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Mehr 5600 Carsharing-Autos gibt es in Berlin.
© Inga Kjer/dpa

Branche stellt sich gegen Senatspläne: Gutachten hält Berliner Carsharing-Regulierung für verfassungswidrig

Rot-Rot-Grün will Carsharing und E-Scooter über das Berliner Straßengesetz stärker regulieren. Die Anbieter laufen dagegen Sturm.

Ob E-Scooter, Leihräder oder Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere in der Berliner Innenstadt gibt es Angebote an jeder Ecke – nicht zur Freude aller Berliner. Die rot-rot-grüne Koalition will die Dienste daher mit einer Änderung des Berliner Straßengesetzes stärker regulieren. Doch der bisherige Entwurf könnte in Teilen verfassungswidrig sein.

Insbesondere die Regelungen zum Carsharing könnten in dieser Form nicht erlaubt sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Carsharing-Anbieters Share Now.

Der bisherige Gesetzesentwurf sei „gleich aus mehreren Gründen (evident) rechtswidrig“, heißt es in dem Gutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt. Als Hauptproblem sehen die Autoren, dass das Land Berlin keine Befugnis habe, um das nicht an feste Stationen gebundene, sogenannte Freefloating-Carsharing, zu regulieren.

Hierbei handele es sich straßenverkehrsrechtlich lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“. Dieser sei so vom Bund abschließend geregelt worden. Hier könne das Land gar nicht eingreifen.

Daneben handele es sich bei den geplanten Gesetzesänderungen um einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit, da sowohl die Zahl der Unternehmen wie auch die Flottengröße beschränkt werden soll.

Gutachten: Gesetz gestattet "existenzvernichtende Eingriffe" bei Anbietern

Zudem widerspreche der Entwurf dem Ansatz des Bundes-Carsharing-Gesetzes. Dessen Ziel sei es explizit, das Carsharing-Fahrzeugen zu fördern. Der Berliner Vorstoß ziele hingegen auf das genaue Gegenteil ab: „Statt Carsharing zu fördern, gestattet das Gesetz tiefgreifende und gar existenzvernichtende Eingriffe bei Carsharing-Anbietern, die über die neue Regelung vom Markt ausgeschlossen werden können“, heißt es im Gutachten.

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„Eine vom Bundesrecht abweichende Sondernutzung für Free Floating Carsharing wäre wohl rechtlich nicht zu halten“, konstatiert Michael Fischer, Sprecher für den Bereich Carsharing der Plattform Shared Mobility (PSM). Unter dem Dach der PSM haben sich die großen Anbieter der Branche versammelt. Dazu zählen Share Now, WeShare und Miles sowie die E-Scooter und Leihradfirmen Lime, Bird, Voi, Tier, sowie Dot und Spin, die nicht in Berlin aktiv sind.

Zusammen betreiben die sieben Unternehmen laut eigenen Angaben 31.600 Fahrzeuge in der Stadt, darunter 5600 Carsharing-Wagen und 25.400 E-Scooter und Leihräder, die in den vergangenen zwölf Monaten zusammen 11,2 Millionen Mal gemietet wurden.

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Gemeinsam wenden sie sich gegen den Berliner Gesetzesvorstoß, der ihr Geschäft extrem treffen würde. „Das Straßengesetz kommt einer Verhinderungsregelung gleich. Es geht darum, die Angebote klein zu regulieren“, sagt Fischer.

Auch Bilder herumliegender E-Scooter haben den Senat dazu bewegt, die Branche stärker zu regulieren.
Auch Bilder herumliegender E-Scooter haben den Senat dazu bewegt, die Branche stärker zu regulieren.
© Arne Immanuel Bänsch/dpapicture alliance/dpa

Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin berät derzeit über die beiden nächsten Abschnitte des Mobilitätsgesetzes. Im einen Fall geht es um die zukünftige Gestaltung des Berliner Wirtschaftsverkehrs. Hier drängen Berliner Wirtschaftsverbände wie die IHK und die Handwerkskammer darauf, auch künftig noch mit ihren Fahrzeugen das Berliner Zentrum flächendeckend ansteuern zu können und insbesondere zusätzliche Lade- und Haltezonen am Straßenrand zu erhalten.

Im zweiten Abschnitt geht es unter dem Stichwort „Neue Mobilität“ darum, den privaten Autoverkehr zu reduzieren. Dazu will das Land auch den Einsatz alternativer Mobilitätsformen wie Carsharing oder Leihräder ausbauen. Zugleich sollen den Anbietern über die Novellierung des Straßengesetzes neue Regeln auferlegt werden.

