Hat der grüne Baustadtrat Akten manipuliert?: Schwere Vorwürfe gegen Florian Schmidt – alles Wissenswerte im Überblick
Er soll Akten über die Causa „Diese eG“ manipuliert haben, um zu verhindern, dass Opposition und ein Tagesspiegel-Journalist Informationen bekommen.
Die Vorwürfe wiegen schwer. Hat Florian Schmidt, grüner Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, den anderen Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bewusst Teile von Akten vorenthalten? Ging es ihm darum, der bezirklichen Opposition Informationen zum Vorkaufsrecht der umstrittenen Genossenschaft „Diese eG“ zu verschweigen, auch weil er fürchtete, die Opposition könnte sie instrumentalisieren und ein Tagesspiegel-Journalist könne sie für kritische Berichterstattung nutzen? Hat er sogar Akten manipuliert?
Der Fall löst im politischen Berlin heftige Reaktionen aus. Schmidt verteidigt sich, die anderen BVV-Parteien protestieren scharf, auch über die Bezirksgrenzen hinaus gab es scharfe Wortmeldungen von Politikern. Rücktrittsforderungen gegen Schmidt werden laut. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was wird Florian Schmidt vorgeworfen?
Die SPD-Fraktion der BVV hat am 10. Januar Einsicht in die Vorgänge rund um das bezirkliche Vorkaufsrecht zugunsten der „Diese eG“ genommen. „Bei der Durchsicht entstand der Eindruck, dass die Akten trotz durchgehender Paginierung (vorgeschriebene Nummerierung) nicht vollständig sind. So fehlten beispielsweise zu erwartende Gesprächsvermerke und die fachlichen Bewertungen der zuständigen Ämter gänzlich“, hieß es in einer Erklärung der SPD, die am späten Freitagabend verbreitet wurde.
[Zwölf Bezirke, zwölf Newsletter: Aktuelles und Hintergründiges aus Friedrichshain-Kreuzberg und allen anderen Berliner Bezirken lesen Sie in unseren Leute-Newslettern, die Sie hier kostenlos bestellen können: leute.tagesspiegel.de]
Dem Tagesspiegel sagte die Bezirksverordnete Hannah Sophie Lupper (SPD), dass vom Bezirksamt mehrere Ordner zur Verfügung gestellt worden seien. „Ich habe nur drei der Ordner genauer anschauen können. Die waren vollständig durchpaginiert.“ In einigen Ordnern sei dies handschriftlich geschehen, in anderen etwa mit Stempeln. Bei den Dokumenten habe es sich um Originale und Kopien gehandelt.
Bei der Einsicht habe es vom Betreuer des Bezirksamtes keinen Hinweis gegeben, dass Teile fehlen könnten. Das wäre auch nicht dessen, sondern Schmidts Aufgabe gewesen, betonte Lupper. „Wir mussten davon ausgehen, dass die Akten vollständig sind“, sagt Lupper. Inhaltlich habe sich aber der Eindruck aufgedrängt, dass dies nicht der Fall ist. Das könnte bedeuten, dass die Paginierung manipuliert wurde.
In einer gemeinsamen, vertraulichen Fraktionssitzung von Grünen, Linken und SPD am 13. Januar habe Schmidt erklärt, dass die Akten in der Tat unvollständig seien. Damit habe er verhindern wollen, dass „die Inhalte von Akten von CDU und FDP instrumentalisiert und von einem Redakteur des Tagesspiegels zur politischen Agitation genutzt werden“, heißt es im SPD-Schreiben vom Freitag.
Die SPD-Fraktion habe sich daraufhin dazu entschieden, die Vertraulichkeit zu brechen und ihre Sicht auf den Fall in einer Erklärung öffentlich zu machen, überschrieben mit: „Baustadtrat Schmidt gibt Aktenmanipulation zu“. Man habe über den Vorfall und Schmidts Äußerungen in der Sitzung nicht schweigen können, erklärt die Fraktion.
„Unabhängig von der dienst- und strafrechtlichen Bewertung hat Florian Schmidt die Mitglieder der SPD-Fraktion in diesem Rahmen zu Komplizinnen und Komplizen bei der Aushöhlung demokratischer und rechtsstaatlicher Kontrollrechte zu machen versucht.“ Man habe Schmidt nun aufgefordert, die vollständigen Akten allen BVV-Mitgliedern zugänglich zu machen und eidesstattlich zu versichern, dass keine Teile fehlen. „Kommt er dem nicht bis 27. Januar 2020, 12 Uhr, nach, ist sein Rücktritt unvermeidlich.“
Wie verteidigt sich der Baustadtrat und was sagt seine Fraktion zu den Vorwürfen?
