Der Fall Hubertus Knabe: Lederer legt Beschwerde ein
Berlins Kultursenator sollte dem Tagesspiegel Auskunft geben über die Abfindung für Hubertus Knabe. Nun legte Klaus Lederer Beschwerde vor Gericht ein.
Für das Verwaltungsgericht Berlin war die Sache klar: Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) muss dem Tagesspiegel Auskunft über Höhe und begleitende Vereinbarungen zur Abfindung Hubertus Knabe geben. Lederer sollte auch bislang verweigerte Auskünfte zu Vorwürfen sexistischer Verhaltensweisen gegen den entlassenen Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen erteilen. Doch darauf will sich Lederer nicht einlassen: Er hat jetzt Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt.
Der Kultursenator hatte dem Tagesspiegel bislang Auskünfte verweigert und sich darauf berufen, dass es im Fall Knabe „einen gerichtlich beurkundeten Vergleich“ und „zugesichterte Anonymität“ gebe. Der Tagesspiegel hat deshalb beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt und zunächst Recht bekommen. Dagegen setzt sich die Kulturverwaltung mit den „ihr zustehenden Rechtsmittel“ zu Wehr.
Der Rauswurf des langjährigen Gedenkstättenleiters war bislang offiziell damit begründet worden, Knabe sei nicht entschieden genug dagegen vorgegangen, dass sein Stellvertreter Helmuth Frauendorfer Frauen sexuell belästigt haben soll. Allerdings soll es dem Vernehmen nach auch Schilderungen von Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte gegeben haben, wonach Knabe selbst zumindest durch unangemessene Äußerungen und Verhaltensweisen auffällig geworden sein soll. Die Senatsverwaltung hat die Vorgänge von einer Rechtsanwältin umfangreich untersuchen lassen, hält die Ergebnisse jedoch unter Verschluss.
Lederer geht es um "Berechenbarkeit des Verwaltungshandelns"
Immerhin heißt es in der Erklärung vom Montag: „Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa betrachtet die Pressefreiheit und Auskunftsrechte der Presse als hohes Gut.“ Es gelte aber auch, berechtigte Interessen Dritter und Persönlichkeitsrechte zu wahren, die von einer Veröffentlichung betroffen wären.
Dabei gehe es um die Knabe in einem „gerichtlich beurkundeten Vergleich zugesicherte Vertraulichkeit der Details“. Es gehe aber auch „um das Recht der Frauen auf Wahrung ihrer Privatsphäre und auf Wahrung der Anonymität bei der Anzeige vermeintlicher oder realer Missstände im Beschäftigungsverhältnis in öffentlichen Einrichtungen“.
Lederer selbst sagte: „Die hier in Rede stehenden widerstreitenden Rechtsgüter sind so grundlegend, dass wir im Interesse von Berechenbarkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit unsere zur Verfügung stehenden Rechte ausschöpfen. Deswegen haben wir Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingelegt.“
Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, der Schutz von Knabes Persönlichkeitsrechten müsse zurücktreten. Die Personaldebatte habe „eine politische Dimension erreicht“, da sich das Abgeordnetenhaus mit einem Untersuchungsausschuss befasse. Knabe sei zudem eine „Person des öffentlichen Lebens“ und habe Einzelheiten zu seinem Fall via Twitter selbst öffentlich gemacht.
Er müsse es „hinnehmen, dass das öffentliche Interesse an seiner Person höher ist als das öffentliche Interesse an anderen Berufstätigen im öffentlichen Dienst“. Zur Abfindung erklärten die Richter in erster Instanz, es bestehe an der „transparenten Verwendung von Steuergeldern (…) ein hohes gesamtgesellschaftliches Interesse.“
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