Rheingauer Weinbrunnen: Wilmersdorf behält sein Weinfest
Ein Anwohner hatte geklagt, zu laut war es ihm am Rüdesheimer Platz. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden: Das Weinfest "Rheingauer Weinbrunnen" in Wilmersdorf darf bleiben.
Der Rheingauer Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz in Wilmersdorf versiegt doch nicht. Das entschied das Verwaltungsgericht am Donnerstag auf einen Eilantrag eines Anwohners vom Rüdesheimer Platz hin. Dieser fühlte sich durch den Lärm der Weinfestbesucher gestört. Bis zu 650 Besucher besuchen an Spitzentagen das Fest und probieren Weine und Sekte. Der Kläger argumentierte in seinem Antrag auf Einstellung des Festes, dass die Lärmbelästigung zu laut und außerdem der Platz als Wohngebiet ausgewiesen sei und daher nur Schankwirtschaften, die der Versorgung der Bewohner dienten, und keine gewerblichen Veranstaltungen zugelassen seien.
Das Verwaltungsgericht wies diesen Antrag zurück. Da das Weinfest wie vorgeschrieben um 21:30 Uhr den Ausschank beende und um 22:00 Uhr den Platz absperre, lägen keine Verstöße gegen die Ausschanklizenz des Veranstalters vor. Außerdem haben Lärmmessungen ergeben, dass die zugelassenen Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Außerdem seien diese Werte für Außengaststätten ohnehin nur eingeschränkt anwendbar, so das Gericht.
Der Rheingauer Weinbrunnen hat eine lange Tradition: Er wurzelt in der Patenschaft, die der Kreis Rheingau-Taunus 1972 übernahm. Schon seit 1967 sprudelte der Weinbrunnen auf dem Rüdesheimer Platz, dem Mittelpunkt des Rheinischen Viertels in Wilmersdorf. Drei Weingüter wechseln sich etwa im Drei-Wochen-Takt ab und schenken auf 462 Quadratmetern ihre Weine und Perlweine aus. Der Weinbrunnen ist noch bis zum 22. September täglich von 15 bis 21.30 Uhr geöffnet.