Öffentlich erklärt Schmidt die Zurückhaltung von Teilen der Akten mit schutzwürdigen Interessen Dritter. In einer Nachricht an den Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ erklärte er, dass der Eindruck, den die SPD in der vertraulichen Sitzung am 13. Januar durch seine Äußerungen bekommen habe, falsch sei. Er habe der Fraktion am Mittwoch mündlich und am Freitagmorgen in einer Mail dargelegt, dass „verwaltungsrechtlich korrekt gehandelt wurde“.
In der Mail an die SPD-Fraktion heißt es, eine Akte zu dem Komplex „Am Ostseeplatz eG“ sei noch nicht vorgelegt worden, „weil es sich um einen noch laufenden Vorgang mit einer elektronisch geführten Kommunikation handelt“. Diese habe „aufgrund begrenzter Arbeitskapazitäten“ bislang nicht komplett ausgedruckt und daraufhin geprüft werden können, „ob und inwieweit schutzwürdige Belange Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse (...) tangiert werden könnten. Sobald dies abgeschlossen ist, kann die Akte eingesehen werden.“
Weiter schrieb Schmidt der SPD-Fraktion, zwei übergeordnete Akten seien nicht Teil der Einsicht gewesen. In diesen gehe es um die „Diese eG“. Da diese sich in einem „laufenden Finanzierungsprozess“ befinde, stünden einer Einsicht dringende öffentliche Interessen entgegen. Auch Dritten könnten durch eine Einsicht „erhebliche Nachteile“ drohen. Nach Ende des Finanzierungsprozesses könnten die Akten eingesehen werden.
Schmidts eigene Fraktion unterstützte ihn am Sonnabend. In einer gemeinsamen Mitteilung des Vorstands und des Bezirksverbands hieß es, der Vorwurf der Aktenmanipulation sei „haltlos“. Auch hier wird mit dem laufenden Verfahren um die „Diese eG“ argumentiert. „Daraus nun einen Vorwurf zu konstruieren, entbehrt jeglicher Grundlage.“
Wie ist die rechtliche Situation?
Das Berliner Bezirksverwaltungsgesetz regelt das Vorgehen bei Akteneinsicht. Jedem BVV-Mitglied ist vom Bezirksamt demnach Einsicht zu gewähren. Nach Paragraf 11, Absatz 2, kann dies verweigert werden, wenn „schutzwürdige Belange Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse“ dem entgegenstehen.
Darauf beruft sich Schmidt, schließlich befinde sich „die Diese eG in einem laufenden Finanzierungsprozess“. Er fürchtete demnach, dass eine voll umfängliche Einsicht „erhebliche Nachteile“ für das Land Berlin und Dritte bedeuten könnte. Dies erklärte er am Freitagvormittag in seiner Mail an die SPD-Fraktion.
Laut Gesetz muss eine Verweigerung aber auch schriftlich begründet werden. Ob dies im Falle Schmidts nötig gewesen wäre – er hat die Einsicht eben nicht verweigert, wohl aber Teile zurückgehalten – ist unklar. Juristisch relevant könnte auch sein, dass eben nicht die Akteneinsicht verweigert wurde, sondern möglicherweise Teile der Akten fehlten, ohne dass diejenigen, die sie einsehen wollten, darüber aufgeklärt wurden.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Bereits im August nahm die FDP Einsicht in die „Diese eG“-Akten. Nach Auskunft der BVV-Verordneten Marlene Heihsel waren die Seiten damals nicht paginiert. Sie und der zweite Verordnete der FDP, Michael Heihsel, hätten sich darüber aber nicht gewundert, da es auch zuvor bei keiner anderen Akteneinsicht eine Paginierung gegeben habe. Man habe aber später erfahren, dass die Akten bei Einsicht der CDU im Dezember sowie der SPD im Januar paginiert gewesen seien. Das sei den Heihsels „seltsam“ vorgekommen.
Marlene Heihsel schreibt, da die Akteneinsicht der FDP bereits im August gewesen sei, spräche das gegen Schmidts Argumentation, er habe Interessen Dritter schützen müssen. Diese Vorgänge seien damals noch kein Thema gewesen. Allerdings ist unklar, inwieweit die Akten, die der FDP im August zur Verfügung gestellt wurden, identisch sind mit jenen, die später andere Fraktionen bekamen.
Bei der Akteneinsicht, die Luppers SPD-Fraktion am 10. Januar vornahm, waren die Dokumente durchpaginiert. Am Montag, dem 13. Januar gab es die besagte Ausschusssitzung von Grünen, Linken und SPD.
Wie bewerten Schmidts politische Gegner den Vorgang?
Der Vorgang hat für heftige Reaktionen aus der Landes- und Bezirkspolitik gesorgt. Die Landes-CDU forderte einen Sonderermittler und stellte die Vorgänge damit in eine Reihe mit großen landespolitischen Skandalen. In jüngster Zeit gab es einen Sonderermittler etwa zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz.
