zum Hauptinhalt
Das Hausprojekt "Liebig34" in Berlin-Friedrichshain gilt als Hochburg der linken Szene.
© Kai-Uwe Heinrich

Berliner Wohnprojekt „Liebig 34“ soll geräumt werden: Gericht bestätigt Räumungsurteil erneut

Das Landgericht hat erneut die Räumung des autonomen Wohnprojektes in Friedrichshain angeordnet. Der Bewohner-Verein geht möglicherweise in Berufung. 

Im Streit um das linke Wohnprojekt „Liebig 34“ in Friedrichshain hat das Berliner Landgericht erneut die Räumung und Herausgabe des Grundstücks angeordnet. Das Versäumnisurteil von Anfang Juni werde aufrechterhalten, entschied das Gericht nach kurzer mündlicher Verhandlung am Mittwochmorgen.

Damit wurde der Einspruch des Bewohnerinnen-Vereins abgewiesen. Vereins-Anwalt Moritz Heusinger sagte, er werde dem Verein die Berufung zum Kammergericht empfehlen. Damit dürfte der jahrelange Rechtsstreit weitergehen. Das Urteil ist dem Landgericht zufolge aber vollstreckbar.

Heusinger hatte argumentiert, dass mit dem Verein „Raduga“ der falsche Verein zur Räumung verurteilt worden sei. Denn seit 2018 sei nicht mehr „Raduga“, sondern „Mittendrin e.V.“ Träger des Hausprojektes, zwischen beiden sei ein Untermietvertrag abgeschlossen worden. Eine Räumung sei daher rechtswidrig. 

Das Haus gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene in der Stadt. 2018 endete in der „Liebig 34“ nach zehn Jahren ein Gewerbemietvertrag, den der Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte. Eine Verlängerung kam, auch nach politischen Vermittlungsversuchen, nicht zustande. 

Besitzer des Hauses ist der umstrittene Immobilieninvestor Gijora Padovicz. Weil die Bewohnerinnen nach Ablauf des Mietvertrages nicht ausziehen wollten, klagte dieser gegen die Bewohnerinnen, die sich selbst als „anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34“ bezeichnen.

Das Gericht vertrat in seinem neuen Urteil die Ansicht, dass - im Gegensatz zur Auffassung des Vereins - kein Wohnraum-Mietrecht anzuwenden sei. Eine gütliche Einigung lehnten beide Seiten ab.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Das Versäumnisurteil am 3. Juni war nicht begründet worden. Da der Anwalt des Bewohner-Vereins die Verhandlung im Januar verlassen und im Zuschauerraum Platz genommen hatte, habe er nicht verhandelt und sei damit säumig. Dann sei das Gericht den Argumenten des Klägers gefolgt, da sie schlüssig seien, hieß es damals.

Immer wieder gab es Proteste für den Erhalt des Wohnprojekts, bei denen es teilweise zu Gewalt kam und die Polizei einschritt. Es wurden Ermittlungen wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Im Februar 2011 war das Eckhaus direkt gegenüber, Liebigstraße 14, mit 2500 Polizisten trotz Blockaden und Barrikaden geräumt worden. (dpa, Tsp)

Zur Startseite