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Die verbotenen „No-Parking-Zones“ könnten künftig in den Apps der Anbieter ausgewiesen werden.
© Jens Kalaene/dpa

Kein „Gemeingebrauch“: Berlin plant Parkverbote für Leihräder und E-Roller

Künftig soll das Parken der Fahrzeuge als Sondernutzung gelten, sie würden so Verkaufsständen gleichgestellt. Der Entwurf muss noch beschlossen werden.

Der Berliner Senat will den Leihrad- und E-Roller-Markt stärker regulieren. Das Parken der Fahrzeuge soll deshalb künftig als sogenannte Sondernutzung gelten.

Die Anbieter werden damit juristisch in etwa Verkaufsständen gleichgestellt, die ebenfalls eine Genehmigung für ihr kommerzielles Angebot im öffentlichen Raum brauchen. Ein entsprechender Referentenentwurf für eine Änderung des Straßengesetzes liegt dem Tagesspiegel vor.

Damit folgt der Senat einer Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach das Abstellen von gewerblich genutzten Rädern und Rollern auf öffentlichem Straßenland keinen „Gemeingebrauch“ darstellt.

Durch die Neuregelung soll vor allem das Slalomlaufen um herumliegende Mietfahrräder und -Roller an bestimmten Brennpunkten in der Innenstadt verringert werden. „Es soll eine Ordnung entstehen, die durch die bisherigen Verabredungen nicht erreicht worden ist“, sagte Jan Thomsen, Sprecher der Verkehrsverwaltung, dem Tagesspiegel.

Statt farblich bestimmte Parkflächen zu markieren, in denen die Leihräder abgestellt werden müssen, ist aber ein Ausschlussprinzip geplant: Es sollen also bestimmte Punkte markiert werden, die nicht geeinigt sind. Diese „No-Parking-Zones“, sagte Thomsen, könnten bereits in den Apps der Anbieter ausgewiesen werden. Das hielte man für zielführender als den Berliner Boden mit Linien vollzupinseln, die Verbote kennzeichnen.

Deutlich sichtbare Parkflächen bei hohem E-Roller-Aufkommen?

Allerdings habe die Senatsverwaltung mit den Bezirken vereinbar, dass bei örtlich hohem Aufkommen von E-Tretrollern auch deutlich sichtbare Parkflächen auf der Fahrbahn geschaffen werden könnten. So sollen die Gehwege zusätzlich entlastet werden.

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Der Senat will damit für jene Zeit vorsorgen, in der wieder Touristen nach Berlin kommen und die Anbieter wieder mehr Fahrzeuge werden. Die meisten Unternehmen haben während des Corona-Lockdowns ihre Fahrzeuge vom Markt zurückgezogen, die übrigen teilweise. „Konkrete Zahlen liegen uns nicht vor“, heißt es aus der Verkehrsverwaltung.

Da perspektivisch aber ein Wiederaufleben des Sharingmarktes zu erwarten sei, bereite man nun mit der Sondernutzung im Straßengesetz „ein wirksames Instrument für die stadtverträgliche Regulierung dieser Angebote“ vor. Der Senat muss den Entwurf noch beschließen.

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