Öffentlich gemacht hatte die Vorwürfe die SPD-Fraktion im Bezirk – allerdings verknüpft mit einer Perspektive, wie die Angelegenheit bereinigt werden könnte, nämlich durch vollständige Offenlegung der Akten. Anders die CDU-Fraktion und FDP-Gruppe von Friedrichshain-Kreuzberg, die sich kurz darauf zu Wort meldeten.
Sie kündigten Strafanzeige, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schmidt an und forderten dessen Rücktritt. Der FDP-Bezirksverordnete Michael Heihsel bezeichnete die Vorgänge als „Aushöhlung demokratischer Rechte“ und „für eine Demokratie untragbar“. Sebastian Czaja, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, äußerte sich ebenfalls auf Twitter, nannte die Angelegenheit „unfassbar“ und schrieb: „Das ist krass, evtl. kriminell und korrupt.“ Er forderte, dass die Berliner Grünen Konsequenzen ziehen.
Christian Gräff, baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, kritisierte, dass „Recht und Gesetz“ den Bezirksgrünen „vollkommen egal“ geworden seien. In einer Mitteilung forderte er einen Sonderermittler, um „Licht ins Dunkel grüner und linker Verflechtungen rund um die Diese eG zu bringen“.
Im Gespräch mit dem Tagesspiegel schlug er am Sonnabend Klaus Feiler vor, langjähriger Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Finanzen. Der parteilose Beamte war im Oktober 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Er ist heute 65 Jahre alt. Alternativ könne sich Gräff auch den 2016 aus dem Abgeordnetenhaus ausgeschiedenen SPD- Politiker Karlheinz Nolte vorstellen. Der 70-Jährige hatte sich als Mitglied im wichtigen Hauptausschuss über Parteigrenzen hinweg Respekt der Parlamentarier erworben.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan- Marco Luczak, auch Chef der Berliner Landesgruppe in der Unionsfraktion, sieht Schmidt laut einem Tweet „gescheitert am eigenen Hochmut und seiner Arroganz“. Auch er äußerte Zweifel, ob der Baustadtrat weiterhin geeignet ist, um ein öffentliches Amt auszuüben. Außerdem forderte er, dass Linke und Grüne sich zu den Vorwürfen äußerten.
Ihre Vertreter hätten an der gemeinsamen Fraktionssitzung der Bezirksverordnetenversammlung teilgenommen, in der Schmidt zugab, Teile der Akten verändert zu haben, betonte Luczak. AfD-Landesvorstand Carsten Ubbelohde, in der Fraktion zuständig für die Stadtbezirke, sprach sich in einer Pressemitteilung ebenfalls für einen Rücktritt Florian Schmidts aus.
Der SPD-Kreisvorsitzende Harald Georgii ging weiter als seine Fraktion in ihrer ursprünglichen Pressemitteilung. Er schrieb auf Twitter, wer die Verhinderung der Aufklärung von möglichem eigenen Versagen mit dem öffentlichen Interesse verwechsele, sei für öffentliche Ämter ungeeignet.
Auch Sven Kohlmeier, SPD-Mitglied des Abgeordnetenhauses, übte per Twitter scharfe Kritik: „Was darf sich der selbst ernannt Robin Hood noch alles so erlauben? Wenn ich mich richtig erinnere, hat er einen Amtseid auf ,Recht und Gesetz’ geschworen... Scheint ihn aber nicht zu interessieren.” Die Linke äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht.
Wie äußerte sich Schmidt im „Checkpoint“-Interview?
Der Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ hatte mit Florian Schmidt ein Interview geführt, bevor die Vorwürfe publik wurden. Darin ging es um die Vorgänge rund um die „Diese eG“ und um das Vorkaufsrecht als politisches Instrument. Florian Schmidt wollte für die Genossenschaft das bezirkliche Vorkaufsrecht ausüben, es ging um ein Wohnhaus in der Rigaer Straße. Dies scheiterte aber, weil die Genossenschaft die Summe nicht finanzieren konnte, ihr drohte die Insolvenz. Dem Bezirk entstanden dadurch Kosten in Höhe von 190.000 Euro.
Im „Checkpoint“-Interview, das am Sonnabend veröffentlicht wurde, sagte Schmidt, er wolle nach vorne schauen und aus dem Fall lernen. Er werde alle beteiligten Akteure zu einer Analyse einladen, für die Zukunft brauche es klare Verfahren. Kern des Vorkaufsgeschehens sollten landeseigene Gesellschaften sein. Schmidt forderte für Berlin zudem eine genossenschaftliche Agentur nach dem Vorbild Münchens.
Diese solle Eigentümer, die sozialverträglich verkaufen wollen, an Genossenschaften vermitteln.
Schmidt forderte Änderungen im Bundesrecht und sagte, er setze auf eine Bundesregierung mit grüner Beteiligung. Diese solle dafür sorgen, dass auch Bundesmittel im großen Stil verwendet werden, mehr Wohneigentum in städtisches oder genossenschaftliches Eigentum zu bringen – durch Neubau oder Aufkauf.