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Bald bebaut? Die FDP plant einen neuen Volksentscheid.
© Kitty Kleist-Heinrich
Exklusiv

FDP plant 12.000 Wohnungen: Initiative will neuen Volksentscheid zum Tempelhofer Feld

Geht es nach dem Willen der FDP, soll erneut über eine Bebauung des Tempelhofer Feldes abgestimmt werden. Ein Antrag wurde an den Innensenator verschickt.

Angesichts steigender Mieten und der Wohnungsknappheit in Berlin plant die FDP einen erneuten Volksentscheid über die Randbebauung des Tempelhofer Feldes. Der dafür nötige Antrag auf eine amtliche Kostenschätzung liegt dem Tagesspiegel vor und wurde von FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja Anfang Dezember an Innensenator Andreas Geisel (SPD) verschickt.

Czaja rechnet „bis spätestens Ende Januar 2020“ mit einer Antwort. Unmittelbar danach soll mit der Sammlung von Unterstützer-Unterschriften begonnen werden. Geht es nach dem Willen der FDP, findet der Volksentscheid gleichzeitig mit der Abgeordnetenhauswahl im September 2021 statt.

Nach den Ideen der Liberalen sollen auf dem Randstreifen des Tempelhofer Feldes mindestens 12.000 Wohnungen gebaut werden. Die Aufteilung der Bebauung soll nach einem „Dreiklang“ stattfinden: „Ein Drittel Genossenschaften, ein Drittel städtische Unternehmen, ein Drittel Private“, skizzierte Czaja den Ansatz im Gespräch mit dem Tagesspiegel.

Gebaut werden sollen Wohnungen, die von den Menschen tatsächlich gebraucht würden und bezahlt werden könnten, erklärte FDP-Landeschef Christoph Meyer. „Bezahlbare Single-Wohnungen“ dürften nicht zu kurz kommen, da über die Hälfte der Berliner Haushalte nur von einer Person bewohnt werden.

„Wir wollen in dem neuen Viertel eine ,Berliner Mischung‘ vorsehen, die Haushalte mit unterschiedlichen Einkommen und ein Miteinander von Wohnen und Gewerbe zulässt“, erklärte Meyer.

Südlicher Teil des Feldes soll bebaut werden

Voraussetzung für die Bebauung der Ränder des ehemaligen Flughafengeländes ist eine Änderung des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes aus dem Jahr 2014. Auch dazu liegt dem Tagesspiegel ein Entwurf der FDP vor, aus dem genau hervorgeht, welche Bereiche rund um die Freiflächennutzung „überwiegend dem Wohnungsbau zur Verfügung stehen“ sollten.

Am südlichen und unmittelbar an den S-Bahn-Ring und die Stadtautobahn grenzenden Rand des Tempelhofer Feldes soll eine „vollgewerbliche Nutzung“ zulässig werden. Ebenfalls im Gesetzentwurf verankert ist der Erhalt der innerhalb des Bebauungsrings vorgesehenen Freiflächen – sie sollen künftig zwei Drittel des Tempelhofer Feldes ausmachen.

„Wir sehen den Bedarf nach urbanen Rückzugsorten“, erklärte Meyer und warb für eine „konsequente Randbebauung mit einer hochwertigen und sinnvoll genutzten Grünfläche für mehr Lebensqualität als Kern“.

Die Initiative zielt auf eine Abkehr von der 2014 von einer Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer getroffenen Entscheidung, das Tempelhofer Feld in seiner gesamten Ausdehnung unbebaut zu lassen. Auch diese Entscheidung war per Volksentscheid gefallen. Umfragen zufolge haben die Mehrheiten mittlerweile jedoch gewechselt. Im Juli erklärten zwei Drittel der Berliner, dass sie eine Randbebauung des Feldes unterstützen. Der Koalitionsvertrag von SPD, Linken und Grünen schließt die Bebauung in dieser Legislaturperiode aus.

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