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Ein Schießstand der Berliner Polizei.
© Rainer Jensen/dpa

Schießstand-Affäre in Berlin: Bund der Kriminalbeamten: Entschädigung unzureichend

Weil sie in schadstoffbelasteten Schießständen trainierten, bekamen 453 erkrankte Berliner Polizisten eine Entschädigung. Doch trotz Kriterienkatalog wurden nicht alle betroffenen Beamten gleich behandelt.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Entscheidungen zur Entschädigung von Beamten in der Schießstandaffäre der Polizei kritisiert. Trotz eines klaren Kriterienkatalogs für die von Innensenator Andreas Geisel (SPD) einberufene Bewertungskommission seien unterschiedlich belastete Beamte gleich behandelt worden, erklärt der der BDK. 

In der 2015 publik gewordenen Affäre um schadstoffbelastete Schießstände erhalten 453 erkrankte Berliner Polizisten - meist Schieß- und Einsatztrainer, Spezialkräfte - eine finanzielle Entschädigung. Insgesamt fließen drei Millionen Euro. 785 Polizeibeamte hatten eine Entschädigung beantragt. 332 davon wurden von der Kommission, der zwei Ärzte und eine frühere Sozialrichterin angehörten, abgelehnt. In den Schießständen waren die Beamten durch schlechte Belüftung teils über Jahre giftigen Dämpfen ausgesetzt. 

Die meisten Beamten, denen einen Entschädigung zugesprochen wurden, bekommen wegen einer leichten bis mittelschweren Beeinträchtigung zwischen 3000 und 10.000 Euro. Bei den wenigsten Beamten sind schwere Schäden infolge der Arbeit in den Schießständen anerkannt worden. Bei belegten schweren chronischen Atemwegs-, Lungen- und Hauterkrankungen bekommen die Beamten 30.000 Euro. Für „schicksalhafte chronische Erkrankungen“ und einer „starken Beeinträchtigung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität durch Vielschießen“ bekommen Beamte zwischen 40.000 und 80.000 Euro. Zu den schweren Fällen zählen chronische Bronchitis, Asthma, Krebs, eine beeinträchtigte Lungenfunktion, Schuppenflechte und Ekzeme. Der Vorstandschef der Charité Karl Max Einhäupl verwies im Innenausschuss am Montag darauf, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die langfristigen gesundheitlichen Störungen der Beamten durch giftige Dämpfe verursacht seien. Ein Rückschluss, dass Schadstoffe in den Schießständen keine Störung bei den Beamten verursacht habe, sei das jedoch nicht.

Trotz Kriterienkatalog kein einheitliches Verfahren

Doch einige Beamte, die eine Entschädigung beantragt hatten, lässt die Entscheidung der Bewertungskommission ratlos zurück. Der BDK erklärte: „Erstaunt registrierten Betroffene und der BDK, dass hier trotz eines eigentlich klaren Kriterienkataloges, der zur Bestimmung der Entschädigung herangezogen werden sollte, Kollegen mit kurzer Verweildauer ,an der Feuerlinie’ und vergleichbar leichten bis mittleren gesundheitlichen Einschränkungen genauso viel Geld zugesprochen bekamen wie Kollegen, die nahezu ihr gesamtes Dienstleben auf den Schießstätten verbracht haben und nachweislich bis in die Knochen vergiftet sind.“ 

Nach Tagesspiegel-Informationen sollen etwas langjährige SEK-Beamte leer ausgegangen sind, obwohl sie durch ständiges Einsatztraining sogenannte Vielschießer sind. Der BDK hat deshalb auch schon mit Innensenator Geisel Kontakt aufgenommen. Geisel habe das Interesse des Berliner Senates an einer fairen Behandlung der Betroffenen betonte, erklärte der BDK. Der Innensenator habe jedoch zu bedenken gegeben, dass die Kommission unabhängig arbeite. Bewertet werde - so wird Geisel zitiert - nicht die Dienstzeit, sondern die gesundheitliche Einschränkung. 

Einzelfälle sollen nochmals geprüft werden

Der Zusammenhang zwischen dem Einsatz den Schießständen, eingeatmeten Vergasungsrückständen und Erkrankungen sei noch immer schwierig nachzuweisen, erklärte der Berufsverband. Der Innensenator habe jedoch zugesichert, dass der Entschädigungsfonds offenbleibe und Einzelfälle nachträglich geprüft werden könnten bei der Frage, ob ein Beamte überhaupt eine Entschädigung bekommen. 

Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses beschäftig sich am Montag mit dem Entschädigungsfonds. Auch die von der Schießstandaffäre betroffenen Beamten wollen sich äußern. Zudem sollen die Ergebnisse der vom Senat in Auftrag gegebenen Studie der Charité zum Zusammenhang zwischen Schießständen und Erkrankungen vorgestellt werden.  Zentrale Frage dabei ist die Anerkennung von Dienstunfällen. Selbst Vertreter der rot-rot-grünen Koalition hatten im Vorfeld erklärt, die Studie sei schon bei der Fragestellung und vom Design her völlig ungeeignet, die Vorgänge und Zusammenhänge wirklich aufzuklären.

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