesetz neu entbrennt. Der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger forderte den Senat auf, Revision beim Bundesarbeitsgericht einzulegen mit dem Ziel, das Neutralitätsgesetz zu erhalten. „Man stelle sich vor, ein Lehrer mit sichtbarer jüdischer Kippa erteilte einem muslimischen Schüler eine schlechte Note. Worauf würde der Schüler die schlechte Note wohl zurückführen?“, fragt Dregger. Der Schulfrieden erfordere es, dass das Berliner Neutralitätsgebot uneingeschränkt fortbestehe.

Der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe äußerte sich ähnlich. „Das Berliner Neutralitätsgesetz mag handwerklich zu überarbeiten sein, in der Sache ist es völlig richtig. Ob ein Kopftuch überhaupt religiöse Notwendigkeit und daher durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt ist, ist stark umstritten“, teilte Luthe mit. AfD-Fraktionschef Georg Pazderski nannte das Urteil ein „fatales Signal zur Ermutigung islamischer Hardliner und Integrationsverweigerer“.

Im Saal verfolgten rund 20 Zuschauer, mehrheitlich Frauen, die Verhandlung, darunter Vertreterinnen des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan) und vom Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes. „Wir sind sehr glücklich darüber, dass das Gericht die Vorgaben der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in die Urteilsbegründung aufgenommen hat, und das ist auch nur folgerichtig so“, sagte Zeynep Cetin, Juristin bei Inssan. „Das Gesetz gehört auf die politische Tagesordnung“, sagte Celine Barry vom Antidiskriminierungsnetzwerk: „Durch das Urteil hat sich der Druck noch erhöht.“

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