Senat plant, Dienste ab Juni 2023 mit Nutzungsgebühren je Fahrzeug zu belegen

Der Senat will die kommerziellen Angebote dafür zu einer Sondernutzung des Straßenlandes erklären. Rechtlich sieht man sich damit nach früheren Zweifeln mittlerweile auf der sicheren Seite. Erst recht nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster in einem ähnlichen Fall aus Düsseldorf Ende 2020 entschied, dass gewerblich aufgestellte E-Scooter als Sondernutzung gelten.

In Berlin sollen die Anbieter dafür künftig ein Vergabeverfahren durchlaufen. Die Stadt will so begrenzen, wie viele Dienste auf den Straßen unterwegs sind und wie viele Fahrzeuge je Unternehmen erlaubt sind. Flankiert werden soll dies durch weitere Betriebsregeln. Hält sich ein Anbieter nicht daran, kann er seine Erlaubnis verlieren. Zudem plant der Senat, die Dienste ab Juni 2023 mit Nutzungsgebühren je Fahrzeug zu belegen.

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Die in der PSM versammelten Firmen halten davon nichts. Sie verweisen auf die Bedeutung ihrer Angebote, um den Autoverkehr zu reduzieren: „25 Prozent unserer Fahrten enden an ÖPNV-Haltestellen. Das merkt man besonders in Spandau extrem, wo der Nahverkehr nicht gut ausgebaut ist“, sagt PSM-Sprecher Christoph Egels, Sprecher für den Bereich Mikromobilität bei der PSM.

Die Unternehmen haben Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) daher ein Angebot gemacht. In einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung sind sie bereit, ihre Dienste deutlich stärker zu regulieren. Dazu zählt, dass sie 25 Prozent ihrer Flotten außerhalb des S-Bahnrings anbieten. Der Betrieb der Fahrzeuge soll zudem ganzjährig angeboten werden. Stellen Leihräder oder E-Scooter Gehwege zu, würden diese Geräte innerhalb von 24 Stunden entfernt.

Die Bedingung: Der Senat verzichtet darauf, noch vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus das Straßengesetz zu ändern. „Wir haben das Memorandum of Understanding für den Fall angeboten, dass die rot-rot-grüne Koalition mit dem Straßengesetz bis nach der Wahl wartet, um gemeinsam an einer auf der Bedarfsanalyse basierenden Lösung zu arbeiten“, sagt Egels.

Mit dem neuen Berliner Straßengesetz will Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) Sharing-Angebote stärker regulieren.
Mit dem neuen Berliner Straßengesetz will Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) Sharing-Angebote stärker regulieren.
© Jörg Carstensen/dpa

Verkehrspolitiker Kristian Ronneburg (Linke) ist dagegen. „Wegen freiwilliger Vereinbarungen, die schon umgesetzt werden sollten, sehe ich keine Möglichkeit vom Gesetzesvorhaben abzurücken. Es kommt darauf an, dass Regeln geschaffen werden, an die sich alle zu halten haben.“

Verkehrsverwaltung will Erklärung und Gutachten prüfen

Sonst drohe die Gefahr, dass sich neue Anbieter nicht an die Abmachung gebunden sehen. Mit den im Rechtsgutachten der PSM vorgebrachten Kritikpunkten werde man sich auseinandersetzen. „Das wird aber nichts daran ändern, dass wir weiter das Gesetzvorhaben forcieren wollen“, sagte Ronneburg. Die Senatsverkehrsverwaltung erklärte auf Anfrage, Erklärung und Rechtsgutachten prüfen zu wollen.

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Kritisch sieht die Koalitionspläne FDP-Verkehrspolitiker Henner Schmidt: Die geplanten Regelungen im Straßenverkehr gefährde die Vielfalt der Carsharing-Angebote, für die Berlin in Europa ein Vorbild sei. „Die geplanten Regelungen im Straßengesetz würden die bestehende große Vielfalt der Sharing-Angebote gefährden, für die Berlin in Europa ein Vorbild ist.“

Gerade beim Carsharing, das nachweislich Menschen dazu bewegen kann, auf ihr eigenes Auto zu verzichten, behindere dies positive Entwicklungen hin zu einem nachhaltigeren Verkehr stark. Zur Lösung der Probleme mit dem Abstellen von E-Rollern sei zuerst die Wirkung freiwilliger Vereinbarungen abzuwarten.

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