Verwaltungsgericht Berlin: Hunde, Vögel, 1. Mai - ein Fall für die Richter
Und das sind nur drei der Fragen, mit denen sich das Berliner Verwaltungsgericht in diesem Jahr auseinandersetzen muss.
Kann ein einzelner Anwohner das Myfest verhindern? Kann ein Mensch, der als Kind ein Zappelphilipp war, als Erwachsener Polizist werden? Und dürfen Hunde im Schlachtensee baden, wenn Herrchen und Frauchen ganz sicher sind, dass die Tiere nicht hineinpinkeln? Das sind nur drei der Fragen, mit denen sich das Berliner Verwaltungsgericht in diesem Jahr auseinandersetzen muss. Weitere Themen dürften Lesern ebenfalls bekannt vorkommen: Erneut geht ein Anwohner gegen den „Rheingauer Weinbrunnen“ am Rüdesheimer Platz vor. Er möchte festgestellt wissen, dass die Veranstaltung im Jahr 2014 nicht hätte gestattet werden dürfen – wohl in der Hoffnung, sie damit für die Zukunft zu verhindern. Dies hatte zuvor schon ein Anwohner versucht - er verlor im Juli 2014.
Auch Windräder kommen wieder dran. Nunmehr geht es um das dritte Berliner Windrad, das genau wie die beiden anderen in Pankow steht. Mit den beiden anderen hatte sich die zehnte Kammer ebenfalls schon mehrfach befasst – zum Beispiel mit Blick auf die Gefährdung von Fledermäusen. Diesmal geht es um die Feldlerche. Das alles steht in dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht des Gerichts.
Weitere Themen sind unter anderem die artgerechte Haltung von Hummern im Supermarkt und die Frage, ob lebende Hummer an Endverbraucher verkauft werden dürfen, die Klage eines Schönheitschirurgen gegen die Entziehung seiner Approbation nach schiefgegangener OP, das Spracherfordernis beim Familiennachzug von Türken oder der Bau schwimmender Häuser in Rummelsburg.
Die Zahl der Asylverfahren ist gesunken
Nach dem Jahresbericht hat das Gericht mehr Verfahren abgearbeitet als eingingen und somit die durchschnittliche Verfahrensdauer weiter gesenkt. 14.259 Eingängen standen 14.574 Erledigungen gegenüber. Die Zahl der Asylverfahren ist um knapp fünf Prozent auf 2343 gesunken. Gestiegen sind hingegen Klagen aus dem öffentlichen Dienstrecht – hier geht es unter anderem um die Richterbesoldung, Konkurrentenklagen und Probleme bei der Beihilfe. Ein Klageverfahren am Verwaltungsgericht dauert im Schnitt 9,6 Monate, ein Eilverfahren 1,9 Monate.
Die Klage des Kreuzbergers gegen das „Myfest“ wird am 17. März verhandelt. Im Kern geht es um die Frage, ob das Fest den Schutz des Versammlungsrechts genießt. Dafür braucht es in der Regel eine gemeinschaftliche Meinungskundgabe. Dass eine solche Zweck des Fests sei, bezweifelt der Kläger.