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Es gab bereits zwei Volksentschiede zum Tempelhofer Feld: 2008 und 2014.
© picture alliance / Gregor Fische

Langer Weg bis zum Referendum: Dritter Tempelhof-Volksentscheid geplant

Erst Unterschriften, dann Volksbegehren. Der Weg zum Referendum ist lang.

Aller guten Dinge sind drei. Aus Sicht der Berliner FDP könnte dies mit Blick auf die Randbebauung auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof so kommen. Zwei Volksentscheide zur Nutzung des Geländes hat es bislang gegeben. Der erste forderte 2008 und damit im Jahr der Schließung die Weiternutzung Tempelhofs als Verkehrsflughafen und scheiterte.

Der zweite Entscheid von 2014 wollte die Bebauung des ehemaligen Flughafengeländes per Gesetz verbieten und war erfolgreich. Das mögliche dritte, diesmal von den Liberalen und einem noch in der Gründung befindlichem Verein getragene Tempelhof-Referendum könnte die vor dem Hintergrund fehlender Wohnungen in der Stadt zuletzt immer wieder in die Diskussion gebrachte Randbebauung doch noch in Gang setzen.

Für selbige hatte sich die FDP bereits 2018 erstmalig ausgesprochen. Anfang Dezember wiederum hatte ein kleiner Parteitag die Spitze des Landesverbandes dazu aufgefordert, sich für eine Neuauflage des zweiten Tempelhof-Volksentscheids im Jahr 2014 stark zu machen. Die nun bekannt gewordene Initiative war da längst in Arbeit.

Bis es tatsächlich zu einem erneuten Volksentscheid kommt, müssen einige formale Hürden überwunden werden. Die wichtigste Voraussetzung ist ein erfolgreiches Volksbegehren. Dafür müssen in einem ersten Schritt zunächst 20.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, ehe bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Antrag auf Einleitung des Begehrens gestellt werden kann.

Die Unterschriftensammlung wiederum darf erst beginnen, wenn eine amtlichen Kostenschätzung vorliegt. Diese hat FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja Anfang Dezember beantragt.

20.000 Unterschriften notwendig

Liegen die 20.000 Unterschriften vor, wird die Zulässigkeit des Antrags geprüft. Ist das Ergebnis positiv, teilt der Senat dem Abgeordnetenhaus seinen Standpunkt zu dem Volksbegehren mit. Binnen vier Monaten müssen die Mitglieder des Parlaments entscheiden, ob sie das Begehren in seinem wesentlichen Bestand übernehmen.

Ist das nicht der Fall, kann das eigentliche Volksbegehren verlangt werden. Dieser zweite Schritt verlangt die Zustimmung von sieben Prozent aller Wahlberechtigten innerhalb von vier Monaten. Das entspricht derzeit etwas mehr als 170.000 Personen.

Erst danach kommt es zum Volksentscheid. Dieser gleicht der Durchführung einer Wahl und erfolgt an einem Sonn- oder Feiertag in über ganz Berlin verteilten Abstimmungslokalen mittels Stimmzettel.

Mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten muss zustimmen

Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt haben. Zum Vergleich: 2014 lag dieses Mindest-Quorum bei 623.000 Ja-Stimmen. Für das Gesetz zur Erhaltung des Tempelhofer Feldes, das die FDP nun neu fassen will, stimmten 739.000 Berliner.

Politisch verspricht die Initiative Spannung. Angesichts steigender Mieten und fehlender Wohnungen gerät vor allem Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) schwer unter Druck, auch seitens der Koalitionspartner. Die SPD, deren Landeschef Michael Müller eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes stets befürwortet hatte, stimmte auf ihrem Landesparteitag im November 2018 für einen Antrag, das Gelände „moderat mit sozialem Wohnungsbau“ zu entwickeln.

Die Delegierten sprachen sich für eine „sozialverträgliche Randbebauung bei Erhaltung der einzigartigen Restfläche des Tempelhofer Feldes“ aus. Die Koalitionspartner von Linken und Grünen sind gegen eine Randbebauung, im Koalitionsvertrag wird diese ausgeschlossen. Uneins ist sich auch die Opposition: Während FDP und CDU die Randbebauung unterstützen, lehnt sie die AfD ab. Zustimmung kommt aus der Immobilien- und Wirtschaftsbranche.

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