Nötigung, Beleidigung und Köperverletzung: Aktivisten der Liebig 34 warfen im Abgeordnetenhaus Konfetti – nun wird ermittelt
Eine Protestaktion im Januar hat für mehrere junge Frauen juristische Konsequenzen. Sie störten eine Plenarsitzung.
Eine spektakuläre Protestaktion im Berliner Abgeordnetenhaus, bei der junge Leute aus der linksalternativen Szene unter anderem Konfetti in den Plenarsaal regnen ließen, hat ein juristisches Nachspiel. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind derzeit zwei Ermittlungsverfahren zu dem Vorfall anhängig.
Das geht aus einer Antwort der Justizverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Politikers Marcel Luthe hervor, über die am Donnerstag zuerst die „Berliner Zeitung“ berichtete.
In einem Verfahren geht es demnach um den Verdacht der Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans, der Nötigung und der Beleidigung. Das zweite Verfahren dreht sich um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil einer Sicherheitsmitarbeiterin.
Am 30. Januar waren Anhänger des „anarcha-queer-feministischen“ Hausprojekts Liebig 34 in Friedrichshain während der Plenumssitzung im Abgeordnetenhaus auf die Besuchertribüne gekommen und hatten dann jede Menge Papierschnipsel geworfen.
Sie störten die Sitzung zudem mit Zwischenrufen, ehe sie ins Treppenhaus liefen und riefen: „Liebig bleibt“. Der Ordnungsdienst versuchte vergeblich, sie aufzuhalten. Die Sitzung des Parlaments wurde daraufhin für 30 Minuten unterbrochen. In der Zeit wurde das Konfetti im Plenarsaal entfernt.
Die Aktion sei kein schlichter Protest gewesen, sondern zeige die Geringschätzung der Täter im Hinblick auf den Parlamentarismus und die Werte des Grundgesetzes, sagte Luthe. „Diese Taten sind keine Petitesse, sondern zeigen, wie dringend notwendig der Kampf gegen jeden, auch den sogenannten linken Extremismus besonders in Berlin ist.“ (dpa)
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