Schießstand-Affäre in Berlin: Luthe zeigt Geisel wegen Koppers an
In der Schießstandaffäre wirft der FDP-Politiker dem Senator Rechtsbeugung vor. Unterdessen ist ein Schießlehrer jetzt an Krebs gestorben.
Nach Trickserei-Vorwürfen wird jetzt Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) ins Visier der Justiz gerückt. Der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe hat am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung gestellt. Anlass sind Erkenntnisse, dass Geisel im Mai 2017 entschieden hat, gegen die damalige Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers kein Disziplinarverfahren in der Schießstandaffäre einzuleiten. Ein Disziplinarverfahren wäre aber nach Ansicht von Luthe, der CDU, aber auch vieler Polizeibeamter üblich und zwingend gewesen.
Denn im April 2017 hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Koppers eingeleitet. Sie wird der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen beschuldigt. Bei einem Disziplinarverfahren hätte Koppers – so der Vorwurf der Opposition, aber auch aus der Polizei – nicht Anfang März befördert und zur Generalstaatsanwältin ernannt werden dürfen.
Ein Disziplinarverfahren sei durch Geisel versäumt worden
In einem von Geisel abgezeichneten Vermerk hatte auch die Innenverwaltung im Mai 2017 festgehalten, dass bei Verdacht eines Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren eröffnet werden müsse. Bei Koppers werde jedoch der Ausgang der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet. Den angeblichen Grund, dass die Staatsanwaltschaft keine Akten herausgebe, hat die Behörde kürzlich als falsch zurückgewiesen. Luthe befindet in seiner Anzeige, bei einem Anfangsverdacht gehe das Ermessen, von Amts wegen kein Verfahren einzuleiten, gegen Null.
Die Dienstvorgesetzten hätten nach geltendem Recht die Pflicht zur zügigen Einleitung, weil sonst Dienstvergehen verjähren könnten. Einzige Ausnahme: Es muss offenkundig sein, dass sich der Beamte rechtmäßig verhalten habe. Schon durch die Einleitung der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft gebe es einen Anfangsverdacht, so Luthe. Eine „rechtlich eindeutig gebotene Handlung“, nämlich ein Disziplinarverfahren, sei aber unterblieben – durch Geisel als Amtsträger. Zudem führt Luthe mehrere Vermerke an, wonach Koppers seit 2011 von den Gesundheitsgefahren in den Schießständen gewusst und daher ihre Fürsorgepflicht verletzt haben soll.
Wie die rbb-Abendschau am Mittwochabend berichtete, ist ein langjähriger Schießlehrer jetzt an Krebs gestorben. Er sollte wegen der jahrelangen Belastung durch Giftstoffe in den Schießständen eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro erhalten.