Bauspekulationen: Senat prüft Einführung einer neuen Grundsteuer
Der Bausenator Andreas Geisel (SPD) will im Mai einen neuen Vorschlag präsentieren. Das Land will so gegen Grundstücksspekulanten vorgehen.
In Berlin sollen tausende Wohnungen entstehen, doch das Bauland ist umkämpft. Am Morgen stellte Bausenator Andreas Geisel den Plan vor für den Bau 20.000 Wohnungen - doch das ist nicht alles.
Berlins Kampf gegen gewerbliche Grundstücksspekulanten könnte auch private Käufer treffen. Das Land denkt erneut über eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer nach. Sie liegt in Berlin seit Anfang 2014 bei sechs Prozent des Kaufpreises von Immobilien; im benachbarten Brandenburg wurde die Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015 auf 6,5 Prozent erhöht.
Berlins Bausenator Andreas Geisel (SPD) sagte dem Tagesspiegel in einem Interview, das am Sonnabend in der Beilage „Neubauten“ erscheint: „Wenn wir etwas bei der Grunderwerbsteuer verändern wollen, könnten wir das als Land Berlin selber tun. Ich gehe im Moment davon aus, dass wir im Mai einen Vorschlag präsentieren können.“
Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung in Deutschland abgeschlossen wird. Dabei sind beide Vertragsparteien – Käufer und Verkäufer – beim Wohnungs- oder Hauskauf Steuerschuldner. Meist wird die Zahlungspflicht im notariellen Kaufvertrag auf den Käufer übertragen. Berlin liegt im Vergleich der Bundesländer bisher einen halben Prozentpunkt hinter Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland. Hier werden je 6,5 Prozent fällig. Bayern und Sachsen liegen mit 3,5 Prozent ganz hinten.
Grundsteuer für Bauland könnte eingeführt werden
Eine zweite Option, der Grundstücksspekulation zu begegnen, ist die erneute Einführung einer Grundsteuer für Bauland. So etwas hat es in der alten Bundesrepublik Anfang der sechziger Jahre gegeben; sie könnte nun wieder eingeführt werden. Denn viele Grundstücke liegen allein deshalb brach, weil sich ihre Besitzer durch einen späteren Verkauf höhere Gewinne versprechen. „Gegenwärtig arbeiten wir noch an verschiedenen Optionen“, sagte er. Geisel verwies darauf, dass im vergangenen Jahr über 40 Prozent der genehmigten Baumaßnahmen nicht realisiert wurden. Dies bedeute, dass 40 Prozent der Verwaltungskapazitäten blockiert worden seien, ohne dass tatsächlich Wohnungen gebaut wurden. „Das ist für uns nicht hinnehmbar“, sagte der Bausenator. Auch deshalb werde eine neue Grundsteuer C geprüft, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen. „Das wäre eine Variante: Wohnungsbaugrundstücke, die nicht bebaut werden, besteuert man höher als bebaute Wohngrundstücke, um Spekulationsgewinne abzuschöpfen.“ Doch die Einführung der Steuer ist aufwendig; da die Zustimmung des Bundesrates nötig ist.
Zu den Auseinandersetzungen um die Bebauung der Cuvry-Brache in Kreuzberg und des SEZ-Geländes in Friedrichshain – in beiden Fällen möchten die Investoren Auflagen des Landes nicht erfüllen – sagte Geisel: „Wer neues Planungsrecht braucht, um Wohnungen zu bauen, muss sich auch an den Kosten für die Infrastruktur beteiligen.“ Es gehe auf Dauer nicht an, dass Gewinne privatisiert werden und die Kosten von der Kommune getragen werden.
Anmerkung der Redaktion: In der gedruckten Ausgabe der Beilage "Neubauten" erscheint dieses Interview. Das Büro des Senators hatte es zuvor autorisiert. Übersehen wurde dabei eine missverständliche Formulierung zur Besteuerung von Grundstücken. Die Bauverwaltung erwägt, Grundstücke, für die Baurecht besteht, die aber trotzdem nicht bebaut werden, höher zu besteuern, um Spekulationen zu verhindern.