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Fahrt im Rausch? So sah der Polizeiwagen aus, nachdem er im Januar 2018 den Kleinwagen der 21-Jährigen gerammt hatte.
© Maurizio Gambarini / dpa
Update

Tödlicher Unfall in Berlin: Polizist war betrunken: Polizeichefin verspricht rückhaltlose Aufklärung

Slowik reagiert auf neue Erkenntnisse zum tödlichen Unfall auf der Grunerstraße. Der Polizist, der das Auto einer 21-Jährigen rammte, hatte 1 Promille im Blut.

Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat sich erschüttert über neue Erkenntnisse zum tödlichen Unfall am Alexanderplatz vor einem Jahr geäußert und "rückhaltlose Aufklärung" versprochen. "Mich erreichte die Mitteilung, dass im Zusammenhang mit dem tödlichen Verkehrsunfall am 29. Januar 2018 in der Grunerstr. in Berlin-Mitte neue Erkenntnisse vorliegen", teilte die Behördenchefin am Mittwochmorgen per Twitter mit.

Sie bezog sich auf Berichte, nach denen der Fahrer des Polizeiwagens, der vor gut einem Jahr unweit des Alexanderplatzes in Mitte den Kleinwagen einer jungen Frau gerammt hatte, offenbar betrunken war. Einen entsprechenden Bericht der "Berliner Morgenpost" bestätigte am Mittwochmorgen die Sprecherin der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Silke Becker. Bei dem Unfall auf der Grunerstraße starb wie berichtet die 21-jährige Fabien Martini.

"An Schwere kaum zu übertreffen"

"Es besteht der Verdacht, dass der Fahrer beim Unfall alkoholisiert war", sagte Staatsanwalts-Sprecherin Becker. Diese Erkenntnis ließe sich aus den Patientenunterlagen des Fahrers ableiten, die die Staatsanwaltschaft sich verschafft hat. Nach dem Unfall, der um die Mittagszeit passierte, war der Polizist in einem Krankenhaus behandelt worden, dort sei eine Alkoholisierung mit einem Wert von etwa 1,0 Promille festgestellt worden. Noch sei allerdings nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Beamte auch schon zum Unfallzeitpunkt betrunken war. In der "Morgenpost" ist allerdings von "anonymen Hinweisen" die Rede, dass der Fahrer auch schon betrunken war, als der tödliche Unfall passierte.

Slowik teilte auf Twitter jetzt Folgendes mit: "Der Unfall war entsetzlich, an Schwere kaum zu übertreffen. Auch wenn Fragen nach Schuld und Verantwortung grundsätzlich erst nach Ende der Ermittlungen mit dem Urteil des Gerichts geklärt werden können, erschüttert der bloße verdacht. Ich sichere der Familie zu dass ich mit vollem Nachdruck und rückhaltlos alles zur Aufklärung Erforderliche beitragen werde."

Aufprall mit mindestens 90 Stundenkilometern

Das Polizeiauto soll im Moment des Aufpralls mindestens Tempo 90 gefahren sein, als es vor einem Jahr in den Renault von Fabien Martini einschlug. Der Unfall passierte auf der linken Spur der Grunerstraße schräg hinterm Roten Rathaus, wo auf dem Mittelstreifen Autos parken. Die 21-Jährige, die – nach unterschiedlichen Zeugenaussagen – gerade ein- oder ausparkte, war auf Behördentour, denn zwei Tage später wollte sie ihr Café nahe dem Checkpoint Charlie eröffnen. Sie starb noch am Unfallort.

Der Unfallort. Der Renault Clio wurde völlig zerstört. Schon vorher kam es an der Stelle zu schweren Unfällen.
Der Unfallort. Der Renault Clio wurde völlig zerstört. Schon vorher kam es an der Stelle zu schweren Unfällen.
© Maurizio Gambarini/dpa

Aus den Auswertungen der Datenspeicher der beiden am Unfall beteiligten Wagen geht nach Informationen der "Morgenpost" hervor, dass die junge Frau auf dem Mittelstreifen einparken wollte, als der Funkstreifenwagen in die Fahrerseite des Pkw raste. Eine Analyse des Handys ergab zudem, dass Fabien M. nicht telefoniert hatte. Das Mobiltelefon war damals im Fußraum des Autos gefunden worden.

Ermittlungen wegen Gefährdung in Folge von Trunkenheit

Durch diese neue Erkenntnis wird gegen den Fahrer des Polizeiwagens nun nicht nur wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, sagt Staatsanwalts-Sprecherin Becker. Dazu kommt jetzt auch der Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung in Folge von Trunkenheit. Auf welche Weise sich dadurch ein mögliches Strafmaß verändert, sei allerdings pauschal nicht vorherzusagen, da eine Strafe immer vom individuellen Fall abhänge.

Die Eltern von Fabien Martini fühlen sich - wie kürzlich in einer Tagesspiegel-Reportage berichtet - vom Staat alleingelassen. Eine Erfahrung, die auch Angehörige anderer Unfallopfer gemacht haben. "Wir sind bestrebt, dass Ermittlungsverfahren, das für die Angehörigen unerträglich ist, so schnell wie möglich zu Ende zu bringen", sagt Staatsanwalts-Sprecherin Becker. Vom Fahrer des Polizeiwagens liege zu der jetzt bekannt gewordenen Trunkenheit noch keine Aussage vor. Nun gehe es darum, die Erkenntnisse zu verifizieren.

Welche Folgen eine Alkoholisierung von 1,0 Promille hat, hängt von der jeweiligen Person und den Umständen ab. Zu möglichen Folgen finden sich auf diversen Seiten im Internet Informationen. So wird auf der Seite drugcom.de beschrieben, was ab 0,8 Promille passiert: "ausgeprägte Konzentrationsschwäche, Einschränkung des Gesichtsfeld um 25 Prozent (Tunnelblick) und verminderte Sehfähigkeit, Reaktionszeit um 30-50 Prozent verlängert, Euphorie, zunehmende Enthemmung, Selbstüberschätzung, Gleichgewichtsstörungen".

Der Zustand zwischen 1 und 2 Promille wird als "Rauschstadium" beschrieben, die Folgen werden so zusammengefasst: "weitere Verschlechterung der Sehfähigkeit, des räumlichen Sehens, gesteigerte Enthemmung und Verlust der Kritikfähigkeit, Reaktionsfähigkeit erheblich gestört, Gleichgewichtsstörungen, Verwirrtheit, Sprechstörungen, Orientierungsstörungen".

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