Berliner Schießstand-Affäre: 760 Beamte fordern Schmerzensgeld
Weil viele jahrelang auf maroden Schießständen trainierten und ihre Gesundheit gefährdeten, können Polizeibeamte zwischen 2000 und 80.000 Euro Entschädigung bekommen.
Zur Entschädigung von Polizeibeamten, die jahrelang auf maroden Schießständen ohne Abluft ihre Dienstübungen machen mussten, hat Berlin einen Fonds eingerichtet. Nun seien bereits 760 Anträge auf Entschädigung bei der zuständigen Geschäftsstelle eingegangen. Dies berichteten Innensenator Andreas Geisel und Staatssekretär Torsten Akmann (beide SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag.
Darüber, wer wann wie viel erhält, entscheidet eine dreiköpfige ehrenamtliche Expertenkommission unter Vorsitz der Juristin Monika Paulat, ehemalige Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Die Kommission, der außerdem zwei Fachmediziner angehören, entscheide völlig frei und unabhängig, betonte Senator Geisel.
Zahlungen nicht abhängig von Kausalitätsnachweis
„Es gibt keinen festgelegten Finanzrahmen und es gibt auch keine Deckelung der Beträge“, sagte Akmann. Das Geld sei im Haushalt bereits eingeplant worden, die Summe könne aber erhöht werden. Die Entschädigungen liegen, wie berichtet, pro Fall zwischen mindestens 2000 und höchstens 80.000 Euro. Die Zahlungen sind nicht abhängig von einem Kausalitätsnachweis. Die Bewertungskommission wägt die Höhe der Summen danach ab, wie häufig der Betreffende auf den belasteten Schießständen trainiert hat und wie schwer seine geltendgemachten Schäden sind.
Allerdings können auch jene bereits vorsorglich einen Antrag stellen, die noch keine Gesundheitsstörungen festgestellt haben. Zur Unterstützung der Kommission wurde bei der Polizeipräsidentin eine Anlauf- und Koordinierungsstelle eingerichtet, die die Anträge auf Leistung aus diesem Fonds entgegennimmt. Noch bis zum 30. Juni können die Anträge gestellt werden.
Die Vergabe der Mittel solle nun „zügig“ erfolgen, sagte Akmann. Allerdings könne man nicht sagen, wann die ersten Gelder tatsächlich ausgezahlt werden. Der Senat wird dem Abgeordnetenhaus halbjährlich berichten. Ob die Vorfälle auch als Dienstunfälle anerkannt werden, ist offen.