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Innensenator Andreas Geisel (SPD) steht wegen der Schießstandaffäre unter Druck.
© imago/Reiner Zensen
Update

Schießstandaffäre in Berlin: Geisel wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Innensenator weist die Kritik zurück, zugunsten von Margarete Koppers ein Auge zugedrückt und kein Disziplinarverfahren eingeleitet zu haben.

Die Opposition im Abgeordnetenhaus hat vom Senat gefordert, die Ernennung von Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit vorerst auszusetzen. Zunächst solle Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Innenausschuss erklären, warum er im Mai 2017 kein Disziplinarverfahren eingeleitet hat, obwohl die Staatsanwaltschaft gegen Koppers ein Ermittlungsverfahren eröffnet hat. Bei den neuen Trickserei-Vorwürfen geht es darum, dass Geisel Koppers den Weg von der Polizeivizepräsidentin zur Generalstaatsanwältin frei gemacht haben soll. Bei einem Disziplinarverfahren wäre die Ernennung im März 2018 nicht möglich gewesen, erklärten CDU, FDP und SPD-Innenexperte Tom Schreiber.

Der Vorgang: Seit April 2017 führt die Staatsanwaltschaft Koppers als Beschuldigte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Damals war sie noch Polizeivizepräsidentin. Hintergrund ist die 2015 bekannt gewordene Schießstandaffäre: Polizeibeamte sollen über Jahre giftigen Dämpfen ausgesetzt gewesen sein, einige sind tatsächlich schwer erkrankt. Koppers soll – soviel ist bekannt – erstmals 2011 von der akuten Gesundheitsgefahr erfahren haben.

Kein Disziplinarverfahren

Nach Ansicht von CDU, FDP, aber auch von Schreiber hätte gegen Koppers ein Disziplinarverfahren eröffnet werden müssen. Dies sei bei jedem Polizeibeamten üblich, sobald gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird - und dann eine Beförderung unmöglich. Bei Koppers war das aber nicht der Fall. Der RBB berichtete über einen internen Vermerk der Innenverwaltung, der den Trickserei-Vorwurf erhärten soll. Geisel hatte den Vermerk gegengezeichnet, in dem es um „die Frage nach dem weiteren Vorgehen zur disziplinarrechtlichen Würdigung" geht.

. Demnach müsste wie gesetzlich vorgeschrieben ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, sobald „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Im Fall Koppers sei dies nicht zu beurteilen, weil die Staatsanwaltschaft die Akten nicht herausgebe.

Dem hat die Staatsanwaltschaft widersprochen: Die Innenverwaltung sei im Februar, kurz vor Koppers Ernennung zur Generalstaatsanwältin, auf Anfrage informiert worden. Nach Tagesspiegel-Informationen waren die Ermittlungen bis dahin kaum vorangekommen, Koppers noch nicht vernommen worden. Im Mai 2017 entschied die Innenverwaltung, den Ausgang der Ermittlungen abzuwarten. Im Fall Koppers hätte der damalige Polizeipräsident Klaus Kandt entscheiden müssen, wegen der besonderen Bedeutung könnte jedoch auch die Senatsinnenverwaltung den Fall übernehmen, heißt es im Vermerk.

"Die Trickserei ist empörend"

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sagte am Freitag: „Die Vorwürfe sind ungeheuerlich. Die Trickserei ist empörend“. Marcel Luthe (FDP) erklärt, offenbar habe es eine „sorgfältige Prüfung“, ob Koppers sich rechtmäßig verhalten hat, nicht gegeben. „Ohne Prüfung nennt man das Willkür.“ Schreiber erklärte: „Es darf im Staat nicht zweierlei Maß gelten.“ Der Senat sei gut beraten, Koppers nicht zur Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit zu ernennen, bis die Vorwürfe geklärt sind.

Koppers Probezeit lief am Freitag aus. „Die Waffen können niedergelegt werden“, sagte ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung. Wann ihr die Ernennungsurkunde überreicht wird, sei noch nicht klar. Selbst wenn gegen Koppers ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden wäre, „wofür es offenkundig keine Grundlage gab, hätte sie befördert werden können“, sagte der Sprecher. Dies sei in der Justiz anders als in der Polizei. <

Geisels Sprecher sagte: „Wir verwahren uns gegen den Vorwurf der Trickserei.“ Das Vokabular - insbesondere von CDU und FDP - diene nur dem Zweck, „die betroffene Person zu beschädigen“.

Disziplinarverfahren seien immer eine Einzelfallprüfung, sagte der Sprecher. Ex-Polizeipräsident Kandt habe damals befunden, dass die Vorwürfe gegen Koppers haltlos seien. „Daran hat sich nichts geändert. Es gibt kein Fehlverhalten, dass ihr vorgeworfen werden könnte.“ Im Vermerk heißt es jedoch auch: Wegen der besonderen Bedeutung hätte auch die Senatsinnenverwaltung den Fall an sich ziehen können.

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