Ab 2023 zahlen Sharing-Anbieter Gebühren: Parkverbotszonen für E-Roller, Leihräder und Mietautos geplant
Der Berliner Senat will, dass Sharing-Anbieter künftig eine allgemeine Erlaubnis brauchen. Fußgänger-Lobby fordert feste Stationen wie in Paris.
Der Berliner Senat hat am Dienstag schärfere Regeln für E-Scooter, Leihfahrräder und Carsharing-Angeboten auf den Weg gebracht. Ein Ärgernis sind in Berlin vor allem E-Scooter und Leihräder, die an vielen Orten herumstehen oder auf dem Gehweg liegen.
Durch eine Anpassung des Berliner Straßengesetzes ist das Aufstellen von Mietfahrzeugen künftig als Sondernutzung einzuordnen. Dafür brauchen die Anbieter eine Erlaubnis oder eine allgemeine Zulassung. Zuerst hatte der Tagesspiegel im Februar über diesen Plan berichtet.
Die Verwaltung soll künftig bestimmen können, wo Fahrzeuge nicht abgestellt werden dürfen. Hält sich ein Anbieter nicht daran, darf die Genehmigung widerrufen werden. Kostenfrei soll das Aufstellen von Mietfahrzeugen in Zukunft auch nicht mehr sein: „Für das Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugangeboten werden frühestens ab dem 1. Juni 2023 Sondernutzungsgebühren erhoben“, heißt es in dem Gesetzesentwurf von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).
Auf dieser Basis seien dann Vorgaben für die Anbieter möglich, „wenn es nötig sein sollte“, sagte Günther am Dienstag nach der Senatssitzung. Ob der Senat davon Gebrauch macht, sei aber momentan noch offen. Das Gesetz soll Günther zufolge am 1. September 2022 in Kraft treten. Nach einer Übergangszeit könnten erste konkrete Vorgaben dann ab September 2023 greifen.
Günther erklärte, das Gesetz sei nicht gegen die Anbieter gerichtet: „Sharing-Angebote sind ein wichtiger Teil der Mobilitätswende. Damit sie ihre positiven Wirkungen voll entfalten können, brauchen wir aber eine Möglichkeit, unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Mit den Regelungen können wir konkrete Anforderungen an Mietfahrzeuge stellen, etwa zur Anzahl, zur örtlichen Aufstellung oder auch zum Antrieb.“
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Als Grund für die verschärften Regeln wird die starke Zunahme der Mietfahrzeugflotten – ob Mietfahrräder, E-Tretroller oder Carsharing-Fahrzeuge – in Berlin genannt. Die Anbieter werden mit der Änderung nun juristisch in etwa Verkaufsständen gleichgestellt, die ebenfalls eine Genehmigung für ihr kommerzielles Angebot im öffentlichen Raum brauchen.
Damit folgt der Senat einer Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach das Abstellen von gewerblich genutzten Rädern und Rollern auf auf der Straße keinen „Gemeingebrauch“ darstellt. Durch die Neuregelung soll vor allem das Slalomlaufen um Mietfahrräder und -roller in der Innenstadt verringert werden.
Mehr als 16.000 E-Tretroller in Berlin
„Es soll eine Ordnung entstehen, die durch die bisherigen Verabredungen nicht erreicht worden ist“, sagte Jan Thomsen, Sprecher der Verkehrsverwaltung, dem Tagesspiegel dazu im Februar. Damit sich die Anbieter auf die neuen Regeln einstellen können, sind Übergangsfristen vorgesehen. Der Gesetzesentwurf wird nun noch dem Rat der Bürgermeister vorgelegt und soll noch vor der Wahl im September im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.
Roland Stimpel vom Verein Fuss e.V., der die Interessen von Fußgängern vertritt, begrüßte den Vorstoß, schränkte aber ein: „Nach allen Erfahrungen reichen Verträge mit den Verleihern nicht, um das Chaos zu beenden. Das funktioniert in dichten Stadtgebieten nur mit festen Stationen.“
Berlin könne sich da ein Vorbild an Paris nehmen. Dort stehe oder liege von 13.000 Leihrädern „kein einziges im Weg“, sagte Stimpel dem Tagesspiegel, stattdessen seien alle ordentlich an 1.200 festen Stationen abgestellt. „Man muss nur wollen!"
Die Anzahl der Sharing-Fahrzeuge auf Berlins Straßen schwankt je nach Jahreszeit und Betriebslage. Vor der Corona-Pandemie waren laut Verkehrsverwaltung etwa 6000 Autos, 14.000 Leihräder, 16.000 E-Tretroller und rund 800 E-Roller verfügbar. Auf dem umkämpften Markt tummeln sich zahlreiche Anbieter.
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