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Bewohner führen ein Theaterstück vor dem Haus in der Liebigstraße 34 auf, um ihre Perspektive auf die Räumungsklage darzustellen.
© Britta Pedersen/dpa

Streit um Friedrichshainer Wohnprojekt: Einspruch gegen „Liebig 34“-Räumungsurteil eingelegt

Nächste Runde im Streit um das umstrittene Wohnprojekt „Liebig 34“: Gegen das Anfang Juni ergangene Räumungsurteil des Landgerichts wurde Einspruch eingelegt.

Der Streit um das linke Wohnprojekt „Liebig 34“ in Berlin-Friedrichshain geht in die nächste Runde. Gegen das Räumungsurteil des Landgerichts sei Einspruch eingelegt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

Zugleich sei die Aussetzung der Zwangsvollstreckung beantragt worden. Ob der Einspruch zulässig ist, werde geprüft. Wenn dies zutreffe, gebe es einen neuen Prozesstermin.

Anfang Juni entschied das Gericht, dass die Bewohnerinnen das Haus in der Liebigstraße 34 verlassen sollen. Nach langem Rechtsstreit wurde damit der Räumungsklage des Hauseigentümers gegen einen Bewohner-Verein statt gegeben.

Der Verein, der sich als „anarcha-queer-feministischen Hausprojekt Liebig 34“ bezeichnet, soll auch knapp 20.000 Euro an den Eigentümer zahlen.

Zuletzt wurden nach Angaben von Vereins-Anwalt Moritz Heusinger keine Nutzungsentgelte gezahlt.

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Das Haus gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene in der Stadt. 2018 endete in der „Liebig 34“ ein Gewerbemietvertrag, den der Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte.

Auf der Internetseite liebig34.blogsport.de wurde mitgeteilt, in dem Haus sei ein anderer Bewohner-Verein als der verklagte. Somit richte sich das Räumungsurteil an den falschen Verein. Eine Räumung wäre rechtswidrig, hieß es.

Dies sei auch dem Büro von Innensenator Andreas Geisel (SPD) mitgeteilt worden.

Laut Gerichtssprecherin schiebt ein Einspruch die Vollstreckung nicht automatisch auf. Es komme auf das Verhalten der Beklagten-Seite an. Der Eigentümer könnte einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn die Bewohner nicht freiwillig gehen. Dieser könnte die Polizei um Unterstützung bei der Räumung bitten.

Zuletzt war es vor dem Gerichtsurteil zu spontanen Aktionen für den Erhalt des Wohnprojekts gekommen. Laut Polizei wurden Ermittlungen in 15 Fällen etwa wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. (dpa)

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